Privatanzeigen OWi

Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.

Ergebnis der Anfrage

50% der Fremdanzeigen werden bearbeitet. Anzeigen über weg.li werden abgelehnt.

2022
71 eingeleitete Verfahren auf Grundlage von Fremdanzeigen
2332,00 Euro festgesetzte Verwarn-/Bußgelder
6 vergebene Punkte im Fahreignungsregister

2023
100 eingeleitete Verfahren auf Grundlage von Fremdanzeigen (+41%)
4715,00 Euro festgesetzte Verwarn-/Bußgelder (+102%)
22 vergebene Punkte im Fahreignungsregister (+267%)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Kaarst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatanzeigen OWi [#302064]
Datum
5. März 2024 18:33
An
Kommunalverwaltung Kaarst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr, davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Bußgelder/Verwarngelder und vergebenen Punkte im Fahreignungsregister.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302064/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Kaarst
Autoantwort der Stadt Kaarst Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Dies ist eine a…
Von
Kommunalverwaltung Kaarst
Betreff
Autoantwort der Stadt Kaarst
Datum
5. März 2024 18:33
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Dies ist eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Ihr Anliegen wird umgehend an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Von dort erhalten Sie entsprechende Rückmeldungen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Kommunalverwaltung Kaarst
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr, bezugnehmend auf Ihr Anfrage ist es nicht möglich, Ih…
Von
Kommunalverwaltung Kaarst
Betreff
Privatanzeigen OWi [#302064]
Datum
3. April 2024 13:16
Status
kaarst-logo-blau-mit-stern.jpg
2,7 KB
kaarstlogoumwelt.jpg
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr, bezugnehmend auf Ihr Anfrage ist es nicht möglich, Ihnen die Gesamtzahl der jährlich eingegangenen Fremdanzeigen nicht benennen. Eine Dokumentation erfolgt hier lediglich bei denjenigen Fremdanzeigen, welche geeignet sind, auf Grundlage der vorgelegten Informationen ein Verfahren einzuleiten. Etwa 50 % der Fremdanzeigen erfüllen hierfür nicht die Voraussetzungen, da erforderliche Details (z.B. konkrete Benennung von Ort und Zeit der möglichen Ordnungswidrigkeit, korrekte Wiedergabe eines Kennzeichens) nicht mitgeteilt werden, es sich tatsächlich um keine Ordnungswidrigkeit handelt oder Rückfragen bezüglich erforderlicher Informationen nicht möglich sind, weil die Fremdanzeigen anonym eingehen. Dokumentiert werden hier lediglich diejenigen Fremdanzeigen, welche verfahrensgeeignet sind. Für die von Ihnen angefragten Zeiträume kann ich Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung stellen 2022: 71 eingeleitete Verfahren auf Grundlage von Fremdanzeigen, festgesetzte Verwarn-/Bußgelder insgesamt 2332,00 Euro, insgesamt 6 vergebene Punkte im Fahreignungsregister 2023: 100 eingeleitete Verfahren auf Grundlage von Fremdanzeigen, festgesetzte Verwarn-/Bußgelder insgesamt 4715,00 Euro, insgesamt 22 vergebene Punkte im Fahreignungsregister