Privatanzeigen von Falschparkern: Sonderbehandlung von Massenanzeigen

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

im SWR-Artikel zu Falschparkern am 22.08.2023 (Link siehe unten) beschreibt Frau Sandra Saur, Abteilungsleiterin der Freiburger Bußgeldbehörde und des kommunalen Ordnungsdienstes, ein unterschiedliches Vorgehen zwischen Privatanzeigen von betroffenen Personen und Massenanzeigen, "die politische Motive hätten".

Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Was bedeutet "politische Motive" in diesem Zusammenhang?
- Wie wird festgestellt, ob eine Anzeige von einer "betroffenen Person" stammt, oder "politische Motive" hat?
- In welcher Form werden diese Arten von Anzeigen unterschiedlich behandelt?

Link zum SWR-Artikel: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/hobby-sherriff-gegen-falsch-parken-freiburg-100.html

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • 4 Follower:innen
Paul Daum
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, im SWR-Artikel zu Falschparkern am 22.08.2023 (Link siehe unten) besch…
An Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung Details
Von
Paul Daum
Betreff
Privatanzeigen von Falschparkern: Sonderbehandlung von Massenanzeigen [#286653]
Datum
22. August 2023 20:39
An
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, im SWR-Artikel zu Falschparkern am 22.08.2023 (Link siehe unten) beschreibt Frau Sandra Saur, Abteilungsleiterin der Freiburger Bußgeldbehörde und des kommunalen Ordnungsdienstes, ein unterschiedliches Vorgehen zwischen Privatanzeigen von betroffenen Personen und Massenanzeigen, "die politische Motive hätten". Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen: - Was bedeutet "politische Motive" in diesem Zusammenhang? - Wie wird festgestellt, ob eine Anzeige von einer "betroffenen Person" stammt, oder "politische Motive" hat? - In welcher Form werden diese Arten von Anzeigen unterschiedlich behandelt? Link zum SWR-Artikel: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/hobby-sherriff-gegen-falsch-parken-freiburg-100.html Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Paul Daum Anfragenr: 286653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286653/ Postanschrift Paul Daum << Adresse entfernt >>

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Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Sehr geehrter Herr Daum, gerne beantworte ich Ihre Fragen im Rahmen Ihrer Anfrage vom 22.08.2023 nach dem Landesi…
Von
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
AW: Privatanzeigen von Falschparkern: Sonderbehandlung von Massenanzeigen [#286653] (148-V)
Datum
21. September 2023 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Daum, gerne beantworte ich Ihre Fragen im Rahmen Ihrer Anfrage vom 22.08.2023 nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz: - In welcher Form werden diese Arten von Anzeigen unterschiedlich behandelt? Privatanzeigen und Anzeigen hoheitlich tätiger Stellen wie Gemeindevollzugsdienst oder Polizeivollzugsdienst werden von der Bußgeldbehörde nicht unterschiedlich behandelt. Dies wurde im Beitrag weder von mir gesagt, noch steht das so in der Druckversion. Jede eingehende Anzeige wird sorgfältig geprüft und bearbeitet. Ich sagte, dass es für mich einen Unterschied macht, ob Privatanzeigeerstattende von einer Ordnungswidrigkeit persönlich betroffen sind (z.B. Rollstuhlfahrende, die Gehwege nicht ordnungsgemäß benutzen konnten) oder massenhaft Anzeigen erstattet werden aus politischen Motiven. Das ist eine zulässige Meinungsäußerung meinerseits. - Was bedeutet "politische Motive" in diesem Zusammenhang? Seit dem Erlass zur Überwachung des ruhenden Verkehrs des Baden-Württembergischen Verkehrsministeriums vom 11.05.2020 und vor allem seit Inkrafttreten der Bußgeld-Katalog-Verordnung am 09.11.2021 nutzen insbesondere Umwelt- und Klimaaktivist_innen das Mittel der Privatanzeige, um die Verkehrswende zu forcieren. Eine persönliche Betroffenheit durch die angezeigte Ordnungswidrigkeit besteht in aller Regel nicht. Das ist für eine Privatanzeige aber auch nicht erforderlich. Jeder und Jede darf alles anzeigen, die Bußgeldbehörde muss jede Anzeige sorgfältig prüfen und tut das auch. - Wie wird festgestellt, ob eine Anzeige von einer „betroffenen Person“ stammt oder „politische Motive“ hat? Als langjähriger Abteilungsleiterin der Bußgeldbehörde und des gemeindlichen Vollzugsdienstes sind mir die maßgeblichen Personen der Klimabewegung namentlich bekannt. Bei einer Privatanzeige muss man sich als Zeug_in zur Verfügung stellen und den Namen angeben. Eine persönliche Betroffenheit ergibt sich in aller Regel aus der Sachverhaltsschilderung bzw. der Anzeige selbst. Mit freundlichen Grüßen