Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

1) Eine Übersicht darüber, wie viele Anzeigen und Hinweise (unterteilt nach Art des Vergehens) über Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs bei der Polizei, dem Ordnungsamt sowie der Bußgeldstelle in den Jahren 2022 und 2023 eingegangen sind,
- gemeldet durch Privatpersonen.
- gemeldet über Wegeheld/Weg.li (also per Mail).
- insgesamt.

2) Eine Übersicht darüber, wie viele Fälle aus 1)
- verfolgt wurden.
- zu einem Buß- oder Verwarngeld geführt haben.

3) Eine Übersicht, anhand welcher Kriterien entschieden wird, welche Privatanzeigen verfolgt werden.

4) Eine Erklärung, inwiefern anhand der Meldungen in 1) örtliche Brennpunkte festgestellt und Streifenpläne angepasst werden.

Warte auf Antwort

  • Datum
    7. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eine Übersicht darüber, wie vie…
An Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung Details
Von
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Betreff
Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#305302]
Datum
7. April 2024 16:10
An
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Übersicht darüber, wie viele Anzeigen und Hinweise (unterteilt nach Art des Vergehens) über Ordnungswidrigkeiten im Bereich des ruhenden Verkehrs bei der Polizei, dem Ordnungsamt sowie der Bußgeldstelle in den Jahren 2022 und 2023 eingegangen sind, - gemeldet durch Privatpersonen. - gemeldet über Wegeheld/Weg.li (also per Mail). - insgesamt. 2) Eine Übersicht darüber, wie viele Fälle aus 1) - verfolgt wurden. - zu einem Buß- oder Verwarngeld geführt haben. 3) Eine Übersicht, anhand welcher Kriterien entschieden wird, welche Privatanzeigen verfolgt werden. 4) Eine Erklärung, inwiefern anhand der Meldungen in 1) örtliche Brennpunkte festgestellt und Streifenpläne angepasst werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305302/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Guten Tag,   vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese an die zuständige Stelle weitergeleitet.   Bitte beachte…
Von
Stadt Freiburg Amt für öffentliche Ordnung
Betreff
Re: [T#59342825] Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#305302]
Datum
8. April 2024 07:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag,   vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese an die zuständige Stelle weitergeleitet.   Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung schriftlicher Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei Rückfragen dürfen Sie das oben genannte Fachamt gerne direkt kontaktieren.   Mit freundlichen Grüßen