Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in den Jahren 2022 und 2023

Wie viele Privatanzeigen zu Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Falschparken gingen beim Ordnungsamt in den Jahren 2022 und 2023 ein?
Wie viele Anzeigen gehen über Dienste wie weg.li und wegeheld beim Ordnungsamt pro Jahr ein?
Wie viele Privatanzeigen insgesamt und wie viele Anzeigen, die über o.g. Dienste eingehen, werden tatsächlich verfolgt und Bußgeldbescheide ausgestellt?
Anhand welcher Kriterien wird entschieden, welche Privatanzeigen verfolgt werden?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Februar 2024
  • Frist
    15. März 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Privatanzeigen zu Ordnun…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in den Jahren 2022 und 2023 [#299989]
Datum
13. Februar 2024 11:26
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Privatanzeigen zu Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Falschparken gingen beim Ordnungsamt in den Jahren 2022 und 2023 ein? Wie viele Anzeigen gehen über Dienste wie weg.li und wegeheld beim Ordnungsamt pro Jahr ein? Wie viele Privatanzeigen insgesamt und wie viele Anzeigen, die über o.g. Dienste eingehen, werden tatsächlich verfolgt und Bußgeldbescheide ausgestellt? Anhand welcher Kriterien wird entschieden, welche Privatanzeigen verfolgt werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/299989/upload/b719d9817c09c01be2ecc6a4f86413003ef9ed8e/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Zurückziehen meines IFG-Antrags [#299989] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Privata…
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Von
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Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#299989]
Datum
13. Februar 2024 11:44
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr in den Jahren 2022 und 2023“ (13.02.2024, #299989) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>