Privatanzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Darmstadt

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Darmstadt stellt ein eigenes Meldeformular für Verkehrsordnungswidrigkeiten bereit. Wie viele Privatanzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im Jahr 2023 beim Ordnungsamt eingegangen und wie viele davon wurden auch mit einem Verwarn- oder Bußgeld abgeschlossen? Werden Privatanzeigen die per E-Mail über weg.li kommen verfolgt?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    14. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, di…
An Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatanzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Darmstadt [#305971]
Datum
14. April 2024 01:45
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Darmstadt stellt ein eigenes Meldeformular für Verkehrsordnungswidrigkeiten bereit. Wie viele Privatanzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im Jahr 2023 beim Ordnungsamt eingegangen und wie viele davon wurden auch mit einem Verwarn- oder Bußgeld abgeschlossen? Werden Privatanzeigen die per E-Mail über weg.li kommen verfolgt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305971/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Darmstadt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-M…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern]Privatanzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Darmstadt [#305971]
Datum
15. April 2024 11:42
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail bei der zuständigen Stelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Büro der Bürgerbeauftragten. Bei dieser E-Mail handelt es sich um eine automatisierte Antwort. Auf unserer Homepage finden Sie alle wichtigen Informationen zur Informationsfreiheitssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie zum Datenschutz: https://www.darmstadt.de/rathaus/buerger-dialog/informationsfreiheitssatzung Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Darmstadt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen D…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern]Privatanzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten in Darmstadt [#305971]
Datum
15. April 2024 12:34
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024rechtsbehelfsbelehrungifs.pdf
119,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Wir beantworten Ihnen Ihre Anfrage wie folgt: Im Jahr 2023 sind insgesamt 2.610 eingeleitete Fälle aufgrund von Privatanzeigen zu verzeichnen, was zu einem Gesamtbetrag von 64.955 EUR an Verwarngeldern geführt hat. Privatanzeigen die über „Weg.li“ kommen werden verfolgt. Wie viele der Privatanzeigen über das Portal "www.weg.li" gestellt wurden können wir nicht nachverfolgen, da die Emails nach der Übernahme in das Verfahren "OWI21" gelöscht werden und der Papierkorb nur vier Wochen zurückreicht. Eine Filterfunktion in "OWI21" ist nicht gegeben. Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Freundliche Grüße