Privatanzeigen zu Verkehrsdelikten in der Landeshauptstadt Potsdam

1. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen wurden von Bürger*innen per Email an das Ordnungsamt der Stadt Potsdam gestellt in den Jahren 2018, 2019 und bis August 2020 (sog. Fremdanzeigen).
2. Wie viele sind hiervon tatsächlich auch verfolgt worden und in wie vielen Fällen war die Verfolgung schlussendlich erfolgreich.

Ich bitte darum, die absoluten Zahlen nach Stadtteilen (Ort der Ordnungswidrigkeit) sowie nach Deliktart (z.B. Parken auf Geh- und Radwegen) aufschlüsseln.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatanzeigen zu Verkehrsdelikten in der Landeshauptstadt Potsdam [#197006]
Datum
12. September 2020 12:25
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeigen wurden von Bürger*innen per Email an das Ordnungsamt der Stadt Potsdam gestellt in den Jahren 2018, 2019 und bis August 2020 (sog. Fremdanzeigen). 2. Wie viele sind hiervon tatsächlich auch verfolgt worden und in wie vielen Fällen war die Verfolgung schlussendlich erfolgreich. Ich bitte darum, die absoluten Zahlen nach Stadtteilen (Ort der Ordnungswidrigkeit) sowie nach Deliktart (z.B. Parken auf Geh- und Radwegen) aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197006 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197006/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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