Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Bezüglich privater Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten
1) welche personenbezogenen Daten des Anzeigensteller werden dem Verursacher einer Verkehrsordnungswidrigkeit übermittelt und wann? Bereits im ersten Anschreiben oder erst bei entsprechendem Widerspruch?
2) Enthält der Bußgeldbescheid direkt ein Foto des Sachverhalts ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092]
Datum
7. März 2020 11:50
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich privater Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten 1) welche personenbezogenen Daten des Anzeigensteller werden dem Verursacher einer Verkehrsordnungswidrigkeit übermittelt und wann? Bereits im ersten Anschreiben oder erst bei entsprechendem Widerspruch? 2) Enthält der Bußgeldbescheid direkt ein Foto des Sachverhalts ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182092 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 07.03.2020 wird Bezug genommen. Zu Frage 1) Im Runderlass des Mi…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG
Datum
17. März 2020 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Mail vom 07.03.2020 wird Bezug genommen. Zu Frage 1) Im Runderlass des Ministerium für Inneres und Kommunales - 43.8 - 57.04.16 - vom 2.11.2010, "Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und Erhebung von Sicherheitsleistungen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten - Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden" wird unter Punkt 3.1.1 unter anderem Folgendes ausgeführt: "...Bei Anzeigen Dritter ist die Mitteilung des Namens sowie des Wohnorts des Anzeigenden sowohl im Rahmen der Anhörung als auch im Bescheid erforderlich, aber auch ausreichend, soweit der Anzeigende in dem laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahren zugleich Zeuge ist. Die zusätzliche Mitteilung der Wohnanschrift des Zeugen unterbleibt aus Gründen des Datenschutzes...." Selbstverständlich hält sich die Stadt Köln an diese Vorgabe und handelt entsprechend (z. B. Zu Frage 2) Sofern der Behörde ein Beweisfoto vorliegt, so wird sowohl in der Anhörung, als auch in einem eventuell späteren Bescheid, ausdrücklich darauf hingewiesen. Sofern der/die Betroffene dieses einsehen möchte, so wird ihm/ihr hierzu natürlich stets die Möglichkeit eröffnet (z. B. im Rahmen der Akteneinsicht oder durch Übersendung des Fotos). Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten. Sollten sich dennoch Rückfragen ergeben, so stehe ich Ihnen hierfür auch gerne unter der unten angegebenen Rufnummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die zügige Antwort, andere Kommunen verweisen in den Bogen lediglich …
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Von
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Betreff
AW: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
17. März 2020 16:46
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die zügige Antwort, andere Kommunen verweisen in den Bogen lediglich auf einen "Zeugen" , ohne Nennung des Namen. Eventuell können Sie ja Mal überdenken, ob der Name im Rahmen des Datenschutzes überhaupt erforderlich ist. Gibt es eine statistische Erfassungen zu den privaten Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten? Wenn ja : 1) Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit zwischen Eingang der Anzeige und Versand des Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter? 2) Wie viele Anzeigen führen zu Bußgeldbescheiden/Bescheiden bezüglich Ordnungswidrigkeiten (Absolut/Prozentual)? 3) Gibt es eine Dienstanweisung zum Umgang mit privaten Anzeigen? Wenn ja, bitte um Zusendung dieser . Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182092
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Sehr geehrteAntragsteller/in Können Sie mir zu dieser Anfrage noch etwas mitteilen? Mit freundlichen Grüßen Ant…
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Betreff
AW: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
16. April 2020 21:16
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Können Sie mir zu dieser Anfrage noch etwas mitteilen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182092
Kommunalverwaltung Köln
Ich bin derzeit nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte [geschwärzt] Sie sich in dringenden Fä…
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Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Automatische Antwort: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
16. April 2020 21:16
Status
Warte auf Antwort
Ich bin derzeit nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte [geschwärzt] Sie sich in dringenden Fällen an Frau [geschwärzt]<[geschwärzt]>. Vielen Dank!
Kommunalverwaltung Köln
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, zunächst möchte ich mich für die verzögerte Rückmeldung entschuldigen. Die Co…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
22. April 2020 10:18
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, zunächst möchte ich mich für die verzögerte Rückmeldung entschuldigen. Die Corona- bzw. Urlaubszeit verhinderte leider eine schnellere Beantwortung Ihrer Anfrage. Zu Ihrer u. a. Frage kann ich Folgendes ausführen: - Bei der Bußgeldstelle Köln werden bei den sogenannten "Fremdanzeigen" keine gesonderten statistischen Erfassungen vorgenommen. Es wird lediglich der Anzeigeneingang festgehalten. Daher kann ich Ihnen sagen, dass im Jahr 2019 rund 36.500 Anzeigen eingegangen sind. - Die eingehenden Anzeigen werden grundsätzlich immer unmittelbar nach Eingang einer Sachbearbeitung zugeführt. Allerdings ist hier die tatsächliche Bearbeitung des jeweiligen Einzelfalles von unterschiedlichsten Faktoren abhängig (z. B. vom jeweils aktuellen Anzeigenaufkommen, von Ferien-/Urlaubszeiten, von krankheitsbedingten Ausfällen u. ä.). Diese kann somit situationsbedingt von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen variieren. Mithin kann keine pauschale Angabe zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit getroffen werden. Anmerkung: Bei den eingehenden Anzeigen handelt es sich in der Regel um Parkverstöße. Diese Verstöße liegen im Bereich eines Verwarnungsgeldes (5,00 bis 55,00 Euro), so dass der Erlass eines Bußgeldbescheides in diesen Fällen eher die Ausnahme ist. Daher werden in solch gelagerten Fällen stets kombinierte Anhörungen mit einem entsprechendem Verwarnungsgeldangebot versandt. - Da auch für die "Fremdanzeigen" das Ordnungswidrigkeitengesetz gilt, bedarf es hier keiner gesonderten bzw. speziellen Dienstanweisung. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort, selbstverständlich verstehe ich dass Antworten in dies…
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Betreff
AW: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
22. April 2020 10:40
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort, selbstverständlich verstehe ich dass Antworten in dieser Zeit etwas zeitverzögert erfolgen. Abschließend hätte ich doch noch eine Frage. Bei den Bildern einer Fremdanzeige ist ja auch immer die Aussagekraft wichtig. Inwiefern muss die genaueren Umstände des Parkenden auf dem Bild erkennbar sein? Muss beispielsweise das Schild "verkehrsberuhigter Bereich"/Radweg oder ein abgesenkter Bordstein erkennbar sein oder kann der Sachbearbeiter dies anhand der Adressangabe selbst überprüfen? Vielen Dank vorab und freundliche Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182092
Kommunalverwaltung Köln
Hallo Antragsteller/in je aussagekräftiger die jeweils beigefügten Beweismittel sind, umso besser und schneller k…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
22. April 2020 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in je aussagekräftiger die jeweils beigefügten Beweismittel sind, umso besser und schneller kann ein angezeigter Verstoß von hier verfolgt bzw. geahndet werden. Darüber hinaus ist der/die Sachbearbeiter/in verpflichtet, den dargestellten und zur Anzeige gebrachten Sachverhalt dahingehend zu prüfen, ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ob deren Verfolgung auch geboten ist. Sofern erforderlich, werden dazu auch von Amts wegen eigenständige Nachermittlungen durchgeführt. Diese Nachermittlungen führen aber folglich immer zu zeitlichen Verzögerungen im Verfahren selbst und haben zudem den "Nachteil", dass sie oftmals nicht die tatsächliche Situation zum ursprünglichen Tatzeitpunkt widerspiegeln. Von daher gilt die Devise: "Je aussagekräftiger ein beigefügtes Beweismittel ist, desto erfolgreicher und schneller kann ein Verfahren durchgeführt werden!" Die Bearbeitung von Anzeigen durch die Bußgeldstelle erfolgt immer vor dem Hintergrund, ein Verfahren so durchzuführen, dass dieses letztlich auch einer gerichtlichen Prüfung standhält. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Jetzt ist mir doch noch etwas aufgefallen. Auf der Homepage der Stadt schreiben Sie …
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AW: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
24. April 2020 11:00
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Jetzt ist mir doch noch etwas aufgefallen. Auf der Homepage der Stadt schreiben Sie , dass Anzeigen per Mail nicht bearbeitet werden würden. Bei Nutzung von Portalen wie Wegeheld oder weg-li.de wird aber genau das getan. In der automatischen Antwort schreibt die Stadt auch, dass die Anzeige bearbeitet werden würde. Was stimmt nun? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182092
Kommunalverwaltung Köln
Hallo Antragsteller/in selbstverständlich werden auch "E-Mail-Anzeigen" bearbeitet. Werde mir die Homep…
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Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
24. April 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in selbstverständlich werden auch "E-Mail-Anzeigen" bearbeitet. Werde mir die Homepage ansehen und entsprechend prüfen. Herzliche Grüße
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Sehr geehrteAntragsteller/in Seit dem 28. April sieht die StVo bei Parken auf einem Geh oder Radweg mit Behinderu…
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AW: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
8. Juni 2020 20:14
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Seit dem 28. April sieht die StVo bei Parken auf einem Geh oder Radweg mit Behinderung unter anderem einen Punkt als Strafe vor. Wie viele Verfahren mit diesem Tatbestand wurden von der Stadt Köln bereits eingeleitet? Wie oft entstanden diese Verfahren auf Grund einer privaten Anzeige? Durch die neue StVo entsteht vermutlich ein höherer Aufwand für die Verwaltung (mehr Widerspruchsverfahren auf Grund höherer Strafen, Zeugenanhörung etc.) . Inwiefern plant die Stadt Köln mit mehr Mitarbeitern zur Bearbeitung der Verfahren? Gibt es spezielle Anweisungen wann ein Vergehen mit Verhängung eines Punktes geahndet werden soll ? Oder entscheidet jeder Mitarbeiter im Innendienst nach eigenem Ermessen? Vielen Dank vorab. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182092
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Sehr geehrteAntragsteller/in der Hinweis "Anzeigen per Mail werden nicht bearbeitet" steht weiterhin un…
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AW: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
18. Oktober 2020 14:30
An
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Sehr geehrteAntragsteller/in der Hinweis "Anzeigen per Mail werden nicht bearbeitet" steht weiterhin unverändert auf der Homepage und führt zu Irritationen. Gerade weil Anzeigen via "weg-li" oder "Wegeheld" ja per Mail eingereicht werden . Werden Sie diesen Hinweis zeitnah entfernen lassen ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182092/
Kommunalverwaltung Köln
Ich bin derzeit nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen a…
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Kommunalverwaltung Köln
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Automatische Antwort: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
18. Oktober 2020 14:31
Status
Warte auf Antwort
Ich bin derzeit nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an [geschwärzt] Telefon: [geschwärzt] Vielen Dank!
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Sehr geehrteAntragsteller/in der Hinweis "Anzeigen per Mail werden nicht bearbeitet" steht weiterhin un…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
18. Oktober 2020 14:37
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Hinweis "Anzeigen per Mail werden nicht bearbeitet" steht weiterhin unverändert auf der Homepage und führt zu Irritationen. Gerade weil Anzeigen via "weg-li" oder "Wegeheld" ja per Mail eingereicht werden . Werden Sie diesen Hinweis zeitnah entfernen lassen ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182092/

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Sehr geehrteAntragsteller/in selbstverständlich werden auch Anzeigen per E-Mail der Bearbeitung zugeführt. Hilfre…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Private Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten [#182092] / Frag den Staat / IFG [#182092]
Datum
19. Oktober 2020 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in selbstverständlich werden auch Anzeigen per E-Mail der Bearbeitung zugeführt. Hilfreich ist jedoch die Nutzung des Online-Formulars, da hier alle erforderlichen Daten abgefragt werden. Die Entfernung des fehlerhaften Hinweises wurde bei der zuständigen Stelle beantragt. Offensichtlich ist es durch die Corona-Situation zu Verzögerungen gekommen. Ich werde in dieser Angelegenheit noch einmal erinnern. Mit freundlichen Grüßen