Private Nutzung dienstlicher E-Mail-Konten

aufgrund welcher Richtlinie dürfen Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung (Amtsverwaltungen, Kreisverwaltungen, Landesverwaltungen und Ministerien) ihre dienstlichen E-Mail-Adressen für die private Kommunikation nutzen? Wie wird bei der privaten Nutzung sichergestellt, dass Dritte (z.B. die Büroleiter*in) keine Kenntnis über vertrauliche, private Inhalte erhält?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. August 2020
  • Frist
    24. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: aufgrund welcher Ric…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
Private Nutzung dienstlicher E-Mail-Konten [#195952]
Datum
25. August 2020 22:41
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aufgrund welcher Richtlinie dürfen Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung (Amtsverwaltungen, Kreisverwaltungen, Landesverwaltungen und Ministerien) ihre dienstlichen E-Mail-Adressen für die private Kommunikation nutzen? Wie wird bei der privaten Nutzung sichergestellt, dass Dritte (z.B. die Büroleiter*in) keine Kenntnis über vertrauliche, private Inhalte erhält?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195952/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Private Nutzung dienstlicher E-Mail-Konten“ vom…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Private Nutzung dienstlicher E-Mail-Konten [#195952]
Datum
22. Februar 2021 10:02
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Private Nutzung dienstlicher E-Mail-Konten“ vom 25.08.2020 (#195952) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195952/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>