Private Raves an Tagen mit Festivals in Münster 2023

Anfrage an: Stadt Münster

alle Erkenntnisse des Ordnungsamtes über sogenannte private Raves, die in unterschiedlichen Zusammensetzungen an verschiedenen Orten am Rande des Südviertels stattgefunden haben. Diese Raves (Tanzveranstaltungen mit elektronischer Musik) sollen gleichzeitig mit den Festivals Docklands, Vainstream und Münster Olé in der Nähe des Festivalgeländes durchgeführt worden sein.

Insbesondere Standorte und Ergebnisse von Lärmmessungen sowie Einsätze und darausfolgende Schlüsse. Gesamte interne und externe Kommunikation.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: al…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Private Raves an Tagen mit Festivals in Münster 2023 [#289949]
Datum
10. Oktober 2023 22:16
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Erkenntnisse des Ordnungsamtes über sogenannte private Raves, die in unterschiedlichen Zusammensetzungen an verschiedenen Orten am Rande des Südviertels stattgefunden haben. Diese Raves (Tanzveranstaltungen mit elektronischer Musik) sollen gleichzeitig mit den Festivals Docklands, Vainstream und Münster Olé in der Nähe des Festivalgeländes durchgeführt worden sein. Insbesondere Standorte und Ergebnisse von Lärmmessungen sowie Einsätze und darausfolgende Schlüsse. Gesamte interne und externe Kommunikation.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/289949/upload/5caef18916eddd2dca12a75e2c155e9eff90e8f2/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Münster
Private Raves Sehr << Antragsteller:in >> die durch private Raves auftretenden Ruhestörungen und dami…
Von
Stadt Münster
Betreff
Private Raves
Datum
12. Oktober 2023 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die durch private Raves auftretenden Ruhestörungen und damit einhergehende Probleme sind bisher noch nicht abschließend aufgearbeitet. Das Ordnungsamt wird dies gemeinsam mit den Nachtbürgermeistern der Stadt Münster bearbeiten. Danach werde ich Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Private Raves an Tagen mit Festivals in Münster 2023“ [#289949]
Datum
29. Oktober 2023 23:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/289949/auth/cca54c4998d9c08b745bf8240751269d4f05ad09/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keiner meiner angefragten Punkte beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 289949.pdf Anfragenr: 289949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/289949/upload/5caef18916eddd2dca12a75e2c155e9eff90e8f2/
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meinaz14-209-3-3-2-789723antragaufinfo.eml
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Stadt Münster
WG: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben e…
Von
Stadt Münster
Betreff
WG: Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
24. Januar 2024 13:06
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt und hierzu die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit , Düsseldorf, eingeschaltet. Sie begehren die folgenden Informationen: Alle Erkenntnisse des Ordnungsamtes über sogenannte private Raves, die in unterschiedlichen Zusammensetzungen an verschiedenen Orten am Rande des Südviertels stattgefunden haben. Insbesondere Standorte und Ergebnisse von Lärmmessungen sowie etwaige Einsätze und daraus folgende Schlüsse. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, liegen dem Ordnungsamt keine eigenen Erkenntnisse zu privaten Raves vor. Insbesondere kann zu ggf. bestehenden unterschiedlichen Zusammensetzungen, den Veranstaltungsorten und zu Lärmmessungen keine Aussage getroffen werden. Es ist allerdings erklärte Absicht des Ordnungsamtes der Stadt Münster illegale Raves mit Beginn der Festivalsaison 2024 stärker in den Fokus zu nehmen. Insofern liegen frühestens zum Endes des Jahres 2024 entsprechende Erkenntnisse vor. Insoweit bitte ich um Ihr Verständnis. Sollten Sie schon jetzt Fragen haben, die aus Ihrer Sicht dringend beantwortet werden sollen, rufen Sie mich gerne an. Mit freundlichen Grüßen