Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG"

Anfrage an: Amtsgericht Bitburg

Alle verfügbaren Dokumente & Informationen zum Vertragsverhältnis zwischen dem Amtsgericht und der "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" (bzw. der verbundenen Unternehmen) bezüglich der Online-Veröffentlichung von digitalisierten Dokumente zu Zwangsversteigerungen in Ihrem Amtsgericht sowie deren exklusives Nutzungsrecht.

Bitte beantworten Sie darüber hinaus die folgende Fragen:
1) Wird der Dienstleister für die Veröffentlichung bezahlt? Wenn ja, wie viel?
2) Wie lange läuft das Vertragsverhältnis noch?
3) Wie verlief die Vergabe? Gab es eine Ausschreibung? Wenn ja, stellen Sie bitte hierzu alle Dokumente zur Verfügung.
4) Warum wird die Veröffentlichung der digitalisierten Zwangsversteigerungen nicht analog zu den Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte über das ejustice-Portal des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    18. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren Dokumen…
An Amtsgericht Bitburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" [#212802]
Datum
16. Februar 2021 12:36
An
Amtsgericht Bitburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren Dokumente & Informationen zum Vertragsverhältnis zwischen dem Amtsgericht und der "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" (bzw. der verbundenen Unternehmen) bezüglich der Online-Veröffentlichung von digitalisierten Dokumente zu Zwangsversteigerungen in Ihrem Amtsgericht sowie deren exklusives Nutzungsrecht. Bitte beantworten Sie darüber hinaus die folgende Fragen: 1) Wird der Dienstleister für die Veröffentlichung bezahlt? Wenn ja, wie viel? 2) Wie lange läuft das Vertragsverhältnis noch? 3) Wie verlief die Vergabe? Gab es eine Ausschreibung? Wenn ja, stellen Sie bitte hierzu alle Dokumente zur Verfügung. 4) Warum wird die Veröffentlichung der digitalisierten Zwangsversteigerungen nicht analog zu den Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte über das ejustice-Portal des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212802/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Bitburg
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) v…
Von
Amtsgericht Bitburg
Betreff
AW: [EXTERN] Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" [#212802]
Datum
22. Februar 2021 16:22
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 16. Februar 2021 Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage bitte ich zunächst zu beachten, dass Gerichte den vorbeizeichneten Gesetzen nur insoweit unterliegen, als sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (§ 2 Abs. 3 VIG, § 3 Abs. 4 LTranspG). Dies bedeutet für den danach nicht transparenzpflichtigen Bereich der Rechtsprechung, dass Auskunft zu konkreten gerichtlichen Verfahren nicht erteilt werden kann. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Ihre Anfrage nur allgemein beantworten kann: Die Veröffentlichung von Zwangsversteigerungsterminen obliegt nach § 39 ZVG dem Gericht. Die für Zwangsversteigerungsverfahren zuständigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (§ 9 RPflG). Sie entscheiden im Rahmen ihrer Rechtsprechungsaufgaben selbständig nach eigenem Ermessen über die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung im jeweiligen Zwangsversteigerungsverfahren. Allgemeine Verträge des Amtsgerichts Bitburg mit dem Unternehmen "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" gibt es dementsprechend nicht. Die Kosten einer Veröffentlichung gehören zu den Kosten des jeweiligen Zwangsversteigerungsverfahrens. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Das Amtsgericht Bitburg veröffentl…
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Von
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Betreff
AW: [EXTERN] Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" [#212802]
Datum
14. März 2021 17:27
An
Amtsgericht Bitburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Das Amtsgericht Bitburg veröffentlicht exklusiv bei dem privaten Anbieter auf https://immobilienpool.de/amtsgericht/bitburg.34339/suche Ich interessiere mich dafür, warum diese Informationen nicht auf dem staatlichen Portal http://zvg-portal.de/ veröffentlicht sind, sondern gegen Gebühren durch die Immobilienpool.de GmbH & Co KG veröffentlicht werden. Durch diese Privatisierung der Daten werden in jedem einzelnen Zwangsversteigerungsverfahren die jeweiligen Gläubiger um ca. 200 Euro geschädigt, die von den Rechtspflegern an die Immobilienpool.de GmbH & Co KG gezahlt werden. Die jeweils individuelle Beauftragung der Immobilienpool.de GmbH & Co KG durch die Rechtspfleger im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahren ist intransparent und für micht nicht nachvollziehbar. Gerade in Rheinland-Pfalz ist zu beobachten, dass viele Amtsgerichte den privaten Anbieter präferieren und nicht über zvg-portal.de veröffentlichen. Ich befürchte hier gibt es einen Interessenskonflikt zum Nachteil der Allgemeinheit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 212802 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]