Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG"

Anfrage an: Amtsgericht Mannheim

Alle verfügbaren Dokumente & Informationen zum Vertragsverhältnis zwischen dem Amtsgericht und der "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" (bzw. verbundenen Unternehmen) bezüglich der Online-Veröffentlichung von digitalisierten Dokumenten zu Zwangsversteigerungen in Ihrem Amtsgericht sowie deren exklusives Nutzungsrecht.

Bitte beantworten Sie darüber hinaus die folgenden Fragen:
1) Wird der Dienstleister für die Veröffentlichung bezahlt? Wenn ja, wie viel?
2) Wie lange läuft das Vertragsverhältnis noch?
3) Wie verlief die Vergabe? Gab es eine Ausschreibung? Wenn ja, stellen Sie bitte hierzu alle Dokumente zur Verfügung.
4) Warum wird die Veröffentlichung der Zwangsversteigerungen nicht analog zu den Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte über eine staatliche Plattform durchgeführt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Februar 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren Dokumen…
An Amtsgericht Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" [#212971]
Datum
17. Februar 2021 14:24
An
Amtsgericht Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren Dokumente & Informationen zum Vertragsverhältnis zwischen dem Amtsgericht und der "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" (bzw. verbundenen Unternehmen) bezüglich der Online-Veröffentlichung von digitalisierten Dokumenten zu Zwangsversteigerungen in Ihrem Amtsgericht sowie deren exklusives Nutzungsrecht. Bitte beantworten Sie darüber hinaus die folgenden Fragen: 1) Wird der Dienstleister für die Veröffentlichung bezahlt? Wenn ja, wie viel? 2) Wie lange läuft das Vertragsverhältnis noch? 3) Wie verlief die Vergabe? Gab es eine Ausschreibung? Wenn ja, stellen Sie bitte hierzu alle Dokumente zur Verfügung. 4) Warum wird die Veröffentlichung der Zwangsversteigerungen nicht analog zu den Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte über eine staatliche Plattform durchgeführt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212971/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Mannheim
Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg Der Anfrage kann nicht entsprochen werden. Nach §2 Abs 2 Nr 3 des LIFG BW…
Von
Amtsgericht Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem LIFG Baden-Württemberg
Datum
23. Februar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Anfrage kann nicht entsprochen werden. Nach §2 Abs 2 Nr 3 des LIFG BW gilt die Aufkungspflicht für GErichte nur, soweit sie nicht als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer REchtsvorschriften in richterlicher oder sachlicher Unabhängigkeit tätig werden. Rechtgrundlage für die Veröffentlichung über die Fa. immobilienpool.de Media GmbH & Co KG ist §40 ABs 2 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG). Danach kann das Vollstreckungsgericht neben der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung in dem von dem Gericht bestimmten Amtsblatt (Staatsanzeiger) gem §39 ABs 1 ZVG weitere Veröffentlichungen veranlassen. Diese Veröffentlichungen werden durch das Gericht im Rahmen des Verfahrens als Vollstreckungsgericht veranlasst. Das Vollstrekcungsgericht entscheidet dabei nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Veröffentlicheung erfolgt daher durch das Vollstreckungsgericht bzw. den funktionell hierfür zuständigen Rechtpfleger als Organ der Rechtspflege.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG"“ [#212971] [#212971]
Datum
14. März 2021 17:46
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/212971/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die großflächige Beauftragung von Veröffentlichungem der Verkehrswertgutachten durch die jeweiligen Rechtspfleger an die "Immobilienpool.de Media GmbH & Co KG" den Zweifel entstehen lässt, dass sich die Rechtpfleger einzelfallbezogen und unabhängig von äußerlichen Einflüssen hierzu entscheiden. Durch die von mir dokumentierten massenhaften Entscheidungen der jew. Rechtspfleger zur Beauftragung dieser Firma entsteht großflächiger Schaden von ca. 200 Euro in jedem betroffenen Insolvenzverfahren zu Lasten der jew. Gläubiger. Die Amtsgerichte müssen verpflichtet werden, die Gründe für die jeweiligen Entscheidungen ihrer Rechtspfleger transparent dazulegen, und die im Raum stehenden Zweifel an deren unabhängigkeit auszuräumen. Hierzu wäre die Offenlegung von relevanten Vertragsdokumenten, Provisionsvereinbarungen, Fortbildungsveranstaltungen und Marketingmaterialien zu begrüßen. Da die "Immobilienpool.de Media GmbH & Co KG" großflächig und m.E. ohne individuelle Abwägung durch die jew. Rechtspfleger beauftragt wird, könnte es sich hierbei um einen großflächigen Skandal zu lasten vieler tausender Gläubiger handeln. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 212971.pdf - 2021-02-23_1-amtsgericht-mannheim-antwort-23feb2021.pdf Anfragenr: 212971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212971/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG"“ [#212971] [#212971]
Datum
14. März 2021 17:46
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Informationsfreiheit [#212971] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und die Auf…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#212971]
Datum
6. Mai 2021 15:49
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung und die Aufnahme der Kommunikation mit dem AG Mannhein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212971/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Informationsfreiheit [#212971] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#212971]
Datum
6. Mai 2021 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Mannheim
Anfrage nach dem LIFG es handelt sich nicht um öffentlich-rechtliche verwaltungsaufgabe, daher wird nicht geantwor…
Von
Amtsgericht Mannheim
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Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem LIFG
Datum
24. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
es handelt sich nicht um öffentlich-rechtliche verwaltungsaufgabe, daher wird nicht geantwortet
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AW: Ihre E-Mail vom 14. März 2021 [#212971] Sehr geehrte Damen und Herren, es ist okay - ich habe aufgegeben. Als…
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 14. März 2021 [#212971]
Datum
9. November 2021 15:53
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist okay - ich habe aufgegeben. Als Bürger kann man nichts gegen solche Interessenskonflikte ausrichten. Hierzulande gibt es einfach zu viele Gauner die auf Kosten der Allgemeinheit reich werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212971 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212971/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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