Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG"

Anfrage an: Amtsgericht Reinbek

Alle verfügbaren Dokumente & Informationen zum Vertragsverhältnis zwischen dem Amtsgericht und der "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" (bzw. verbundenen Unternehmen) bezüglich der Online-Veröffentlichung von digitalisierten Dokumenten zu Zwangsversteigerungen in Ihrem Amtsgericht sowie deren exklusives Nutzungsrecht.

Bitte beantworten Sie darüber hinaus die folgenden Fragen:
1) Wird der Dienstleister für die Veröffentlichung bezahlt? Wenn ja, wie viel?
2) Wie lange läuft das Vertragsverhältnis noch?
3) Wie verlief die Vergabe? Gab es eine Ausschreibung? Wenn ja, stellen Sie bitte hierzu alle Dokumente zur Verfügung.
4) Warum wird die Veröffentlichung der Zwangsversteigerungen nicht analog zu den Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte über eine staatliche Plattform (in diesem Fall auf insolvenzbekanntmachungen.de) durchgeführt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren Dokumente …
An Amtsgericht Reinbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" [#212973]
Datum
17. Februar 2021 14:26
An
Amtsgericht Reinbek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren Dokumente & Informationen zum Vertragsverhältnis zwischen dem Amtsgericht und der "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" (bzw. verbundenen Unternehmen) bezüglich der Online-Veröffentlichung von digitalisierten Dokumenten zu Zwangsversteigerungen in Ihrem Amtsgericht sowie deren exklusives Nutzungsrecht. Bitte beantworten Sie darüber hinaus die folgenden Fragen: 1) Wird der Dienstleister für die Veröffentlichung bezahlt? Wenn ja, wie viel? 2) Wie lange läuft das Vertragsverhältnis noch? 3) Wie verlief die Vergabe? Gab es eine Ausschreibung? Wenn ja, stellen Sie bitte hierzu alle Dokumente zur Verfügung. 4) Warum wird die Veröffentlichung der Zwangsversteigerungen nicht analog zu den Insolvenzbekanntmachungen der Insolvenzgerichte über eine staatliche Plattform (in diesem Fall auf insolvenzbekanntmachungen.de) durchgeführt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212973/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Reinbek
Der Direktor des Amtsgericht Reinbek -Der Geschäftsleiter- Bezug nehmend auf Ihre per E-Mail eingereichte Anfrage…
Von
Amtsgericht Reinbek
Betreff
AW: [EXTERN] Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" [#212973]
Datum
17. Februar 2021 14:57
Status
Warte auf Antwort
Der Direktor des Amtsgericht Reinbek -Der Geschäftsleiter- Bezug nehmend auf Ihre per E-Mail eingereichte Anfrage vom 17.02.2021 wird Ihnen mitgeteilt, dass die Möglichkeit, Rechtssachen anhängig zu machen oder Auskünfte per E-Mail einzuholen, grundsätzlich nicht besteht. Die auf der Internetpräsenz des Amtsgericht Reinbek angegebene E-Mail-Adresse ist nur für Verwaltungsangelegenheiten gültig. Rechtsangelegenheiten können nicht per E-Mail eingereicht werden. Anträge sowie Anfragen sind schriftlich zu den entsprechenden Akten zu reichen. Weiter ist gemäß der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein beim Amtsgericht Reinbek die Möglichkeit der Einreichung elektronischer Dokumente eröffnet. Dokumente können somit auch in elektronischer Form eingelegt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Es ist bei der elektronischen Poststelle des betreffenden Gerichts über die auf der Internetseite www.justizpoststelle.schleswig-holstein… bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss – mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder – von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: – auf einem sicheren Übermittlungsweg oder – an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um einen Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schlesw…
An Amtsgericht Reinbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Privatisierung der Daten zu Zwangsversteigerungen über "immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG" [#212973]
Datum
17. Februar 2021 15:02
An
Amtsgericht Reinbek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um einen Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Daher sind Sie verpflichtet, diesen auch per E-Mail zu empfangen und zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 212973 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]