Privatschulen und Internate (Bezifferung nach Schülern)

1. Eine Bezifferung wie viele Schülerinnen und Schüler ein Internat besuchen.
2. Eine Bezifferung wie viele Schülerinnen und Schüler eine Privatschule besuchen (einschließlich Internate).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2022
  • Frist
    1. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatschulen und Internate (Bezifferung nach Schülern) [#266616]
Datum
30. Dezember 2022 18:12
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Bezifferung wie viele Schülerinnen und Schüler ein Internat besuchen. 2. Eine Bezifferung wie viele Schülerinnen und Schüler eine Privatschule besuchen (einschließlich Internate).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266616/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
30. Dezember 2022 18:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr nachstehendes Anliegen erteile ich folgende Auskunft: Schulen …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Frag den Staat: Privatschulen und Internate (Bezifferung nach Schülern) [#266616]
Datum
7. Februar 2023 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr nachstehendes Anliegen erteile ich folgende Auskunft: Schulen in freier Trägerschaft können in NRW entweder Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen sein. Es handelt sich bei Schulen in freier Trägerschaft um Ersatzschulen, wenn sie im Wesentlichen Bildungsgängen und Abschlüssen entsprechen, die nach dem Schulgesetz NRW vorhanden bzw. vorgesehen sind (vgl. § 100 Abs. 2 SchulG). Sie werden durch das Land genehmigt und bezuschusst. Alle anderen Schulen in freier Trägerschaft sind Ergänzungsschulen. Diese Schulen erhalten keine Landeszuschüsse. zu 1.) Da die Aufsicht über Internate nicht im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung liegt, kann hierzu keine Aussage getroffen werden. zu 2.) Im Schuljahr 2022/2023 besuchen in Nordrhein-Westfalen knapp 209.000 Schülerinnen und Schüler eine der rund 550 genehmigten Ersatzschulen. Über die Schülerzahl an Ergänzungsschulen kann von Seiten des Landes keine Aussage getroffen werden, da Ergänzungsschulen gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung nicht zur Meldung ihrer Schülerzahlen verpflichtet sind. Mit freundlichen Grüßen