Privilegien (ehem. "Grundrechte") für Geimpfte
Laut heutiger Meldung wird das Abgeordnetenhaus Berlin der nach politischer Maßgabe (Impfpriorisierung) geschaffenen Minderheit bereits gegen COVID-19 geimpfter Personen Privilegien (bis Anfang 2020 als "Grundrechte" bekannt) erteilen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten mir zu beantworten:
1) sind Personen mit einer natürlich (per Infektion) erworbenen Immunität, z.B. nachgewiesen durch einen positiven Antikörpertest, den Geimpften rechtlich gleichgestellt? Die Zahlen der Heinsbergstudie vorausgesetzt müssten bei ca. 80.000 Toten und einer Mortalität von 0,36% unter den Infizierten bereits 1/4 der Gesamtbevölkerung eine Coronainfektion überlebt haben und insofern zumindest zeitweise immunisiert sein.
1.1) Falls natürlich immunisierte Personen nicht Geimpften gleichgestellt sind: auf welcher Grundlage ist die natürliche Immunisierung der Immunisierung per Impfung nicht gleichwertig anzusehen?
2) Für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen (diejenigen, die die Hauptlast der bisherigen Maßnahmen getragen haben dürften) existiert derzeit keine zugelassene Impfung. Inwiefern stellt das damit intrinsische Vorenthalten o.g. "Privilegien" gegenüber dieser Gruppe keine Diskriminierung dar?
3) Inwiefern kann eine erfolgte Impfung oder natürliche Immunisierung nachgewiesen werden, insbesondere: inwiefern ist die Fälschungssicherheit hierfür vorzulegender Dokumente gewährleistet?
Anfrage erfolgreich
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Datum13. April 2021
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15. Mai 2021
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