Privilegierung von Balkonkraftwerken / Stecker-Solargeräten im Solarpaket I und II

Inwieweit wird erwogen Balkonkraftwerken / Stecker-Solargeräte endlich in den Katalog der Privilegierten Maßnahmen im WEG-Recht / Miet-Recht (BGB) aufzunehmen, wie von Herrn Dr. Habeck im Bundestag angedeutet?

Wird aktuell diskutiert dies im Rahmen des Solarpaketes umzusetzen und ist nach aktuellem Stand schon absehbar ob dies Teil des Paket I oder Teil des Paket II sein wird?

Sind die von Dr. Habeck beim BEE-Energieforum angesprochene von Ihnen erstellten „Excel-Listen“ mit allen Hindernisse (für das Thema Hindernisse beim Photovoltaik-Ausbau wohl ca. 90 Einträge: 1/3 umgesetzt, 1/3 dran, 1/3 Zukunft) öffentlich verfügbar oder transparent veröffentlichbar?

Gerne können Sie obigen Fragen vorab beantworten, falls folgende Frage längere Abstimmungen erfordert:
Im Rahmen der Ausschuss-Empfehlungen zur EEG Reform 2023 und dessen Begründung wurden Stecker-Solar und deren Hürden im Wohneigentumsrecht genannt (BT-Drs. 20/2580, Seite 8). Inwiefern war hier die *Intention* des Gesetzgebers, dass EEG §2 (Besondere Bedeutung der Erneuerbaren Energie, Vorrang in Schutzgüterabwägung) auch Wirkung im Privatrecht entfaltet (etwa im WEG-Recht und bzgl. Abwägung von Optik vs. Klimaschutz)? Oder sollte sich §2 allein auf öffentliche Belange/Prüfungen beziehen? Sowohl Gesetz und Begründung sind nicht abschließend formuliert und sprechen von „allen Rechtsgebieten“. Sollten diese (von der Intention her) dementsprechend auch z.B. WEG-Recht umfassen oder hat man sich bewusst dagegen entschieden / wurde dies betrachtet? Gibt es dazu eine Einschätzung / Auslegung / Gutachten / Stellungsnahme?

Herzlichen Dank für Ihre unermüdliche und gute Arbeit im BMWK!

Ergebnis der Anfrage

- Privilegierung von Balkonkraftwerken wird aktuell erwogen, siehe Vorlage Photovoltaik-Strategie
- Die Excel-Listen werden zu gegebener Zeit ggf. aufbereit veröffentlicht
- § 2 EEG bezieht sich auf ALLE Rechtsgebiete (öffentlich UND privat), also auch auf WEG-Recht

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2023
  • Frist
    17. März 2023
  • 5 Follower:innen
Marcus Beyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Inwieweit wird erwogen Balkonkraftwer…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Marcus Beyer
Betreff
Privilegierung von Balkonkraftwerken / Stecker-Solargeräten im Solarpaket I und II [#270324]
Datum
14. Februar 2023 23:24
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Inwieweit wird erwogen Balkonkraftwerken / Stecker-Solargeräte endlich in den Katalog der Privilegierten Maßnahmen im WEG-Recht / Miet-Recht (BGB) aufzunehmen, wie von Herrn Dr. Habeck im Bundestag angedeutet? Wird aktuell diskutiert dies im Rahmen des Solarpaketes umzusetzen und ist nach aktuellem Stand schon absehbar ob dies Teil des Paket I oder Teil des Paket II sein wird? Sind die von Dr. Habeck beim BEE-Energieforum angesprochene von Ihnen erstellten „Excel-Listen“ mit allen Hindernisse (für das Thema Hindernisse beim Photovoltaik-Ausbau wohl ca. 90 Einträge: 1/3 umgesetzt, 1/3 dran, 1/3 Zukunft) öffentlich verfügbar oder transparent veröffentlichbar? Gerne können Sie obigen Fragen vorab beantworten, falls folgende Frage längere Abstimmungen erfordert: Im Rahmen der Ausschuss-Empfehlungen zur EEG Reform 2023 und dessen Begründung wurden Stecker-Solar und deren Hürden im Wohneigentumsrecht genannt (BT-Drs. 20/2580, Seite 8). Inwiefern war hier die *Intention* des Gesetzgebers, dass EEG §2 (Besondere Bedeutung der Erneuerbaren Energie, Vorrang in Schutzgüterabwägung) auch Wirkung im Privatrecht entfaltet (etwa im WEG-Recht und bzgl. Abwägung von Optik vs. Klimaschutz)? Oder sollte sich §2 allein auf öffentliche Belange/Prüfungen beziehen? Sowohl Gesetz und Begründung sind nicht abschließend formuliert und sprechen von „allen Rechtsgebieten“. Sollten diese (von der Intention her) dementsprechend auch z.B. WEG-Recht umfassen oder hat man sich bewusst dagegen entschieden / wurde dies betrachtet? Gibt es dazu eine Einschätzung / Auslegung / Gutachten / Stellungsnahme? Herzlichen Dank für Ihre unermüdliche und gute Arbeit im BMWK!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcus Beyer Anfragenr: 270324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270324/
Mit freundlichen Grüßen Marcus Beyer
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Beyer, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 14.…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Privilegierung von Balkonkraftwerken / Stecker-Solargeräten im Solarpaket I und II [#270324]
Datum
27. Februar 2023 15:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beyer, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 14.02.2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIIB2 - „Photovoltaik“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Thema „Privilegierung von Balkonkraftwerken / Stecker-Solargeräten im Solarpaket I und II“. Mit freundlichen Grüßen
Marcus Beyer
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Privilegierung von Balkonkraftwerken / Stecker-…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Marcus Beyer
Betreff
AW: Privilegierung von Balkonkraftwerken / Stecker-Solargeräten im Solarpaket I und II [#270324]
Datum
28. März 2023 07:32
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Privilegierung von Balkonkraftwerken / Stecker-Solargeräten im Solarpaket I und II“ vom 14.02.2023 (#270324) wurde von Ihnen bisher nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die selbst gesetzte Monats-Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich zeitnah über den Stand meiner Anfrage. Frage 1 von 4 dürfte dankenswerterweise mit der Veröffentlichung der PV-Strategie hinreichend positiv beantwortet sein. Mit freundlichen Grüßen Marcus Beyer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Beyer, anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) z…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Privilegierung von Balkonkraftwerken / Stecker-Solargeräten im Solarpaket I und II [#270324]
Datum
29. März 2023 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beyer, anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Ihrem nachfolgenden Antrag vom 14.02.2023. Mit freundlichen Grüßen