Pro-palästinensische Kundgebungen und Aktivitäten in Kassel seit dem 7. Oktober

Anfrage an: Stadt Kassel

Welche Informationen liegen der Stadtverwaltung vor zu pro-palästinensischen Kundgebungen und Aktivitäten in Kassel seit den palästinensischen Terrorangriffen gegen Israel vom 7. Oktober 2023?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Informationen liegen der S…
An Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pro-palästinensische Kundgebungen und Aktivitäten in Kassel seit dem 7. Oktober [#290065]
Datum
12. Oktober 2023 17:33
An
Stadt Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Informationen liegen der Stadtverwaltung vor zu pro-palästinensischen Kundgebungen und Aktivitäten in Kassel seit den palästinensischen Terrorangriffen gegen Israel vom 7. Oktober 2023?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290065/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pro-palästinensische Kundgebungen und Aktivitäten in Kassel seit d…
An Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Pro-palästinensische Kundgebungen und Aktivitäten in Kassel seit dem 7. Oktober [#290065]
Datum
22. November 2023 18:02
An
Stadt Kassel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Pro-palästinensische Kundgebungen und Aktivitäten in Kassel seit dem 7. Oktober“ vom 12.10.2023 (#290065) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Kassel
Guten Tag, Ihre Anfrage auf Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) und d…
Von
Stadt Kassel
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Pro-palästinensische Kundgebungen und Aktivitäten in Kassel seit dem 7. Oktober [#290065]
Datum
23. November 2023 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre Anfrage auf Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) und dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) zielt auf die Erkenntnisgewinnung sensibler Inhalte aus dem Versammlungsrecht. Das HUIG bietet Ihnen für Ihr Informationsbedürfnis keine taugliche Anspruchsgrundlage, da versammlungsrechtliche Belange keine Umweltinformationen darstellen, siehe § 2 Abs. 3 HUIG. Nach § 80 Abs. 1 S. 1 HDSIG hat jeder gegenüber öffentlichen Stellen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 82 Nr. 2b Alt. 2 HDSIG besteht der Anspruch nicht, wenn das Bekanntwerden von Informationen zu nachteiligen Auswirkungen der Belange der öffentlichen Sicherheit führen würde. Unter dem Begriff öffentliche Sicherheit ist die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung, der Schutz von Individualrechtsgütern Einzelner sowie der Bestand des Staates und seiner Einrichtungen zu verstehen. Dadurch, dass Ihre Anfrage auf die Erkenntnisgewinnung sensibler Inhalte aus dem Versammlungsrecht zielt, würde eine Offenbarung den Schutz von Individualrechtsgüter Einzelner, hier die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz, gefährden. Dadurch besteht die Möglichkeit von nachteiligen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit. Folglich besteht Ihrerseits kein Anspruch auf die begehrten Informationen. Freundliche Grüße