Probezeit / Fehlzeiten für Beamte auf Probe in Bayern

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich keine Informationen zu meinen Anliegen gefunden habe, mich aber die Frage beschäftigt, stelle ich Ihnen meine folgende Fragen und hoffe, Sie können diese beantworten.

1. Die Probezeit für Beamte in Bayern dauert regulär 2 Jahre. In welchen Fällen kann die Probezeit verlängert werden?

2. Laut meinen Informationen dürfen Beamte auf Probe nur eine bestimmte Anzahl an Krankheitstage innerhalb von 2 Jahren haben. Wie viele Krankheitstage dürfen insgesamt in der Probezeit (verteilt auf 2 Jahre ) vorliegen?

3. Was geschieht bei Überschreitung der Krankheitstage?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2022
  • Frist
    12. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, da ich keine Informationen zu meinen Anliegen gefu…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Probezeit / Fehlzeiten für Beamte auf Probe in Bayern [#240508]
Datum
10. Februar 2022 18:52
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, da ich keine Informationen zu meinen Anliegen gefunden habe, mich aber die Frage beschäftigt, stelle ich Ihnen meine folgende Fragen und hoffe, Sie können diese beantworten. 1. Die Probezeit für Beamte in Bayern dauert regulär 2 Jahre. In welchen Fällen kann die Probezeit verlängert werden? 2. Laut meinen Informationen dürfen Beamte auf Probe nur eine bestimmte Anzahl an Krankheitstage innerhalb von 2 Jahren haben. Wie viele Krankheitstage dürfen insgesamt in der Probezeit (verteilt auf 2 Jahre ) vorliegen? 3. Was geschieht bei Überschreitung der Krankheitstage? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240508/

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
FMS vom 15. Februar 2022 - Anfrage zur Dauer und zu Verlängerungsgründen der beamtenrechtlichen Probezeit Sehr Ant…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
FMS vom 15. Februar 2022 - Anfrage zur Dauer und zu Verlängerungsgründen der beamtenrechtlichen Probezeit
Datum
15. Februar 2022 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie unser o. g. Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme zur E-Mail vom 10. Februar 2022. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Für Rückfragen steht Ihnen gerne die im Schreiben genannte Ansprechperson zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen