Probezeitverkürzung

Gibt es die Möglichkeit, die Probezeit des gehobenen Dienstes aufgrund einer vorherigen Ausbildung im öffentlichen Dienst im Einzelfall zu verkürzen?
Wenn ja, wie beantragt man dies?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Dezember 2018
  • Frist
    2. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Probezeitverkürzung [#35330]
Datum
29. Dezember 2018 12:03
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es die Möglichkeit, die Probezeit des gehobenen Dienstes aufgrund einer vorherigen Ausbildung im öffentlichen Dienst im Einzelfall zu verkürzen? Wenn ja, wie beantragt man dies?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Anrechnungsmöglichkeiten auf eine laufbahnrechtliche Probezeit ergeben sich aus § …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Probezeitverkürzung [#35330]
Datum
18. Januar 2019 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Anrechnungsmöglichkeiten auf eine laufbahnrechtliche Probezeit ergeben sich aus § 5 Absatz 2 bis 5 der Laufbahnverordnung -LVO- vom 21. Juni 2016, GV. NRW. S. 461. Sie finden die Verordnung im Internet unter Landesrecht NRW. Den entsprechenden Link habe ich eingefügt: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiuucX87PbfAhWF2KQKHR2fCjcQFjAAegQIAxAC&url=https%3A%2F%2Frecht.nrw.de%2F&usg=AOvVaw2oGE29b6RdeVu6vQrtqEUk Darüber hinaus sind Verkürzungen im Wege einer Ausnahmeentscheidung möglich, § 14 Absatz 1 Nummer 1 der Laufbahnverordnung. Anträge sind an die dienstvorgesetzte Stelle (Personalstelle) zu richten. Abschließend möchte ich Sie darüber informieren, dass in Nordrhein-Westfalen eine zweigruppige Laufbahngruppenstruktur eingeführt worden ist, Laufbahngruppen 1 und 2. Mit der alten Laufbahngruppenstruktur wurde auch die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes dadurch abgelöst. Mit freundlichen Grüßen