Produktion von PMSG in Deutschland
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Wird nach Kenntnisnahme des Bundesministeriums auf dem Pferdehof "Haflinger Gestüt Meura", Ortsstraße 116, 98744 Meura, tragenden Pferden Blut abgenommen, um daraus PMSG zu gewinnen?
2) Wenn ja, seit wann weiß das Ministerium von diesen Aktivitäten? Liegt eine Genehmigung vor, bzw. welche Art der Genehmigung ist für diese Art der Blutgewinnung erforderlich?
3) Welche Daten bzgl. des Umfangs der Blutentnahmen liegen dem Ministerium vor? Also: Wie viele Tiere sind betroffen, wie oft und wie viel Blut wird abgenommen? Wie viel Blut wird insgesamt jährlich durch den o.g. Pferdehof gewonnen?
4) Welchen Tierschutz Regularien unterliegt die Blutgewinnung zur Produktion von PMSG in Deutschland? Also z. B.: Wie viel Blut darf wöchentlich abgenommen werden? Welche Schonzeiten müssen für die Stuten eingehalten werden? Ist die Blutentnahme bei schwangeren Pferden überhaupt konform mit dem Tierschutzgesetz? Dürfen Fohlen abgetrieben werden, um die Stute direkt wieder decken zu lassen? Usw...
5) Sind dem Ministerium weitere Pferdehöfe in Deutschland bekannt, die ebenfalls Blut von Pferden gewinnen? Wenn ja, bitte nennen Sie mir die entsprechenden Höfe.
Die Informationen bzgl. des Pferdehofs Meura stammen aus einem Bericht des ARD Magazins "Fakt", abrufbar auf Youtube unter dem folgenden Link: https://www.youtube.com/watch?v=ms2t_eCrBR8
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
-
Datum4. September 2020
-
6. Oktober 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!