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Produktsicherheitsüberwachungskonzept
Anfrage an:
Regierungspräsidium Tübingen
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG)
Das aktuell gültige Überwachungskonzept nach § 25 Abs. 1 ProdSG.
Ergebnis der Anfrage
Es gilt das gemeinsame "Konzept der Marktüberwachung in Deutschland für den Bereich des Produktsicherheitsgesetzes" der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (http://www.zls-muenchen.de/dokumente/ko…); darüber hinaus verfügt man über eine "Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland" des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (https://lasi-info.com/uploads/media/LV_…).
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Februar 2020
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17. März 2020
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