Prof. Dr. Heinrich Kunstmann (09.12.1900 - 02.03.1964)

Anfrage an: Bundesarchiv

Informationen über Prof. Dr. Heinrich Kunstmann (Politiker, 09.12.1900 bis 02.03.1964):
Verantwortlichkeiten, Beteiligung an Entscheidungen, Position und Arbeitsbeurteilungen/-Zeugnisse aus seiner Zeit in folgenden Organisationen soweit vorhanden:
ab 1930 Mitgliedschaft NSDAP,
daneben Mitgliedschaften in folgenden Organisationen
SA (wohl bis 1937),
NS-Ärztebund und
NS-Dozentenbund
In welcher Position und Beziehung stand er in Verbindung zu Gauleiter Karl Kaufmann gerade im Kontext seines Wechsels 1939 von Pforzheim nach Hamburg

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. September 2016
  • Frist
    1. November 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Bundesarchiv Details
Von
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Betreff
Prof. Dr. Heinrich Kunstmann (09.12.1900 - 02.03.1964) [#17975]
Datum
29. September 2016 00:44
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Prof. Dr. Heinrich Kunstmann (Politiker, 09.12.1900 bis 02.03.1964): Verantwortlichkeiten, Beteiligung an Entscheidungen, Position und Arbeitsbeurteilungen/-Zeugnisse aus seiner Zeit in folgenden Organisationen soweit vorhanden: ab 1930 Mitgliedschaft NSDAP, daneben Mitgliedschaften in folgenden Organisationen SA (wohl bis 1937), NS-Ärztebund und NS-Dozentenbund In welcher Position und Beziehung stand er in Verbindung zu Gauleiter Karl Kaufmann gerade im Kontext seines Wechsels 1939 von Pforzheim nach Hamburg
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesarchiv
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne veranlasse ich die notwendigen Recherchen in den einschlägigen Beständen des …
Von
Bundesarchiv
Betreff
Auskunftsersuchen über Prof. Dr. Heinrich Kunstmann (09.12.1900 - 02.03.1964)/ Az.: 2016/D-4027
Datum
4. Oktober 2016 09:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne veranlasse ich die notwendigen Recherchen in den einschlägigen Beständen des Bundesarchivs. Zunächst möchte ich Sie aber bitten, den angefügten Benutzungsantrag ausgefüllt und unterschrieben an mich zurückzureichen. Sie können den unterschriebenen Antrag auch (gescannt) per eMail oder als Fax zurücksenden. Die Auskunft aus personenbezogenem Archivgut darf in jedem Fall an den Betroffenen selbst erfolgen. Bei Anträgen Dritter auf die Benutzung von Archivgut sind personenbezogene Unterlagen nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes 30 Jahre nach dem Tod der Betroffenen beziehungsweise 110 Jahre nach ihrer Geburt für jedermann frei zugänglich. Diese Schutzfrist kann unter verschiedenen Voraussetzungen verkürzt werden. Liegt die Zustimmung des Betroffenen vor, so ist die Schutzfrist auf jeden Fall zu verkürzen. Liegt die Zustimmung des Betroffenen nicht vor, so entscheidet das Bundesarchiv, ob eine Schutzfristverkürzung möglich ist. Dabei erfolgt eine Abwägung zwischen den Interessen und Rechten der Betroffenen zum Schutz der über sie vorhandenen Informationen sowie der Interessen von Dritten, der Wissenschaft, der Forschung sowie der Öffentlichkeit. Die Schutzfristverkürzung kann mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können z.B. sein, dass Namen von Personen nicht weitergegeben werden dürfen oder in einer Veröffentlichung anonymisiert werden müssen. Um Ihre Möglichkeiten des Zugangs zu Archivgut und der Verwendung von Informationen aus Archivgut sorgfältig prüfen zu können, ist es erforderlich, dass Sie in Ihrem Benutzungsantrag Ihr Thema und den Zweck der Benutzung so genau wie möglich angeben. Für die gewünschte Recherche geben Sie bitte den vollständigen Namen der zu ermittelnden Person, ggf. auch ihren Geburtsnamen, sowie die Geburts- und Sterbedaten an. Sollten Sie über weitere Angaben (z.B. berufliche Tätigkeit, Wohn- oder Einsatzorte) verfügen, können diese für Nachforschungen und ggf. auch für Verweise an andere Stellen hilfreich sein. Beachten Sie bitte, dass für die Ermittlung von Archivgut und Erteilung von Auskünften Kosten anfallen können. Hinweisen möchte ich darauf, dass personenbezogene Recherchen nicht immer zu einem positiven Ergebnis führen. Gebühren für Recherchen fallen unabhängig davon an, ob Unterlagen ermittelt werden können. Die Gebühren betragen mindestens 15,34 € (bis zu einer halben Stunde Recherchezeit), in der Regel liegen sie bei 15,34 € bzw. 30,68 €. Gebührenfrei ist die Auskunft nur bei Versorgungsangelegenheiten sowie zur Klärung von Vermisstenschicksalen, wenn diese im Rahmen von Versorgungsleistungen erfolgt. Bitte beachten Sie auch, dass Auslagen für die Herstellung von Kopien und deren Versand entstehen können. Sollten Kopien aus Archivgut in größerer Anzahl gewünscht werden oder erforderlich sein, erfolgt die Erstellung der Kopien durch Vertragsfirmen des Bundesarchivs, die Ihnen die Kosten unmittelbar in Rechnung stellen. Die Kosten für eine Kopie DIN-A-4 (Papier oder digital) liegt je Seite bei 0,43 € (Studenten 0,39 €); hinzu kommen eine Bearbeitungspauschale (3,05 € je Auftrag) sowie Versand- und ggf. Materialkosten für digitale Datenträger. Sie können gerne einen Höchstbetrag benennen, den Sie ohne vorherige Rücksprache zu übernehmen bereit wären. Weitere Informationen zu den Geschäftsbedingungen und Preisen der Vertragsfirmen des Bundesarchivs, zur Bundesarchiv-Kostenverordnung, zum Bundesarchivgesetz und zur Benutzungsverordnung habe ich ebenfalls angefügt. Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie, eine von Ihnen beauftragte Person oder ein Recherchedienst die vorab ermittelten Unterlagen vor Ort einsehen. Abhängig von Umfang und Zustand der ermittelten Unterlagen kann dies auch erforderlich sein. Ihre persönliche Akteneinsicht ist gebührenfrei. Art und Weise der Vorlage liegt im Ermessen des Bundesarchivs. Das Bundesarchiv erhält eine große Anzahl von Anfragen. Die Bearbeitung kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab, Sie werden nach Abschluss der Recherche unmittelbar benachrichtigt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prof. Dr. Heinrich Kunstmann (09.12.1900 - 02.…
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Von
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Betreff
AW: Auskunftsersuchen über Prof. Dr. Heinrich Kunstmann (09.12.1900 - 02.03.1964)/ Az.: 2016/D-4027 [#17975]
Datum
9. November 2016 11:54
An
Bundesarchiv
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prof. Dr. Heinrich Kunstmann (09.12.1900 - 02.03.1964)“ vom 29.09.2016 (#17975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Vielen herzlichen Dank schon jetzt für das erwartete Update. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, vor einigen Minuten habe ich um einen Sachstand zu meiner Anfrage gebeten. Leide…
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Von
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Betreff
Az.: 2016/D-4027 [#17975] AW: AW: Auskunftsersuchen über Prof. Dr. Heinrich Kunstmann (09.12.1900 - 02.03.1964)/ Az.: 2016/D-4027 [#17975]
Datum
9. November 2016 12:06
An
Bundesarchiv
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vor einigen Minuten habe ich um einen Sachstand zu meiner Anfrage gebeten. Leider hatte ich übersehen, daß Sie ja bereits am 04.10.2016 reagiert hatten und mir auszufüllende Formulare zusandten. Jetzt bin ich also am Zug. Also hat sich meine Status-Anfrage erübrigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>