Sehr geehrtAntragsteller/in
gerne veranlasse ich die notwendigen Recherchen in den einschlägigen
Beständen des Bundesarchivs. Zunächst möchte ich Sie aber bitten, den
angefügten Benutzungsantrag ausgefüllt und unterschrieben an mich
zurückzureichen. Sie können den unterschriebenen Antrag auch
(gescannt) per eMail oder als Fax zurücksenden.
Die Auskunft aus personenbezogenem Archivgut darf in jedem Fall an den
Betroffenen selbst erfolgen.
Bei Anträgen Dritter auf die Benutzung von Archivgut sind
personenbezogene Unterlagen nach den Bestimmungen des
Bundesarchivgesetzes 30 Jahre nach dem Tod der Betroffenen
beziehungsweise 110 Jahre nach ihrer Geburt für jedermann frei
zugänglich. Diese Schutzfrist kann unter verschiedenen Voraussetzungen
verkürzt werden. Liegt die Zustimmung des Betroffenen vor, so ist die
Schutzfrist auf jeden Fall zu verkürzen. Liegt die Zustimmung des
Betroffenen nicht vor, so entscheidet das Bundesarchiv, ob eine
Schutzfristverkürzung möglich ist. Dabei erfolgt eine Abwägung
zwischen den Interessen und Rechten der Betroffenen zum Schutz der
über sie vorhandenen Informationen sowie der Interessen von Dritten,
der Wissenschaft, der Forschung sowie der Öffentlichkeit. Die
Schutzfristverkürzung kann mit Auflagen verbunden werden. Auflagen
können z.B. sein, dass Namen von Personen nicht weitergegeben werden
dürfen oder in einer Veröffentlichung anonymisiert werden müssen.
Um Ihre Möglichkeiten des Zugangs zu Archivgut und der Verwendung von
Informationen aus Archivgut sorgfältig prüfen zu können, ist es
erforderlich, dass Sie in Ihrem Benutzungsantrag Ihr Thema und den
Zweck der Benutzung so genau wie möglich angeben.
Für die gewünschte Recherche geben Sie bitte den vollständigen Namen
der zu ermittelnden Person, ggf. auch ihren Geburtsnamen, sowie die
Geburts- und Sterbedaten an. Sollten Sie über weitere Angaben (z.B.
berufliche Tätigkeit, Wohn- oder Einsatzorte) verfügen, können diese
für Nachforschungen und ggf. auch für Verweise an andere Stellen
hilfreich sein.
Beachten Sie bitte, dass für die Ermittlung von Archivgut und
Erteilung von Auskünften Kosten anfallen können. Hinweisen möchte ich
darauf, dass personenbezogene Recherchen nicht immer zu einem
positiven Ergebnis führen. Gebühren für Recherchen fallen unabhängig
davon an, ob Unterlagen ermittelt werden können.
Die Gebühren betragen mindestens 15,34 € (bis zu einer halben Stunde
Recherchezeit), in der Regel liegen sie bei 15,34 € bzw. 30,68 €.
Gebührenfrei ist die Auskunft nur bei Versorgungsangelegenheiten sowie
zur Klärung von Vermisstenschicksalen, wenn diese im Rahmen von
Versorgungsleistungen erfolgt.
Bitte beachten Sie auch, dass Auslagen für die Herstellung von Kopien
und deren Versand entstehen können. Sollten Kopien aus Archivgut in
größerer Anzahl gewünscht werden oder erforderlich sein, erfolgt die
Erstellung der Kopien durch Vertragsfirmen des Bundesarchivs, die
Ihnen die Kosten unmittelbar in Rechnung stellen. Die Kosten für eine
Kopie DIN-A-4 (Papier oder digital) liegt je Seite bei 0,43 €
(Studenten 0,39 €); hinzu kommen eine Bearbeitungspauschale (3,05 € je
Auftrag) sowie Versand- und ggf. Materialkosten für digitale
Datenträger.
Sie können gerne einen Höchstbetrag benennen, den Sie ohne vorherige
Rücksprache zu übernehmen bereit wären.
Weitere Informationen zu den Geschäftsbedingungen und Preisen der
Vertragsfirmen des Bundesarchivs, zur Bundesarchiv-Kostenverordnung,
zum Bundesarchivgesetz und zur Benutzungsverordnung habe ich ebenfalls
angefügt.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie, eine von Ihnen beauftragte
Person oder ein Recherchedienst die vorab ermittelten Unterlagen vor
Ort einsehen. Abhängig von Umfang und Zustand der ermittelten
Unterlagen kann dies auch erforderlich sein. Ihre persönliche
Akteneinsicht ist gebührenfrei. Art und Weise der Vorlage liegt im
Ermessen des Bundesarchivs.
Das Bundesarchiv erhält eine große Anzahl von Anfragen. Die
Bearbeitung kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie
von Nachfragen ab, Sie werden nach Abschluss der Recherche unmittelbar
benachrichtigt.
Mit freundlichen Grüßen