Profilanalyse zur Untersuchung von Anhörungsprotokollen

Im Jahr 2020 hat das BAMF nach eigenen Angaben erste Informationen zur Profilanalyse von Gesprächsprotokollen gesammelt (Digitalisierungsagenda, 2020). Könnten Sie uns bitte Informationen über die Nutzung der Profilanalyse von Gesprächsprotokollen durch das BAMF zur Verfügung stellen, einschließlich :
- Ist das System bereits in Betrieb? Wenn ja, seit wann?
- Könnten Sie uns bitte mitteilen, welches Unternehmen an der Konzeption und Entwicklung dieses Systems beteiligt war?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2023
  • Frist
    4. April 2023
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Ludivine Stewart
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2020 hat das BAMF nach eigene…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Ludivine Stewart
Betreff
Profilanalyse zur Untersuchung von Anhörungsprotokollen [#271694]
Datum
28. Februar 2023 12:26
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jahr 2020 hat das BAMF nach eigenen Angaben erste Informationen zur Profilanalyse von Gesprächsprotokollen gesammelt (Digitalisierungsagenda, 2020). Könnten Sie uns bitte Informationen über die Nutzung der Profilanalyse von Gesprächsprotokollen durch das BAMF zur Verfügung stellen, einschließlich : - Ist das System bereits in Betrieb? Wenn ja, seit wann? - Könnten Sie uns bitte mitteilen, welches Unternehmen an der Konzeption und Entwicklung dieses Systems beteiligt war?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ludivine Stewart Anfragenr: 271694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271694/ Postanschrift Ludivine Stewart << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ludivine Stewart
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Stewart, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheits…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Profilanalyse zur Untersuchung von Anhörungsprotokollen [#271694]
Datum
28. Februar 2023 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stewart, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28.02.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1075 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 28.03.2023. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Stewart, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Antwortschreiben übersende ich Ihnen im Anhang. Mi…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Profilanalyse zur Untersuchung von Anhörungsprotokollen [#271694]
Datum
7. März 2023 14:03
Status
geschwärzt
703,0 KB
Sehr geehrte Frau Stewart, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Antwortschreiben übersende ich Ihnen im Anhang. Mit freundlichen Grüßen