Programme zur statistischen Auswertung aus ALLEGRO und Finanzprogrammen

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

IFG-Anfragen bei verschiedenen Jobcentern lassen eine erschreckende Unwissenheit der Geschäftsführungen im Umgang mit Steuermitteln erahnen.

Vor der Einschaltung des Bundes der Steuerzahler möchte ich in Erfahrung bringen mit welcher Software statistische Abfragen generiert werden können und mit welcher Software die Finanzen der Jobcenter verwaltet werden.

Es ist dem Steuerzahler nicht vermittelbar, wenn Jobcenter nicht nachweisen können wie viel Gelder für die verschiedenen Posten verwendet/vergeudet werden, Leistungen für Förderprogramme für Verwaltungsaufgaben zweckentfremdet werden und Erstattungsbeträge aus verlorenen Widerspruchs- und Klageverfahren nicht beziffert werden können

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Es wird beantragt die Softwareprogramme (DORA und weitere) zu benennen, Handbücher und Schulungsmaterialien als pdf-Dateien zu übersenden.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2021
  • Frist
    4. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: IFG-Anfragen bei verschiedenen Job…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Programme zur statistischen Auswertung aus ALLEGRO und Finanzprogrammen [#224237]
Datum
2. Juli 2021 21:28
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: IFG-Anfragen bei verschiedenen Jobcentern lassen eine erschreckende Unwissenheit der Geschäftsführungen im Umgang mit Steuermitteln erahnen. Vor der Einschaltung des Bundes der Steuerzahler möchte ich in Erfahrung bringen mit welcher Software statistische Abfragen generiert werden können und mit welcher Software die Finanzen der Jobcenter verwaltet werden. Es ist dem Steuerzahler nicht vermittelbar, wenn Jobcenter nicht nachweisen können wie viel Gelder für die verschiedenen Posten verwendet/vergeudet werden, Leistungen für Förderprogramme für Verwaltungsaufgaben zweckentfremdet werden und Erstattungsbeträge aus verlorenen Widerspruchs- und Klageverfahren nicht beziffert werden können Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Es wird beantragt die Softwareprogramme (DORA und weitere) zu benennen, Handbücher und Schulungsmaterialien als pdf-Dateien zu übersenden. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224237/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1 34/2021 Sehr Antragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid vom heutigen Tag und die gewünschte …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Antrag nach dem IFG_Programme zur statistischen Auswertung aus ALLEGRO und Finanzprogrammen [#224237]
Datum
30. Juli 2021 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE 1409.1 34/2021 Sehr Antragsteller/in anliegend erhalten Sie den Bescheid vom heutigen Tag und die gewünschte Information zur Buchung von Kosten in ERP-Finanzen vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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