Projekt "Nitidezza"
Anfrage an:
Bundesnachrichtendienst
Alle Informationen zum Projekt "Nitidezza", wie berichtet in https://magazin.spiegel.de/digital/#SP/…
Anfrage abgelehnt
-
Datum10. November 2014
-
12. Dezember 2014
-
Ein:e Follower:in
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Information…
An
Bundesnachrichtendienst
Details
- Von
- Andre Meister (netzpolitik.org)
- Betreff
- Projekt "Nitidezza" [#7955]
- Datum
- 10. November 2014 16:02
- An
- Bundesnachrichtendienst
- Status
- Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Informationen zum Projekt "Nitidezza", wie berichtet in https://magazin.spiegel.de/digital/#SP/2014/46/130223272
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Andre Meister
netzpolitik.org
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Andre Meister
netzpolitik.org
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister (netzpolitik.org)
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Meister,
ihre Mail vom 10.11.2014 ist hier eingegangen.
Ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (…
- Von
- Bundesnachrichtendienst
- Betreff
- Anwort zur Anfrage zum Projekt "Nitidezza"
- Datum
- 11. November 2014 09:53
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister,
ihre Mail vom 10.11.2014 ist hier eingegangen.
Ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss
aus Rechtsgründen jedoch abgelehnt werden.
Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8
IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber
den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang.
Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des
Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eröffnet, oder auch zum
Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen.
Eine Auskunft zum Projekt "Nitidezza" wird daher nicht erteilt.
Zeige die zitierte Nachricht an--
Mit freundlichen Grüßen
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Noch keine Kommentare.
Bitte melden Sie sich an, um Kommentare zu lesen oder zu schreiben.