Projektanträge / Unterlagen HEIMAT 3

Alle Projektanträge nebst Anlagen und diesbzgl. Entscheidungen, gesamte Projektkorrepondenz bzw. -abwicklung, die in Zusammenhang mit der Filmserie HEIMAT 3 von Edgar Reitz stehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Mai 2015
  • Frist
    6. Juni 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Projekt…
An Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projektanträge / Unterlagen HEIMAT 3 [#9650]
Datum
4. Mai 2015 21:58
An
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Projektanträge nebst Anlagen und diesbzgl. Entscheidungen, gesamte Projektkorrepondenz bzw. -abwicklung, die in Zusammenhang mit der Filmserie HEIMAT 3 von Edgar Reitz stehen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin erst wieder am 7. Mai 2015 im Hause. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. …
Von
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Betreff
Automatische Antwort: Projektanträge / Unterlagen HEIMAT 3 [#9650]
Datum
4. Mai 2015 21:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin erst wieder am 7. Mai 2015 im Hause. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Ich werde mich nach meiner Rückkehr mit Ihnen in Verbindung setzen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Beste Grüße,
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Sehr geehrte, bitte entnehmen Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage dem beigefügten Schreiben. Mit freundlichen Grü…
Von
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Betreff
Projektanträge / Unterlagen HEIMAT 3 [#9650]
Datum
2. Juni 2015 17:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
582,7 KB
Sehr geehrte, bitte entnehmen Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage dem beigefügten Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Projektanträge / Unterlagen HEIMAT 3" [#9650]
Datum
2. Juni 2015 18:33
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9650 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil eine Ablehnung nach § 12 LIFG schutzbezogener Daten nicht zutreffend sein kann. Zum einem wirkten bei diesem Projekt Personen des öffentlichen Interesses mit, dessen Initimsphäre nicht durch diese Unterlagen gefährdet sein dürfte. Zum anderen dürfte der Teil von personenbezogenen Daten nur einen ganz geringen Teil der Unterlagen ausmachen, so dass eine Schwärzung möglich wäre. Es wäre auch zu prüfen, welche personenbezogenen Daten überhaupt vorliegen. Anschriften von z.B. Produktionsbüros unterliegen nicht dem Schutz von § 12 LIFG. Eine Verweigerung der Unterlagen wegen § 12 LIFG wäre auch nicht verhältnismäßig, da dass Interesse hier an anderen produktionsbezogenen Daten wesentlich höher wiegt als an den personenbezogenen Daten, welche enthalten sein können. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 9650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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