Projekte im pazifischen Raum

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aufstellung der durch das BMZ geförderten Projekte im Bereich Klimaschutz und klimabedingte Migration in Bangladesch, Kiribati und Fidschi

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung der durch das …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projekte im pazifischen Raum [#59251]
Datum
25. Februar 2019 11:33
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung der durch das BMZ geförderten Projekte im Bereich Klimaschutz und klimabedingte Migration in Bangladesch, Kiribati und Fidschi Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Projekte im pazifischen Raum“ vom 25.02.2019 (#…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Projekte im pazifischen Raum [#59251]
Datum
27. März 2019 11:02
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Projekte im pazifischen Raum“ vom 25.02.2019 (#59251) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage zu Projekten im pazifischen Raum habe ich Ihnen am 22.02.2019 die folgende…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: Projekte im pazifischen Raum [#59251]
Datum
27. März 2019 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage zu Projekten im pazifischen Raum habe ich Ihnen am 22.02.2019 die folgende Rückmeldung gegeben: Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer nachfolgenden Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG): • Antrag vom 22.02.2019 zu "Projekte in Papua Neuguinea", hier eingegangen am 25.02.2019 (GZ: Z14 O4010-0288/012) • Antrag vom 25.02.2019 zu "Projekte im pazifischen Raum", hier eingegangen am 25.02.2019 (GZ: Z14 O4010-0288/013) Ich beabsichtige, für die Bearbeitung beider Anträge Gebühren zu erheben. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren bis zu einer Höhe von 500,00 Euro nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) festgesetzt, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien Antrag nach dem IFG handelt. Die von Ihnen verlangten Unterlagen wären vor Herausgabe umfassend auf das Vorliegen von Schutzgründen nach dem IFG zu sichten, welche einer Herausgabe entgegenstehen könnten. Bitte nennen Sie mir eine ladungsfähige postalische Anschrift, an welche ich meine gebührenpflichtigen Bescheide nach dem IFG an Sie senden kann. Die Mitteilung Ihrer Anschrift ist zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens unentbehrlich. Es ist erforderlich, dass die Identität der Beteiligten zweifelsfrei feststeht, weil es sich bei der Beantwortung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Dies wird mit einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Diese Auffassung wird auch von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in allen Fällen vertreten, in denen rechtsmittelfähige Bescheide zu erstellen sind. Die Bekanntgabe der Bescheide muss mit Blick auf Widerspruchs- und Klagefristen nachvollziehbar sein. Dies betrifft Fälle, in denen die Auskunft gebührenpflichtig ist, Belange Dritter betroffen sind, oder eine Auskunftserteilung zu verweigern bzw. zu beschränken ist, weil ein Ausnahmegrund nach dem IFG vorliegt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, obwohl voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Nach Mitteilung Ihrer ladungsfähigen Postanschrift und Ihrer Bereitschaftserklärung zu Übernahme etwaiger Gebühren, bearbeite ich die oben genannten Anträge gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Projekte im pazifischen Raum“ vom 25.02.2019 (#…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Projekte im pazifischen Raum [#59251]
Datum
18. Juli 2019 23:57
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Projekte im pazifischen Raum“ vom 25.02.2019 (#59251) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 114 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 27.03.2019 haben wir Sie erneut zur Nennung einer zustellfähigen Anschrift a…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: Projekte im pazifischen Raum [#59251]
Datum
22. Juli 2019 17:25
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AW_ProjekteimpazifischenRaum59251_2019_0108020.msg
40,0 KB
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 27.03.2019 haben wir Sie erneut zur Nennung einer zustellfähigen Anschrift aufgefordert und darauf hingewiesen, dass Ihr Antrag bis zur Mitteilung einer entsprechenden Anschrift nicht weiterbearbeitet werden kann (siehe Anlage). Bis heute ist keine entsprechende Information im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eingegangen. Daher gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen möchten und sehen ihn als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Projekte im pazifischen Raum“ vom 25.02.2019 (#…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Projekte im pazifischen Raum [#59251]
Datum
31. August 2019 07:35
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Projekte im pazifischen Raum“ vom 25.02.2019 (#59251) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 158 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in 14 Orchid Magu - Male 20-05 - Maldives

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 22.03.2019 habe ich Sie informiert, dass ich beabsichtige, für Ihre Anfrage …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: Projekte im pazifischen Raum [#59251]
Datum
3. September 2019 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 22.03.2019 habe ich Sie informiert, dass ich beabsichtige, für Ihre Anfrage Gebühren nach der IFGGebVO zu erheben. Daher ist es für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich, dass Sie die Übernahme der Gebühren bestätigen und eine ladungsfähige Postanschrift mitteilen. Hierum hatte ich Sie in meinen E-Mails vom 22.03.2019 und vom 27.03.2019 gebeten. Dem sind Sie bisher nicht nachgekommen. Wie in meiner E-Mail vom 22.07.2019 mitgeteilt, betrachte ich Ihre Anfrage daher als erledigt. Mit freundlichen Grüßen