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Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte VIII

Die in Drucksache 22/5435 (Frage 7) angesprochene Projekteinsetzungsverfügung für das UFE-Projekt "Wochen- und Spezialmärkte"

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte VIII [#227163]
Datum
21. August 2021 07:54
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die in Drucksache 22/5435 (Frage 7) angesprochene Projekteinsetzungsverfügung für das UFE-Projekt "Wochen- und Spezialmärkte"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227163/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfrage…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte VIII [#227163]
Datum
16. September 2021 07:52
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte VIII“ [#227163]
Datum
21. September 2021 21:37
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/227163/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Gründe für eine Fristverlängerung vorliegen (siehe BB Drs. 20/4466, S. 23). Eine angebliche hohe Zahl von Anfragen ist kein Grund, zumal eine solch hohe Zahl nicht erkennbar ist. Hierfür muss die Behörde Vorsorge treffen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Auch sieht der Gesetzgeber keine "intensive Prüfung" vor, sondern eine gesetzeskonforme Prüfung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227163.pdf Anfragenr: 227163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227163/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfragen wg. Informationsfreiheit (I3/2961/2021 u.a.) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mails vom 21.9.2021 sind …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfragen wg. Informationsfreiheit (I3/2961/2021 u.a.)
Datum
23. September 2021 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mails vom 21.9.2021 sind bei uns eingegangen. Ihre Eingaben haben die folgenden Aktenzeichen erhalten: I3/2961/2021 Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte VIII I3/2984/2021 Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte VII I3/2985/2021 Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte VI I3/2986/2021 Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte V I3/2987/2021 Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte IV I3/2988/2021 Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte III I3/2989/2021 Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte II I3/2990/2021 Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte I. Bitte geben Sie diese Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in der jeweiligen Angelegenheit an. Sie haben in all diesen Verfahren vorgetragen, die Senatskanzlei habe zu Unrecht die Bearbeitungsfrist nach § 13 Abs. 5 HmbTG verlängert. Diese Ansicht teile ich nicht. Nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 5 Alt. 1 HmbTG kann die auskunftspflichtige Stelle die Bearbeitungsfrist verlängern, wenn die gewünschten Informationen nicht oder nicht vollständig innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden können. Zu fordern sind lediglich konkrete Gründe, die von Art und Gewicht der zweiten Tatbestandsalternative („Umfang oder Komplexität erfordern eine intensive Prüfung“) vergleichbar sind. Die Angaben der Senatskanzlei, dass sie seit einigen Monaten Adressatin einer ungewöhnlich hohen Zahl von Auskunftsanträgen ist, ist nach meinem Kenntnisstand zutreffend. Mir erscheint plausibel, dass die personellen Ressourcen für die Bearbeitung dieser Anträge ausgeschöpft sind. Die Situation dürfte damit vergleichbar sein, dass ein einzelner besonders umfangreicher oder rechtlich komplexer Antrag diese Ressourcen bindet. Ich bitte Sie daher, den weiteren Fristenlauf abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> lassen Sie mich zurückkommen, auf meine oben bezeichnete Anfrage https://fragdenst…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
I3/2961/2021 Vermittlung bei Anfrage „Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte VIII“ [#227163]
Datum
4. Dezember 2021 23:14
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> lassen Sie mich zurückkommen, auf meine oben bezeichnete Anfrage https://fragdenstaat.de/a/227163/ in der Sie mit Email vom 23.9.2021 mitgeteilt haben, dass die Fristverlängerung rechtens sei. Nunmehr ist auch die verlängerte Frist abgelaufen (am 21.10.2021), ohne dass die Behörde reagiert hätte. Sehen Sie nunmehr einen Grund einzuschreiten, zumal die Senatskanzlei derzeit gar keine Anfragen zu bearbeiten scheint? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 227163.pdf Anfragenr: 227163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227163/
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, <Information-entfernt> vielen Dank für ihr Interesse an der Umsetzung des OZG in der Freien und …
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Projekteinsetzungsverfügung für UFE-Projekte VIII [#227163]
Datum
16. Dezember 2021 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, <Information-entfernt> vielen Dank für ihr Interesse an der Umsetzung des OZG in der Freien und Hansestadt Hamburg. Zunächst möchte ich Sie um Verständnis für die verspätete Antwort bitten. Die hohe Zahl der Anfragen, die uns über diese Plattform nach dem HmbTG erreichen, stellt für uns eine erhebliche Herausforderung dar. Zur Sache möchten wir anmerken, dass die von Ihnen angeforderten Unterlagen nicht vorliegen, da das UP „Wochen- und Spezialmärkte" aus der Umsetzungsverantwortung des Landes Hamburg in die des Landes Thüringen übergegangen ist. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Projekteinsetzungsverfügung "Wochen- und Spezialmärkte" (I3/2961/2022) Sehr << An…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Projekteinsetzungsverfügung "Wochen- und Spezialmärkte" (I3/2961/2022)
Datum
29. April 2022 15:02
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre Eingabe vom 21.9.2021. Sie hatten mitgeteilt, Sie hätten über das Portal „Frag den Staat“ bei der Senatskanzlei Zugang beantragt zu der in Drucksache 22/5435 (Frage 7) angesprochenen Projekteinsetzungsverfügung für das UFE-Projekt "Wochen- und Spezialmärkte". Darauf hätten Sie zunächst keine Antwort erhalten. Wie ich dem Verlauf bei „Frag den Staat“ entnehmen kann, hat Ihnen die Senatskanzlei bereits im Dezember mitgeteilt, dass ihr dazu keine weiteren Unterlagen vorlägen, da das Projekt in die Verantwortung des Landes Thüringen übergegangen sei. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage damit erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.