Projektergebnisse COVIDYS

Im Rahmen des Forschungsverbundes COVIDYS, welches bis 2023 seitens BMBF mit 0,7 Mio Euro gefördert wurde, wurde unter anderem ein Projektziel zur Entwicklung eines Testsystems (https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/covidys-lasst-sich-post-covid-fruhzeitig-erkennen-14838.php) für die Diagnosestellung des Post Covid Syndroms definiert. Die Förderkennzeichen der Teilprojekte lauten: 01EP2105A, 01EP2105B sowie 01EP2105C.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, mir alle vorliegenden Projektergebnisse (Zwischenberichte, Veröffentlichungen, Abschlussberichte) zukommen zu lassen. Werden die Erkenntnisse des Forschungsverbundes für Folgeprojekte genutzt, dann bitte ich Sie, um Benennung dieser Folgeprojekte und um Zurverfügungstellung aller vorhandener Informationen zu diesen Projekten.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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Valentina Beiz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen des Forschungsverbundes COV…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
Projektergebnisse COVIDYS [#304281]
Datum
26. März 2024 15:47
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen des Forschungsverbundes COVIDYS, welches bis 2023 seitens BMBF mit 0,7 Mio Euro gefördert wurde, wurde unter anderem ein Projektziel zur Entwicklung eines Testsystems (https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/covidys-lasst-sich-post-covid-fruhzeitig-erkennen-14838.php) für die Diagnosestellung des Post Covid Syndroms definiert. Die Förderkennzeichen der Teilprojekte lauten: 01EP2105A, 01EP2105B sowie 01EP2105C. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, mir alle vorliegenden Projektergebnisse (Zwischenberichte, Veröffentlichungen, Abschlussberichte) zukommen zu lassen. Werden die Erkenntnisse des Forschungsverbundes für Folgeprojekte genutzt, dann bitte ich Sie, um Benennung dieser Folgeprojekte und um Zurverfügungstellung aller vorhandener Informationen zu diesen Projekten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 304281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304281/ Postanschrift Valentina Beiz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.03.2024 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinema…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.03.2024
Datum
24. April 2024 12:30
Status
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 613-18501/68(2024) Berlin, 24.04.2024 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.03.2024 Sehr geehrte Frau Beiz, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu den vorliegenden Projektergebnissen des Forschungsverbundes COVIDYS (FKZ: 01EP2105A; 01EP2105B; 01EP2105C) vom 26.03.2024. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, sodass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschte Information zu beschaffen. Wir verweisen hierzu auf den insofern zuständigen DLR Projektträger, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass das Verbundprojekt COVIDYS zum 31.12.2023 abgeschlossen wurde. Ein Abschlussbericht liegt derzeit noch nicht vor. Sobald dieser zur Veröffentlichung freigegeben wurde, kann er im Archiv der Technischen Informationsbibliothek (TIB) eingesehen werden. Die TIB sammelt deutsche Forschungsberichte aus Technik und Naturwissenschaften so umfassend wie möglich und ist Depotbibliothek für Forschungsberichte für verschiedene Ministerien und forschungsfördernde Institutionen. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Artikel, die im Rahmen des Verbundprojektes COVIDYS in Open-Access veröffentlicht wurden. • Bauernfeind, S., Schmidt, B. (2022). Stellenwert der COVID-19-Impfung im Kontext von Long-COVID. Innere Medizin 63, 840–850. https://doi.org/10.1007/s00108-022-01368-y In Pre-Print erschienen: • Peterhoff et al. (2023). IgG4 serum levels are not elevated in cases of Post-COVID syndrome. bioRxiv 2023.03.01.530454; doi: https://doi.org/10.1101/2023.03.01.530454 Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen