Projektevaluation Containment Scout Initiative

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Ergebnisse bzw. Erkenntnisse zu der im Oktober 2021 durchgeführten Evaluation der "Containment Scout Initiative".

Gerne würde ich erfahren, welchen Beitrag das Projekt zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie geleistet hat und welche Auswirkungen sich durch dieses in Hinblick auf die personelle Besetzung in den Gesundheitsämtern über die Pandemie hinaus ergeben haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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Gerrit Zumstein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ergebnisse bzw. Erkenntnisse zu der i…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Gerrit Zumstein
Betreff
Projektevaluation Containment Scout Initiative [#274943]
Datum
5. April 2023 13:18
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergebnisse bzw. Erkenntnisse zu der im Oktober 2021 durchgeführten Evaluation der "Containment Scout Initiative". Gerne würde ich erfahren, welchen Beitrag das Projekt zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie geleistet hat und welche Auswirkungen sich durch dieses in Hinblick auf die personelle Besetzung in den Gesundheitsämtern über die Pandemie hinaus ergeben haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerrit Zumstein Anfragenr: 274943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274943/ Postanschrift Gerrit Zumstein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerrit Zumstein
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 05.04.2023 Sehr geehrte Dame / Sehr geehrter Herr, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.04.2023
Datum
6. April 2023 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame / Sehr geehrter Herr, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 05.04.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0041 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 05.04.2023, Aktenzeichen: 2.13.04/0005#0041 Sehr geehrter Herr Zumstein, wir kommen auf Ihre Anf…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.04.2023, Aktenzeichen: 2.13.04/0005#0041
Datum
4. Mai 2023 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zumstein, wir kommen auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.04.2023, Aktenzeichen: 2.13.04/0005#0041, zurück und teilen Ihnen hierzu das Folgende mit: Die entsprechende Publikation befindet sich derzeit noch im Reviewprozess. Soweit die Informationen dem Robert Koch-Institut (RKI) bereits als amtliche Informationen vorliegen, sind diese veröffentlicht und mithin aus öffentlich zugänglichen Quellen i.S.v. § 9 Abs. 3 IFG beschaffbar. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Erste Erkenntnisse/Ergebnisse der Containment Scout Initiative finden Sie auf der Internetseite des RKI unter: https://edoc.rki.de/handle/176904/9336 Darüber hinaus liegen dem RKI keine amtlichen Informationen im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen