Projektförderung für das Institut für Verbundwerkstoffe in Kaiserslautern

Welche Mittel hat das Leibniz-Institut für Verbundwerkstoffe in Erwin-Schrödinger-Straße 58
67663 Kaiserslautern (kurz IVW) vom BMBF seit Januar 2019 erhalten?
Wie sind die Gelder auf die Projekte Aufgeteilt?
Kopien der bewilligten Projektanträge.
Gab es Projekte in die Unternehmen aus 64293 Darmstadt involviert waren - wenn ja bitte ich um genaue Informationen von diesen Projekten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2022
  • Frist
    4. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Mittel hat das Leibniz-Institu…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projektförderung für das Institut für Verbundwerkstoffe in Kaiserslautern [#266651]
Datum
31. Dezember 2022 16:25
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Mittel hat das Leibniz-Institut für Verbundwerkstoffe in Erwin-Schrödinger-Straße 58 67663 Kaiserslautern (kurz IVW) vom BMBF seit Januar 2019 erhalten? Wie sind die Gelder auf die Projekte Aufgeteilt? Kopien der bewilligten Projektanträge. Gab es Projekte in die Unternehmen aus 64293 Darmstadt involviert waren - wenn ja bitte ich um genaue Informationen von diesen Projekten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266651/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z13-18501/161(2022) Berlin, 26.01.2…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Projektförderung für das Institut für Verbundwerkstoffe in Kaiserslautern [#266651]
Datum
26. Januar 2023 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z13-18501/161(2022) Berlin, 26.01.2023 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 31.12.2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 31. Dezember 2022. Beiliegend erhalten Sie den Bescheid nebst Anlage zu ihrem Antrag. Mit freundlichen Grüßen