Projektgovernance DigitalFirst

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Strukturbild der Projektgovernance des Programms DigitalFirst
(sollte sich diese seit der Gründung verändert haben, bitte die einzelnen Strukturbilder)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Projektgovernance DigitalFirst [#224108]
Datum
29. Juni 2021 12:57
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Strukturbild der Projektgovernance des Programms DigitalFirst (sollte sich diese seit der Gründung verändert haben, bitte die einzelnen Strukturbilder)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224108/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralle…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Projektgovernance DigitalFirst [#224108]
Datum
1. August 2021 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage bezüglich des „Strukturbild der Projektgovernance des Programms Digi…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Projektgovernance DigitalFirst [#224108]
Datum
11. Oktober 2021 08:50
Status
Warte auf Antwort
2,3 MB
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage bezüglich des „Strukturbild der Projektgovernance des Programms DigitalFirst“ erhalten. Im Anhang erhalten Sie eine Präsentation dazu aus dem Jahr 2020, zur Aufstellung siehe insbesondere ab Seite 19. Weitere Dokumente liegen uns gegenwärtig nicht vor, da das Programm sich in einer Neuausrichtung auf den EfA-Kontext befindet. Als Gremien im Sinne einer „Governance“ existieren weiterhin Implementierungs- und Online-Dienste-Boards. Diese sind über die Kalender und Workflows direkt in den Arbeitsprozess integriert, ein abschließendes Dokument ist dazu gegenwärtig nicht verfügbar. Da die Teilablehnung Ihres Antrags gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid erfordert, bitten wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen, falls dieser Antrag aufrechterhalten werden sollte. Bitte beachten Sie: Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung einer Präsentation. Ich darf darauf hinweisen, dass m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Projektgovernance DigitalFirst [#224108]
Datum
16. Oktober 2021 09:40
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung einer Präsentation. Ich darf darauf hinweisen, dass meine Anfrage vom 29.6.2021 ist und damit weit außerhalb der gesetzlichen Beantwortungsfrist. Dies ist aber nicht die Projektgovernance. Ich gehe davon aus, dass auch Ihr Programm wie jedes ordentlich gemangete Programm einen Auftraggeber, ein Lenkungs- oder Steuerungsgremium hat und Entscheidungswege vorgezeichnet sind. Dies ist in Ihrem Schaubild nicht verzeichnet und darf nachgeholt werden. Ein Hinweis: Dies ist keine neue Anfrage. Deshalb ist auch eine "Fristverlängerung" nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224108/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Projektgovernance DigitalFirst“ [#224108]
Datum
16. Oktober 2021 09:43
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224108/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Inhaltlich darf ich auf meine Mail an Herrn Pahl vom 16.10.2021 verweisen. Ergänzend darf ich darauf verweisen, dass die Senatskanzlei die Frist ganz erheblich und in unzulässiger Weise ausgedehnt hat und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Meine Anfrage stammt vom 29.6.2021. Selbst wenn eine Fristverlängerung gem. § 13 Abs. 5 HmbTG zulässig sein sollte, wäre eine Beantwortung bis zum 30.8.2021 verpflichtend gewesen und eine Fristverlängerung ist auch nur innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich, so dass diese bereits formal mit einer Mitteilung am 1.8.2021 nicht mehr möglich war. Ich bitte um Mitteilung, wie Ihre Behörde mit der fortdauernden Verletzung gesetzlicher Pflichten umzugehen gedenkt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 224108.pdf - 2021-10-11_1-224108.pdf Anfragenr: 224108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224108/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Strukturbild Projektgovernance (I3/3235/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 16.10.2021 i…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Strukturbild Projektgovernance (I3/3235/2021)
Datum
28. Oktober 2021 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 16.10.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/3235/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten am 29.6.2021 bei der Senatskanzlei Zugang zu einem Strukturbild der Projektgovernance des Programms DigitalFirst beantragt. Nach einer Zwischennachricht mit Hinweis auf eine einmonatige Fristverlängerung vom 1.8.2021 hat man Ihnen am 11.10.2021 eine Präsentation aus dem Jahr 2020 zugeschickt, in der auch einige Folien zur „Aufstellung“ mit Übersicht des Teams und seiner Untergliederungen enthalten waren. Weitere Unterlagen seien nicht vorhanden, insbesondere weil das Team sich in einer Neuausrichtung befinde. Weitere Gruppen seien zwar in den Arbeitsprozess integriert; hierzu würden aber keine Schaubilder vorliegen. Sie monieren, dass einerseits die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrags nicht eingehalten wurde, andererseits die Unterlagen nicht vollständig seien, da Informationen über Auftraggeber, ein Lenkungs- oder Steuerungsgremium und Entscheidungswege nicht enthalten seien. Dies müsse die SK nachholen. Mir ist unklar, wie ich Ihnen hier weiterhelfen kann. Wenn es keine Unterlagen gibt, in dem die Auftraggeber, Steuerungsgremien oder Entscheidungswege eingezeichnet sind, dann wird das hinzunehmen sein (fernliegend erscheint mir das nicht). Die Erstellung von Informationen wird vom HmbTG nicht gefordert. Dass die SK das Schaubild entsprechend ergänzen müsste ist also nicht zutreffend. In diesem Fall ist dann möglicherweise die Information, dass bestimmte Dokumente nicht vorhanden sind, die für die vom HmbTG bezweckte öffentliche Kontrolle interessante Information. Hinsichtlich der Fristüberschreitung trifft Ihre Auffassung zu. Unmittelbare Sanktionsmöglichkeiten wie etwa im Anwendungsbereich der DSGVO verleiht uns das HmbTG hier allerdings nicht. Solange die Schwelle der „erheblichen“ Informationspflichtverletzung nicht überschritten ist (§ 14 Abs. 5 HmbTG), können wir Rechtsverstöße auch nicht förmlich beanstanden, sondern lediglich beratend tätig werden. Es wird fortlaufend beobachtet und geprüft, ob wiederholte Fristüberschreitungen ein Ausmaß erreichen, bei dem wir von einem Überschreiten dieser Erheblichkeitsschwelle ausgehen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe wg. Strukturbild Projektgovernance (I3/3235/2021) [#224108] Sehr << Anrede >> dass d…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. Strukturbild Projektgovernance (I3/3235/2021) [#224108]
Datum
29. Oktober 2021 07:55
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dass die Senatskanzlei sich für gesetzliche Fristen nicht interessiert, ist hinlänglich bekannt. Ich finde es an dieser Stelle bedauerlich, dass ein solches Verhalten durch Sie als Aufsichtsbehörde hingenommen wird. Die Senatskanzlei beantwortet seit 1.9.2021 gar keine Anfragen mehr und hier ist dann irgendwann der Zeitpunkt gekommen, wo ich mir die Frage stelle, wie genau es die Verwaltung mit dem Bürger:innenkontakt, der Transparenz und vorallem dem Gesetzesvollzug nimmt. Hat Ihre Behörde dies zwischenzeitlich einmal thematisiert, dass im Durchschnitt alle offenen Anfragen bei der Senatskanzlei über 77 Tage liegen? Teilweise erreichen wir demnächst den Jahrestag der Anfrage! Zum zweiten und eigentlichen Thema: Was die Senatskanzlei übersandt hat, hat mit Projektgovernance wenig zu tun, sondern viel mit schönen Bildchen ohne Aussagekraft. Eine Projektgovernance stellt Entscheidungswege dar, die Entscheidungsgremien und welche Verantwortlichkeiten diese haben. Wenn sich eine Projektorganisation in einer Neuausrichtung befindet (seit wann eigentlich?), dann ist dies immer gut - dann gibt es aber aktuell gültige Unterlagen und Strukturen, die eben versandt werden können. Das Programm DigitalFirst macht den Eindruck eines freischwebenden Radikals, welches eigentlich niemand verantwortlich ist. Ein Programm dieser Größenordnung ist jedoch in definitive Strukturen eingebunden, die beispielsweise die Beteiligung oder Involvierung der Behörden zu berücksichtigen haben. Die Projektgovernance gibt hierzu ebenso Auskunft wie die Rolle des Auftraggebers (wer ist dies, auch dies ist in den Unterlagen nicht dargestellt) und welche Rolle und welche Zusammensetzung hat das Lenkungs- oder Steuerungsgremium. Dass es dies in einer öffentlichen Verwaltung angeblich alles nicht gibt und sich das Programm für 50 Millionen EUR jährlich (dies ist ein Vielfaches als der Haushaltsansatz Ihrer Behörde!!!) ausschließlich mit sich selbst beschäftigt, ist wohl kaum zu erwarten. Die Aussagen der Senatskanzlei sind an dieser Stelle schlicht unglaubwürdig, sie braucht keine neuen Unterlagen zu erstellen, sondern muss lediglich die vorhandenen Unterlagen herausgeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224108/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihre Eingabe wg. Strukturbild Projektgovernance (I3/3235/2021) [#224108] Sehr Antragsteller/…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihre Eingabe wg. Strukturbild Projektgovernance (I3/3235/2021) [#224108]
Datum
29. Oktober 2021 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wenn wir rechtsförmlich handeln, muss dies gerichtsfest sein. Die Hürden hierfür setzt das HmbTG hoch. Es steht Ihnen frei, den Rechtsweg zu beschreiten. Den einklagbaren Anspruch auf Bearbeitung und Bescheidung durch die Senatskanzlei haben Sie. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihre Eingabe wg. Strukturbild Projektgovernance (I3/3235/2021) [#224108] Sehr geehrte Damen …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihre Eingabe wg. Strukturbild Projektgovernance (I3/3235/2021) [#224108]
Datum
19. November 2021 18:24
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich dachte, Sie haben eine Funktion, die auf den Informationszugang zielt? Sie geben mir weiter oben Recht und wollen deshalb den Kopf in den Sand stecken? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224108/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: [SPAMVERDACHT]AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihre Eingabe wg. Strukturbild Projektgovernance (I3/3235/2021) [#224108] S…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]AW: [SPAMVERDACHT]AW: Ihre Eingabe wg. Strukturbild Projektgovernance (I3/3235/2021) [#224108]
Datum
29. November 2021 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in das HmbTG verleiht uns eine Ombudsfunktion, d.h. wir versuchen neben den bestehenden förmlichen Rechtsbehelfen zwischen Antragstellenden und informationspflichtigen Stellen eine Einigung herbeizuführen. Wenn dies scheitert, obliegt es den Antragstellenden, ihre Ansprüche im Widerspruchsverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht durchzusetzen. Mit freundlichen Grüßen