Prokopenko/Chodorkowski

Anfrage an: Auswärtiges Amt

soweit möglich, alle Aufzeichnungen, Dokumente, Unterlagen (vorzugsweise in elektronischer Form) betreffend Austäuschen und Kontakten des Auswärtigen Amtes und

1. Kateryna Prokopenko
2. Michail Chodorkowski

Einschließlich eventuell vorhandener Protokolle von Terminen, Aktenvermerke, Fotos bezüglich der beiden Personen, Dankesschreiben, Emails, und sonstiger Aufzeichungen, soweit möglich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: soweit möglich, alle Aufzeichnungen, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prokopenko/Chodorkowski [#276739]
Datum
19. April 2023 14:39
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
soweit möglich, alle Aufzeichnungen, Dokumente, Unterlagen (vorzugsweise in elektronischer Form) betreffend Austäuschen und Kontakten des Auswärtigen Amtes und 1. Kateryna Prokopenko 2. Michail Chodorkowski Einschließlich eventuell vorhandener Protokolle von Terminen, Aktenvermerke, Fotos bezüglich der beiden Personen, Dankesschreiben, Emails, und sonstiger Aufzeichungen, soweit möglich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276739/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, GZ: 505-511.03 IFG 165-2023 hiermit begehre ich Zugang zu sämtlichen amtlichen Informationen beim AA,…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prokopenko/Chodorkowski [#276739]
Datum
10. Mai 2023 12:19
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, GZ: 505-511.03 IFG 165-2023 hiermit begehre ich Zugang zu sämtlichen amtlichen Informationen beim AA, z.B. E-Mail-Verkehr, Gesprächsnotizen, oder Aktenvermerke, die vorliegen zu: 1. Kateryna Prokopenko 2. Michail Chodorkowski und zu sämtlichen amtlichen Informationen beim AA, die einen oder beider dieser Namen beinhalten oder nennen. Der Zeitraum des Antrages umfasst den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. Zu Ihrer Entlastung würde es vielleicht Sinn machen, wenn ich persönlich vorbei komme und persönlich Akteneinsicht erhalten würde. Erforderliche Gebüren würde ich übernehmen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276739/

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Kateryna Prokopenko und Michail Chodorkows…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.04.2023 (Kateryna Prokopenko und Michail Chodorkowski); Vg. 165-2023
Datum
23. Mai 2023 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie zunächst im Wesentlichen Ihre Anfrage vom 19.04. d. J. wiederholen. Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Amtliche Informationen werden im Auswärtigen Amt dezentral gespeichert. Es ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, lediglich anhand der Anfrage zu ermitteln, bei welchen Arbeitseinheiten im Hause ggf. amtliche Informationen vorliegen könnten. Das Gleiche gilt für die Spezifizierung „Der Zeitraum des Antrages umfasst den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung“. Ich gebe Ihnen hiermit nochmals die Gelegenheit, mein Schreiben vom 21.04. d. J. hinreichend zu beantworten. Sollte mir bis zum 30. Mai 2023 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht erwünscht ist. Ich werde das Verfahren dann ohne weitere Nachricht an Sie einstellen. Mit freundlichen Grüßen