Propalästinensische Demonstration 2. November 2023 Sonnenallee
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
In der RBB Abendschau vom 2.11.2023 wurde gemeldet, bei einer propalästinensischen Demonstration in der Sonnenallee des gleichen Tages sei es von Teilnehmenden zu dem Ausruf "Israel bombardieren" gekommen.
1. Kam es in diesem Zusammenhang zu Festnahmen, Ermittlungen oder Strafanzeigen und falls ja gegen wie viele Teilnehmende?
2. Kann ausgeschlossen werden, dass es sich stattdessen um den Ausruf "Israel bombardierT, Deutschland finanziert" gehandelt haben könnte, ein beliebter Slogan der propalästinensischen Demonstrationsszene, der aber nicht die gleiche strafrechtliche Relevanz besitzt und vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein dürfte (Sie brauchen hierzu keine rechtliche Einschätzung Ihrerseits vornehmen)?
3. In der RBB Abendschau wurden die Teilnehmenden zudem als "Islamisten", "bekennende Israelhasser" und "Mitglieder linksradikaler Gruppen" charakterisiert. Laut anderen Text- und audiovisuellen Quellen handelt es sich bei den Teilnehmenden u.a. um minderjährige Gymniasastinnen und Gymniasasten des dortigen Ernst-Abbe Gymnasiums, die wohl kaum dem extremistischen politischen Spektrum zugeordnet werden können.
Zudem sei der Demonstrationszug nach anderen Pressequellen, so etwa die Berliner Zeitung, störungsfrei verlaufen. Decken sich die Erkenntnisse der Polizei Berlin mit der Berichterstattung der RBB Abendschau, wonach es sich bei den Teilnehmenden mehrheitlich oder gar ausschließlich um Anhänger des genannten extremistischen Spektrums handelt?
Zusatzfrage hierzu: wie hoch war nach polizeilicher Einschätzung die Anzahl der Teilnehmenden der genannten Demo am 2.11.2023?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum4. November 2023
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8. Dezember 2023
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