Propalästinensische Demonstration 2. November 2023 Sonnenallee

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Guten Tag,

In der RBB Abendschau vom 2.11.2023 wurde gemeldet, bei einer propalästinensischen Demonstration in der Sonnenallee des gleichen Tages sei es von Teilnehmenden zu dem Ausruf "Israel bombardieren" gekommen.

1. Kam es in diesem Zusammenhang zu Festnahmen, Ermittlungen oder Strafanzeigen und falls ja gegen wie viele Teilnehmende?

2. Kann ausgeschlossen werden, dass es sich stattdessen um den Ausruf "Israel bombardierT, Deutschland finanziert" gehandelt haben könnte, ein beliebter Slogan der propalästinensischen Demonstrationsszene, der aber nicht die gleiche strafrechtliche Relevanz besitzt und vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein dürfte (Sie brauchen hierzu keine rechtliche Einschätzung Ihrerseits vornehmen)?

3. In der RBB Abendschau wurden die Teilnehmenden zudem als "Islamisten", "bekennende Israelhasser" und "Mitglieder linksradikaler Gruppen" charakterisiert. Laut anderen Text- und audiovisuellen Quellen handelt es sich bei den Teilnehmenden u.a. um minderjährige Gymniasastinnen und Gymniasasten des dortigen Ernst-Abbe Gymnasiums, die wohl kaum dem extremistischen politischen Spektrum zugeordnet werden können.

Zudem sei der Demonstrationszug nach anderen Pressequellen, so etwa die Berliner Zeitung, störungsfrei verlaufen. Decken sich die Erkenntnisse der Polizei Berlin mit der Berichterstattung der RBB Abendschau, wonach es sich bei den Teilnehmenden mehrheitlich oder gar ausschließlich um Anhänger des genannten extremistischen Spektrums handelt?

Zusatzfrage hierzu: wie hoch war nach polizeilicher Einschätzung die Anzahl der Teilnehmenden der genannten Demo am 2.11.2023?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2023
  • Frist
    8. Dezember 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, In der RBB Abendschau vom 2.11.2023 wurde …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Propalästinensische Demonstration 2. November 2023 Sonnenallee [#291670]
Datum
4. November 2023 21:06
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, In der RBB Abendschau vom 2.11.2023 wurde gemeldet, bei einer propalästinensischen Demonstration in der Sonnenallee des gleichen Tages sei es von Teilnehmenden zu dem Ausruf "Israel bombardieren" gekommen. 1. Kam es in diesem Zusammenhang zu Festnahmen, Ermittlungen oder Strafanzeigen und falls ja gegen wie viele Teilnehmende? 2. Kann ausgeschlossen werden, dass es sich stattdessen um den Ausruf "Israel bombardierT, Deutschland finanziert" gehandelt haben könnte, ein beliebter Slogan der propalästinensischen Demonstrationsszene, der aber nicht die gleiche strafrechtliche Relevanz besitzt und vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein dürfte (Sie brauchen hierzu keine rechtliche Einschätzung Ihrerseits vornehmen)? 3. In der RBB Abendschau wurden die Teilnehmenden zudem als "Islamisten", "bekennende Israelhasser" und "Mitglieder linksradikaler Gruppen" charakterisiert. Laut anderen Text- und audiovisuellen Quellen handelt es sich bei den Teilnehmenden u.a. um minderjährige Gymniasastinnen und Gymniasasten des dortigen Ernst-Abbe Gymnasiums, die wohl kaum dem extremistischen politischen Spektrum zugeordnet werden können. Zudem sei der Demonstrationszug nach anderen Pressequellen, so etwa die Berliner Zeitung, störungsfrei verlaufen. Decken sich die Erkenntnisse der Polizei Berlin mit der Berichterstattung der RBB Abendschau, wonach es sich bei den Teilnehmenden mehrheitlich oder gar ausschließlich um Anhänger des genannten extremistischen Spektrums handelt? Zusatzfrage hierzu: wie hoch war nach polizeilicher Einschätzung die Anzahl der Teilnehmenden der genannten Demo am 2.11.2023? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291670/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen und Bitten um Stellungnahmen bezüglich der Versammlung vom 2…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Propalästinensische Demonstration 2. November 2023 Sonnenallee [#291670]
Datum
6. November 2023 05:56
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen und Bitten um Stellungnahmen bezüglich der Versammlung vom 2. November 2023 stellen keine Auskunftserteilung aus Akten bei der Polizei Berlin dar, ich habe Ihre Anfrage als Bürgeranfrage an den Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin weitergeleitet. Sie erhalten von dort unaufgefordert eine Antwort. Zu Ihrer Zusatzfrage verweise ich auf den Internetauftritt der Polizei Berlin unter - Polizeimeldungen - Polizeimeldung vom 03.11.2023, Nr. 2052. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an die Polizei Berlin, welche zuständigkeit…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Propalästinensische Demonstration 2. November 2023 Sonnenallee [#291670]
Datum
21. November 2023 07:37
Status
image001.jpg
2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an die Polizei Berlin, welche zuständigkeitshalber an die Strategische Öffentlichkeitsarbeit weitergeleitet wurde und die ich Ihnen wie folgt beantwortet darf: In der RBB Abendschau vom 2.11.2023 wurde gemeldet, bei einer propalästinensischen Demonstration in der Sonnenallee des gleichen Tages sei es von Teilnehmenden zu dem Ausruf "Israel bombardieren" gekommen. 1. Kam es in diesem Zusammenhang zu Festnahmen, Ermittlungen oder Strafanzeigen und falls ja gegen wie viele Teilnehmende? Es kam zu Freiheitsbeschränkung/Freiheitsentziehung nach der StPO (3) und dem ASOG (1). Es wurden drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. 2. Kann ausgeschlossen werden, dass es sich stattdessen um den Ausruf "Israel bombardierT, Deutschland finanziert" gehandelt haben könnte, ein beliebter Slogan der propalästinensischen Demonstrationsszene, der aber nicht die gleiche strafrechtliche Relevanz besitzt und vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein dürfte (Sie brauchen hierzu keine rechtliche Einschätzung Ihrerseits vornehmen)? Der benannte Ausruf wurde im Rahmen der o.g. VA nicht festgestellt. 3. In der RBB Abendschau wurden die Teilnehmenden zudem als "Islamisten", "bekennende Israelhasser" und "Mitglieder linksradikaler Gruppen" charakterisiert. Laut anderen Text- und audiovisuellen Quellen handelt es sich bei den Teilnehmenden u.a. um minderjährige Gymniasastinnen und Gymniasasten des dortigen Ernst-Abbe Gymnasiums, die wohl kaum dem extremistischen politischen Spektrum zugeordnet werden können. 4. Zudem sei der Demonstrationszug nach anderen Pressequellen, so etwa die Berliner Zeitung, störungsfrei verlaufen. Decken sich die Erkenntnisse der Polizei Berlin mit der Berichterstattung der RBB Abendschau, wonach es sich bei den Teilnehmenden mehrheitlich oder gar ausschließlich um Anhänger des genannten extremistischen Spektrums handelt? Antwort auf Frage 3.) und 4.) Laut Verlaufsbericht setzten sich die Teilnehmenden aus dem linken Spektrum sowie Schülerinnen und Schüler/Studenten zusammen. Zusatzfrage hierzu: wie hoch war nach polizeilicher Einschätzung die Anzahl der Teilnehmenden der genannten Demo am 2.11.2023? Der Aufzug erreichte den Endplatz mit ca. 150 Teilnehmenden. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen