Protelion-Software

1) Wird Software des Anbieters "Protelion"/"Infotecs" im Geschäftsbereich Ihrer Behörde eingesetzt?
2) Wenn ja, in welchen Abteilungen?
3) Wenn ja, bitte übersenden Sie die Verträge mit "Protelion" bzw. "Infotecs".

Zu 3): personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse können unter Angabe einer nachvollziehbaren knappen Begründung geschwärzt werden, soweit dadurch Drittbeteiligungsverfahren vermieden werden.

Bitte teilen Sie vorab mit, wenn und in welchem Rahmen voraussichtlich Gebühren anfallen, damit die Anfrage ggf. eingeschränkt oder zurückgenommen werden kann. Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebührenbemessung das erhebliche öffentliche Interesse, dass u.a. durch die Berichterstattung des ZDF Magazin Royals indiziert wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
  • 14 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Generalstaatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protelion-Software [#260410]
Datum
7. Oktober 2022 23:44
An
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wird Software des Anbieters "Protelion"/"Infotecs" im Geschäftsbereich Ihrer Behörde eingesetzt? 2) Wenn ja, in welchen Abteilungen? 3) Wenn ja, bitte übersenden Sie die Verträge mit "Protelion" bzw. "Infotecs". Zu 3): personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse können unter Angabe einer nachvollziehbaren knappen Begründung geschwärzt werden, soweit dadurch Drittbeteiligungsverfahren vermieden werden. Bitte teilen Sie vorab mit, wenn und in welchem Rahmen voraussichtlich Gebühren anfallen, damit die Anfrage ggf. eingeschränkt oder zurückgenommen werden kann. Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebührenbemessung das erhebliche öffentliche Interesse, dass u.a. durch die Berichterstattung des ZDF Magazin Royals indiziert wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260410/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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