Protelion Software

1) Wird Software des Anbieters "Protelion"/"Infotecs" im Geschäftsbereich Ihrer Behörde eingesetzt?
2) Wenn ja, in welchen Abteilungen?
3) Wenn ja, bitte übersenden Sie die Verträge mit "Protelion" bzw. "Infotecs".

Zu 3): personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse können unter Angabe einer nachvollziehbaren knappen Begründung geschwärzt werden, soweit dadurch Drittbeteiligungsverfahren vermieden werden.

Bitte teilen Sie vorab mit, wenn und in welchem Rahmen voraussichtlich Gebühren anfallen, damit die Anfrage ggf. eingeschränkt oder zurückgenommen werden kann. Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebührenbemessung das erhebliche öffentliche Interesse, dass u.a. durch die Berichterstattung des ZDF Magazin Royals indiziert wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Freie Universität Berlin Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Protelion Software [#260635]
Datum
11. Oktober 2022 12:11
An
Freie Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wird Software des Anbieters "Protelion"/"Infotecs" im Geschäftsbereich Ihrer Behörde eingesetzt? 2) Wenn ja, in welchen Abteilungen? 3) Wenn ja, bitte übersenden Sie die Verträge mit "Protelion" bzw. "Infotecs". Zu 3): personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse können unter Angabe einer nachvollziehbaren knappen Begründung geschwärzt werden, soweit dadurch Drittbeteiligungsverfahren vermieden werden. Bitte teilen Sie vorab mit, wenn und in welchem Rahmen voraussichtlich Gebühren anfallen, damit die Anfrage ggf. eingeschränkt oder zurückgenommen werden kann. Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebührenbemessung das erhebliche öffentliche Interesse, dass u.a. durch die Berichterstattung des ZDF Magazin Royals indiziert wird.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf Anfragenr: 260635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260635/ Postanschrift Janik Besendorf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Freie Universität Berlin
Guten Tag Janik Besendorf, in der im Betreff genannten Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nac…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
AW: Protelion Software [#260635]
Datum
2. Dezember 2022 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Janik Besendorf, in der im Betreff genannten Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach § 3 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. Dieser wird federführend im Rechtsamt der Freien Universität bearbeitet. Wir melden uns dazu bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Freie Universität Berlin
Guten Tag Janik Besendorf, wir kommen auf Ihren Antrag nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG …
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
AW: Protelion Software [#260635]
Datum
5. Dezember 2022 16:47
Status
Guten Tag Janik Besendorf, wir kommen auf Ihren Antrag nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG BE) vom 11.10.2022 zurück. Die Freie Universität Berlin setzt keine Software des Anbieters "Protelion"/"Infotecs" ein. Mit freundlichen Grüßen