Protelion

wird in der Sächsischen Staatskanzlei, den Ministerien oder den Behörden Sachsens Software von Protelion bzw Infotec eingesetzt und wenn ja, wo und zu welchem Zweck? Für Ihre Auskunft danke ich im voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
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Frank Paukstat
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wi…
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
Frank Paukstat
Betreff
Protelion [#260689]
Datum
12. Oktober 2022 10:04
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wird in der Sächsischen Staatskanzlei, den Ministerien oder den Behörden Sachsens Software von Protelion bzw Infotec eingesetzt und wenn ja, wo und zu welchem Zweck? Für Ihre Auskunft danke ich im voraus.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Paukstat Anfragenr: 260689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260689/ Postanschrift Frank Paukstat << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Paukstat

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Sächsische Staatskanzlei
Sehr geehrter Herr Paukstat, zu Ihrem Antrag können die von Ihnen benannten transparenz-, umwelt- und verbraucher…
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
AW: Protelion [#260689]
Datum
10. November 2022 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Paukstat, zu Ihrem Antrag können die von Ihnen benannten transparenz-, umwelt- und verbraucherinformationsrechtlichen Regelungen nicht herangezogen werden. Sie sind auf den nachgefragten Sachverhalt nicht anwendbar. Das Sächsische Transparenzgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und kommt daher zum jetzigen Zeitpunkt als Rechtsgrundlage für Ihren Antrag nicht in Betracht. Ihre Anfrage zielt nicht auf Umweltinformationen i. S. v. § 3 Abs. 2 Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) bzw. § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) ab und die Sächsische Staatskanzlei ist insoweit auch keine auskunftspflichtige Stelle i. S. d. § 3 Abs. 1 SächsUIG bzw. § 2 Abs. 1 UIG. Entsprechendes gilt für die §§ 1 und 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Sie beantragen keine Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (§ 1 Nr.1). Mit Blick auf § 1 Nr. 2 erfragen Sie keine Informationen zu einer bestimmten Softwarelösung, so dass Ihre Frage nicht auf ein konkretes Verbraucherprodukt gemäß § 2 Nr. 25 abzielt. Mit freundlichen Grüßen