Protestaktionen mit Verkehrsstörungen in Schönhagen, Sohlingen und Kammerborn bei Uslar

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich,

ich wende mich an Sie mit großer Sorge über wiederkehrende Protestaktionen in den Orten Schönhagen, Sohlingen und Kammerborn bei Uslar, welche erhebliche Störungen und potenzielle Gefahren für den Straßenverkehr auf der Bundesstraße B241 darstellen.

Die betreffenden Aktionen, die sowohl heute, am 29. Juni 2023, als auch bereits am 15. September 2022 stattfanden, haben durch das absichtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Bundesstraße eine ernsthafte Behinderung des fließenden Verkehrs verursacht. Sie zwingen andere Verkehrsteilnehmer, darunter auch Lastkraftwagen, abrupt abzubremsen und auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Besonders beunruhigend ist, dass die Fahrzeuge in einigen Fällen sogar unmittelbar vor Kurven abgestellt wurden, was das Unfallrisiko erheblich erhöht.

Die Bewohner der genannten Ortschaften fordern mit diesen Aktionen ein Tempolimit von 30 km/h und den Bau einer Umgehungsstraße für das Ahletal. Während ich das Recht auf Protest und die Bedeutung lokaler Anliegen anerkenne, stelle ich doch die Art und Weise dieser Proteste in Frage, die offensichtlich die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden und eine Störung des normalen Verkehrsflusses darstellen.

Diese Proteste werden öffentlich auf der Instagram-Seite des Orts Kammerborn unter dem Nutzernamen "kammerborn" beworben. Die Möglichkeit, dass solche Aktionen in Zukunft fortgesetzt werden, veranlasst mich, diese Angelegenheit Ihrer Aufmerksamkeit dringend zu empfehlen.

Darüber hinaus gibt es meine Befürchtung, dass diese Aktionen den reibungslosen Einsatz von Rettungsfahrzeugen beeinträchtigen könnten, was zu potenziell lebensbedrohlichen Verzögerungen in Notfallsituationen führen kann.

Ich bitte Sie daher um Ihre dringende Intervention in dieser Angelegenheit. Welche Maßnahmen kann und wird Ihre Behörde ergreifen, um solche gefährlichen Aktionen zu verhindern und die Sicherheit auf der B241 wiederherzustellen? Ist es nach geltendem Recht zulässig, eine Bundesstraße auf diese Weise für Protestaktionen zu nutzen, und falls nicht, welche rechtlichen Schritte können gegen die Organisatoren und Teilnehmer dieser Aktionen eingeleitet werden?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit und freue mich auf Ihre baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2023
  • Frist
    1. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Christopher Sakel
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Ver…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
Protestaktionen mit Verkehrsstörungen in Schönhagen, Sohlingen und Kammerborn bei Uslar [#282718]
Datum
29. Juni 2023 08:54
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich, ich wende mich an Sie mit großer Sorge über wiederkehrende Protestaktionen in den Orten Schönhagen, Sohlingen und Kammerborn bei Uslar, welche erhebliche Störungen und potenzielle Gefahren für den Straßenverkehr auf der Bundesstraße B241 darstellen. Die betreffenden Aktionen, die sowohl heute, am 29. Juni 2023, als auch bereits am 15. September 2022 stattfanden, haben durch das absichtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Bundesstraße eine ernsthafte Behinderung des fließenden Verkehrs verursacht. Sie zwingen andere Verkehrsteilnehmer, darunter auch Lastkraftwagen, abrupt abzubremsen und auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Besonders beunruhigend ist, dass die Fahrzeuge in einigen Fällen sogar unmittelbar vor Kurven abgestellt wurden, was das Unfallrisiko erheblich erhöht. Die Bewohner der genannten Ortschaften fordern mit diesen Aktionen ein Tempolimit von 30 km/h und den Bau einer Umgehungsstraße für das Ahletal. Während ich das Recht auf Protest und die Bedeutung lokaler Anliegen anerkenne, stelle ich doch die Art und Weise dieser Proteste in Frage, die offensichtlich die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden und eine Störung des normalen Verkehrsflusses darstellen. Diese Proteste werden öffentlich auf der Instagram-Seite des Orts Kammerborn unter dem Nutzernamen "kammerborn" beworben. Die Möglichkeit, dass solche Aktionen in Zukunft fortgesetzt werden, veranlasst mich, diese Angelegenheit Ihrer Aufmerksamkeit dringend zu empfehlen. Darüber hinaus gibt es meine Befürchtung, dass diese Aktionen den reibungslosen Einsatz von Rettungsfahrzeugen beeinträchtigen könnten, was zu potenziell lebensbedrohlichen Verzögerungen in Notfallsituationen führen kann. Ich bitte Sie daher um Ihre dringende Intervention in dieser Angelegenheit. Welche Maßnahmen kann und wird Ihre Behörde ergreifen, um solche gefährlichen Aktionen zu verhindern und die Sicherheit auf der B241 wiederherzustellen? Ist es nach geltendem Recht zulässig, eine Bundesstraße auf diese Weise für Protestaktionen zu nutzen, und falls nicht, welche rechtlichen Schritte können gegen die Organisatoren und Teilnehmer dieser Aktionen eingeleitet werden? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit und freue mich auf Ihre baldige Antwort. Mit freundlichen Grüßen,
Christopher Sakel Anfragenr: 282718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282718/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Sehr geehrter Herr Sakel, vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf eine denkbare Gefahrenlage. Bei der …
Von
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Betreff
AW: Protestaktionen mit Verkehrsstörungen in Schönhagen, Sohlingen und Kammerborn bei Uslar [#282718]
Datum
30. Juni 2023 12:33
Status
Warte auf Antwort
image001.png
21,9 KB


Sehr geehrter Herr Sakel, vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf eine denkbare Gefahrenlage. Bei der von Ihnen benannten Protestaktion am 29.06.2023, handelt es sich um eine anzeigepflichtige, nicht aber um eine genehmigungspflichtige Aktion. Der Vorgang ist kurzfristig bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Northeim angezeigt worden. Von dieser Stelle sind keine Bedenken erhoben worden. Zur Aufklärung der Sachlage teile ich Ihnen gerne die folgenden Informationen mit: Die Protestaktion ist im Vorfeld über die Medien angekündigt worden. Anknüpfend hat die Polizeidirektion Uslar die Organisatoren darauf hingewiesen, dass es sich bei Ihrem Vorhaben um eine anzeigepflichtige Aktion handelt. Dieser Anzeigepflicht sind die Initiatoren der Protestaktion kurzfristig nachgekommen. Für den Landkreis Northeim ist durch die Mitteilung ersichtlich gewesen, dass keine Verstöße gegen allgemein geltende Regeln anvisiert wurden. Der Landkreis hat die Polizei und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, im Rahmen von kurzfristigen Unteranhörungen, eingebunden. Solange Einmündungen, Schachtdeckel und mit Park- oder Halteverboten gegenzeichnete Flächen freigehalten werden, ist es grundsätzlich auch möglich ein Fahrzeug an einer Bundesstraße abzustellen. Auch Versammlungen können in der Nähe zum Straßenkörper durchgeführt werden. Hier gibt es klare gesetzliche Regularien im Rahmen des Versammlungsgesetzes. Durch die Polizei ist bestätigt worden, dass es zumindest zu Beginn und am Ende der Aktion, durch die rund 15 Teilnehmenden, zu keiner Gefährdungslage gekommen ist. Auch die geparkten Fahrzeuge seien in einem größeren Abstand zueinander in Stellung gebracht worden. Selbstangebrachte Verkehrsschilder, die nicht der offiziellen Beschilderung entsprachen, mussten nach Hinweis der Polizei wieder entfernt werden. Die NLStBV ist, wie oben benannt, lediglich durch die Unteranhörung vom Landkreis Northeim eingebunden worden. In einem kritischen Bereich für den Begegnungsverkehr von LKW, ist bereits eine zusätzliche Beschilderung auf 30 km/h erfolgt. Es handelt sich in den betroffenen Ortschaften zudem nicht um Unfallschwerpunkte, die eine dortige Reduzierung der Geschwindigkeit zwingend erfordern. Um derartige Protestaktionen nicht eskalieren zu lassen, suchen wir gerne das Gespräch mit den Initiatoren, um mögliche Gefahrenlagen und Beeinträchtigungen auch in Zukunft zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen

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Christopher Sakel
Sehr geehrte Damen und Herren der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäfts…
An Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Details
Von
Christopher Sakel
Betreff
AW: Protestaktionen mit Verkehrsstörungen in Schönhagen, Sohlingen und Kammerborn bei Uslar [#282718]
Datum
2. Juli 2023 21:54
An
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
222,3 KB
Sehr geehrte Damen und Herren der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich, ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Antwort und die Erklärung der rechtlichen Aspekte in Bezug auf die Protestaktionen auf der Bundesstraße B241 in Schönhagen, Sohlingen und Kammerborn. Es ist beruhigend zu hören, dass die örtlichen Behörden und die Polizei bereits Kenntnis von diesen Aktionen hatten und in der Lage waren, vorab mit den Organisatoren in Kontakt zu treten. Allerdings möchte ich auf eine anhaltende Problematik aufmerksam machen. Auf der Sollingstraße 14 in Kammerborn befinden sich immer noch selbstangebrachte Verkehrsschilder mit einem Tempolimit von 30 km/h. Diese werden von Fahrzeugen mit entsprechender Technologie auch als offizielle Verkehrsschilder erkannt, was zu Verwirrung führt und potenziell zu Konflikten im Straßenverkehr führen kann. Ich habe ein Foto der aktuellen Situation beigefügt, um die genaue Lage und das Ausmaß des Problems zu veranschaulichen. Ein Artikel der lokalen Zeitung HNA, datiert vom jüngsten Protesttag, berichtet von geplanten weiteren Aktionen in Schönhagen, Kammerborn und Sohlingen. Die dort zitierten Ortsbürgermeister, Herbert Hühne aus Schönhagen und Matthias Rieger aus Kammerborn, schließen weitere Protestaktionen nicht aus, die sie sogar als "kontinuierliche Übung" bezeichnen. Während der letzten Protestaktion am 29. Juni 2023 kam es insbesondere in Sohlingen zu erheblichen Verkehrsrückstaus, was den fließenden Verkehr massiv beeinträchtigte. Die Tatsache, dass diese Protestaktionen weiterhin geplant sind und das Potenzial haben, die Verkehrssicherheit und -effizienz ernsthaft zu beeinträchtigen, bereitet mir große Sorge. Ich respektiere das Recht der Bürger auf friedlichen Protest, doch ich befürchte, dass die aktuellen Aktionen eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen könnten. Daher bitte ich Sie, die Situation erneut zu prüfen und mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Effizienz des Verkehrs in diesen Gebieten zu erwägen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen, Christopher Sakel Anhänge: - photo-2023-07-02-21-51-55.jpg Anfragenr: 282718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282718/ Postanschrift Christopher Sakel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>