Protestaktionen mit Verkehrsstörungen in Schönhagen, Sohlingen und Kammerborn bei Uslar
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich,
ich wende mich an Sie mit großer Sorge über wiederkehrende Protestaktionen in den Orten Schönhagen, Sohlingen und Kammerborn bei Uslar, welche erhebliche Störungen und potenzielle Gefahren für den Straßenverkehr auf der Bundesstraße B241 darstellen.
Die betreffenden Aktionen, die sowohl heute, am 29. Juni 2023, als auch bereits am 15. September 2022 stattfanden, haben durch das absichtliche Abstellen von Fahrzeugen auf der Bundesstraße eine ernsthafte Behinderung des fließenden Verkehrs verursacht. Sie zwingen andere Verkehrsteilnehmer, darunter auch Lastkraftwagen, abrupt abzubremsen und auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Besonders beunruhigend ist, dass die Fahrzeuge in einigen Fällen sogar unmittelbar vor Kurven abgestellt wurden, was das Unfallrisiko erheblich erhöht.
Die Bewohner der genannten Ortschaften fordern mit diesen Aktionen ein Tempolimit von 30 km/h und den Bau einer Umgehungsstraße für das Ahletal. Während ich das Recht auf Protest und die Bedeutung lokaler Anliegen anerkenne, stelle ich doch die Art und Weise dieser Proteste in Frage, die offensichtlich die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden und eine Störung des normalen Verkehrsflusses darstellen.
Diese Proteste werden öffentlich auf der Instagram-Seite des Orts Kammerborn unter dem Nutzernamen "kammerborn" beworben. Die Möglichkeit, dass solche Aktionen in Zukunft fortgesetzt werden, veranlasst mich, diese Angelegenheit Ihrer Aufmerksamkeit dringend zu empfehlen.
Darüber hinaus gibt es meine Befürchtung, dass diese Aktionen den reibungslosen Einsatz von Rettungsfahrzeugen beeinträchtigen könnten, was zu potenziell lebensbedrohlichen Verzögerungen in Notfallsituationen führen kann.
Ich bitte Sie daher um Ihre dringende Intervention in dieser Angelegenheit. Welche Maßnahmen kann und wird Ihre Behörde ergreifen, um solche gefährlichen Aktionen zu verhindern und die Sicherheit auf der B241 wiederherzustellen? Ist es nach geltendem Recht zulässig, eine Bundesstraße auf diese Weise für Protestaktionen zu nutzen, und falls nicht, welche rechtlichen Schritte können gegen die Organisatoren und Teilnehmer dieser Aktionen eingeleitet werden?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit und freue mich auf Ihre baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. Juni 2023
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1. August 2023
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