Protestnote Katars nach Kritik an Fußball WM 2022 durch Bundesinnenministerin Faeser

Anfrage an: Auswärtiges Amt

die von Vertretern des Staates Katar an den deutschen Botschafter übermittelte Protestnote infolge der von Bundesinnenministerin Faeser geäußerten Kritik an der Vergabe der Fußball WM 2022 nach Katar.
https://www.sueddeutsche.de/sport/fussball-nach-protest-der-gastgeber-faeser-reist-vor-wm-nach-katar-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221030-99-318002

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die von Vertreter…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protestnote Katars nach Kritik an Fußball WM 2022 durch Bundesinnenministerin Faeser [#262147]
Datum
31. Oktober 2022 14:01
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die von Vertretern des Staates Katar an den deutschen Botschafter übermittelte Protestnote infolge der von Bundesinnenministerin Faeser geäußerten Kritik an der Vergabe der Fußball WM 2022 nach Katar. https://www.sueddeutsche.de/sport/fussball-nach-protest-der-gastgeber-faeser-reist-vor-wm-nach-katar-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221030-99-318002
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262147/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Protestnote Katars nach Kritik an Fußball WM 2022 durch Bundesinnenministerin Faeser [#262147]; Vg. 389-2022
Datum
31. Oktober 2022 16:46
Status
Warte auf Antwort
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2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Bitte teilen Sie uns zunächst Ihre vollständige zustellungsfähige Anschrift mit, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, untenstehend die Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 262147 Antw…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protestnote Katars nach Kritik an Fußball WM 2022 durch Bundesinnenministerin Faeser [#262147]; Vg. 389-2022 [#262147]
Datum
9. November 2022 13:25
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, untenstehend die Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 262147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262147/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protestnote Katars nach Kritik an Fußball WM 2022 durch Bundesinne…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protestnote Katars nach Kritik an Fußball WM 2022 durch Bundesinnenministerin Faeser [#262147]; Vg. 389-2022 [#262147]
Datum
12. Juni 2023 09:07
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protestnote Katars nach Kritik an Fußball WM 2022 durch Bundesinnenministerin Faeser“ vom 31.10.2022 (#262147) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 193 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde mit Bescheid vom 15.11.2022 beantwortet. Das Schreibe…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Protestnote Katars nach Kritik an Fußball WM 2022 durch Bundesinnenministerin Faeser [#262147]; Vg. 389-2022 [#262147]
Datum
20. Juni 2023 16:11
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde mit Bescheid vom 15.11.2022 beantwortet. Das Schreiben wurde auf dem Postwege an die von Ihnen angegebene Anschrift übersandt. Ein Rücklauf wegen Unzustellbarkeit o. ä. ist bisher nicht erfolgt, weshalb ich zunächst von einer ordnungsgemäßen Zustellung ausgehe. Ich empfehle daher, die von Ihnen angegebene Postanschrift zu prüfen. Grundsätzlich können Anträge nach dem IFG nur bearbeitet werden, wenn eine zustellungsfähige Postanschrift vorliegt und an der Identität des Antragstellers keine Zweifel bestehen. Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, dass eine elektronische Übersendung des Bescheids nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen