Protokoll Baubesprechung Halde Oertelshofen

Protokoll der Startbaubesprechung zur der Erweiterung der Halde Oertelshofen nach dem Planfeststellung Beschluss AZ 52.05 HO-Z-128 Seite 15.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pr…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Protokoll Baubesprechung Halde Oertelshofen [#280815]
Datum
10. Juni 2023 00:07
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokoll der Startbaubesprechung zur der Erweiterung der Halde Oertelshofen nach dem Planfeststellung Beschluss AZ 52.05 HO-Z-128 Seite 15.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 280815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280815/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Schmidt, hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 10.06.2023 teile ich Ihnen mit, dass eine Startbaubesp…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
UIG-Anfrage: WG: Protokoll Baubesprechung Halde Oertelshofen [#280815]
Datum
28. Juni 2023 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 10.06.2023 teile ich Ihnen mit, dass eine Startbaubesprechung noch nicht stattgefunden hat und somit kein Protokoll existiert. Es gibt auch noch keinen Termin für diese Besprechung . Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen Dank für die Information, das immer noch kein Termin für eine Startbaubesprechung zwischen der …
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: UIG-Anfrage: WG: Protokoll Baubesprechung Halde Oertelshofen [#280815]
Datum
29. Juni 2023 07:53
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Information, das immer noch kein Termin für eine Startbaubesprechung zwischen der Behörde und den Vorhabenträger zur einer Planfestgestellte Haldenerweiterung vorliegt. Im Januar 2022 wurde jedoch faktisch der Wald vom Vorhabenträger schon gerodet. Für mich stellt diese Rodung eigentlich schon einen Baubeginn da. Zum einen weil eine Waldumwandlung statt gefunden hat und nicht nur ein Bauzaun aufgestellt wurden ist, sondern auch Bäume gerodet wurden. Offensichtlich hat der Vorhabenträger es nicht so eilig mit den Bau der Halde zu beginnen. Dieses ist natürlich Verwunderlich da bei der Durchsetzung der Planfeststellung die Polizei mit einem Großaufgebot legitime Versammlungen ( GG Artikel 8) von Menschen aufgelöst haben als auch der Vorhabenträger unmittelbar von einem vermeintlichem "Hausrecht" Gebrauch gemacht hat. Hiebei auch eingriffe außerhalb des Planfestgestellten bereich vermutlich ohne Genehmigung als auch Notwendigkeit erfolgten zum Beispiel Errichten von Baustraßen zum nachteil des Waldes. 1. Ist der Behörde bekannt was mit dem nicht verwertbaren Abraum seit Januar 2022 passiert ist? 1 A. Wenn ja was genau? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 280815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280815/
Bezirksregierung Düsseldorf
Anfragenr: 280815 Sehr geehrter Herr Schmidt, in Ihrer Anfrage vom 29.06.2023 vertreten Sie die Auffassung, dass…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Anfragenr: 280815
Datum
24. Juli 2023 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Schmidt, in Ihrer Anfrage vom 29.06.2023 vertreten Sie die Auffassung, dass die Rodung des Waldes als Baubeginn zu werten sei. Das ist nicht korrekt. Bei der Rodung des Waldes handelte es sich um eine bauvorbereitende Maßnahme. Als tatsächlicher Baubeginn für die Erweiterung der Halde ist erst die Erstellung des Reibungsfußes zu betrachten. Auch das Oberverwaltungsgericht Münster vertritt die Auffassung, dass es für den Baubeginn nicht ausreicht, wenn überhaupt Arbeiten auf dem Baugrundstück getätigt werden, sondern die Bauarbeiten der Realisierung des konkreten Bauvorhabens dienen müssen (vgl. OVG NRW, Beschl. vom 2. 2. 2012 - 2 B 1525/11 -). Bezüglich des Verbleibs des Abraums kann ich Ihnen mitteilen, dass dieser für die Sanierung der Ostböschung auf der Althalde verwendet wurde und weiterhin eine Innenverkippung im Steinbruch erfolgt. Außerdem bietet die Halde Schöller noch ein Restvolumen zur Ablagerung des nicht verwertbaren Abraums. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
AW: Anfragenr: 280815 [#280815] Guten Tag, vielen Dank für die schnelle und freundliche Beantwortung. Leider ist…
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Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Anfragenr: 280815 [#280815]
Datum
24. Juli 2023 19:59
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle und freundliche Beantwortung. Leider ist das Urteil wenig hilfreich, außer wenn die Behörde die Genehmigung für die Haldenerweiterung wegen Untätigkeit des Betreibers zurück ziehen wollte. Mir geht es vielmehr darum das durch Fakten schaffen durch eine Rodung, vielmehr die Möglichkeiten (einschließlich Notwendigen Zeitfenster für Gutachten) für Alternativen Gegebenfalls auch Reduzierung des Flächenverbrauch zugunsten des Waldes geschlossen wurde. Es mag für eine Behörde eventuell keinen Unterschied machen, für Menschen die sich jedoch für Klimaschutz einsetzen zählt im Zeitalter des Menschen gemachten Klimawandel als Klimawandelfolgen eine große Rolle. Den jeder Baum zählt. Somit wäre also eher ein Urteil " Darf ein Müllkippenbetreiber einen Wald umwandeln und Roden obwohl die Auflagen aus der Planfeststellung noch nicht erfolgt sind" spannender und zutreffender in diesem Fall . Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Seite 120 der Planfestellung hinweisen. Das nach einer Rodung innerhalb von Zwei Monaten ein Schutzwall zu errichten ist. Dieses wurde bis jetzt nicht umgesetzt. Gegebenfalls würde es sich also anbieten dieses "Faktenschaffen" durch Auflagen innerhalb einer Planfeststellung zu verhindern. Diese Gedankengänge sind keine weitere Anfrage die ich soweit als ausreichend beantwortet ansehe. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund. Ulrich Schmidt Anfragenr: 280815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280815/
Ulrich Schmidt
AW: Anfragenr: 280815 [#280815] Guten Tag, mittlerweile sind Bauarbeiten in dem Bereich durchgeführt wurden. Es i…
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Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Anfragenr: 280815 [#280815]
Datum
24. August 2023 08:02
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mittlerweile sind Bauarbeiten in dem Bereich durchgeführt wurden. Es ist also davon auszugehen das jetzt meine Anfrage möglich ist da vermutlich jetzt eine Startbaubesprechung statt gefunden haben könnte. Protokoll der Startbaubesprechung zur der Erweiterung der Halde Oertelshofen nach dem Planfeststellung Beschluss AZ 52.05 HO-Z-128 Seite 15. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 280815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280815/
Bezirksregierung Düsseldorf
Anfragenr: 280815 Baubesprechung Sehr geehrter Herr Schmidt, auf Ihre Anfrage bezüglich der Baubesprechung kann i…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Anfragenr: 280815 Baubesprechung
Datum
21. September 2023 08:37
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Schmidt, auf Ihre Anfrage bezüglich der Baubesprechung kann ich Ihnen mitteilen, dass diese für die 41. Kalenderwoche terminiert ist. Ein Protokoll der Besprechung wird angefertigt und Ihnen nach Rücksprache mit den Beteiligten zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Düsseldorf
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Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Oktober 2023
Status
Anfrage abgeschlossen