Protokoll der 4. und 5. Sitzung des Beratungsgremiums beim Bundesarchiv

Die Protokolle der 4. und 5. Sitzung des Beratungsgremiums beim Bundesarchiv.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Geschäftsordnung des Beratungsgremiums nach § 39 StUG Abs. 4 mangels Außenwirkung keine Rechtsvorschrift im Sinne von § 3 Nr. 4 IFG darstellt. Siehe dazu auch BVerwG 7 C 19.17, Urteil vom 13.12.2018, Rn. 30

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Protokolle der 4. und 5. Sitzung …
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Protokoll der 4. und 5. Sitzung des Beratungsgremiums beim Bundesarchiv [#293204]
Datum
23. November 2023 17:23
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Protokolle der 4. und 5. Sitzung des Beratungsgremiums beim Bundesarchiv. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Geschäftsordnung des Beratungsgremiums nach § 39 StUG Abs. 4 mangels Außenwirkung keine Rechtsvorschrift im Sinne von § 3 Nr. 4 IFG darstellt. Siehe dazu auch BVerwG 7 C 19.17, Urteil vom 13.12.2018, Rn. 30
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 293204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293204/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.11.2023, in der Sie auf Grundlage des Informati…
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
Protokoll der 4. und 5. Sitzung des Beratungsgremiums beim Bundesarchiv [#293204]
Datum
24. November 2023 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23.11.2023, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übermittlung der Protokolle der 4. und 5. Sitzung des Beratungsgremiums beim Bundesarchiv begehren. Ihr Antrag ist am 23.11.2023 beim Bundesarchiv eingegangen und wird von dem für IFG-Fragen federführenden Referat Z I.5 unter dem Aktenzeichen Z I.5 - 04711#0001#0063 bearbeitet. Das Bundesarchiv ist bemüht, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen können. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 23.11.2023 sowie die Eingangsbestätigung v…
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
Protokoll der 4. und 5. Sitzung des Beratungsgremiums beim Bundesarchiv [#293204]
Datum
28. November 2023 10:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 23.11.2023 sowie die Eingangsbestätigung vom 24.11.2023. Ihre Anfrage wurde bearbeitet. Sie erhalten zeitnah eine Antwort mit der Post. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Antwort Der begehrte Informationszugang wird abgelehnt. Die Informationen in den Protokollen des Beratungsgremium…
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-11-29-000846.pdf
585,1 KB
Der begehrte Informationszugang wird abgelehnt. Die Informationen in den Protokollen des Beratungsgremiums unterliegen der Geheimhaltungspflicht des § 39 Abs. 3 StUG. Hiernach sind die Mitglieder des Beratungsgremiums bei ihrer Bestellung zur Verschwiegenheit Uber nicht offenkundige personenbezogene Informationen und sonstige vertrauliche Informationen, die ihnen bei ihrer Tatigkeit bekannt werden, zu verpflichten. Da die Sitzungen des Beratungsgremiums selbst nichtöffentlich sind (vgl. § 2 Abs. 5 der Geschaftsordnung des Beratungsgremiums beim Bundesarchiv), handelt es sich auch nicht um offenkundige Tatsachen. Auf Grund dessen ist der Informationszugang abzulehnen.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der 4. und 5. Sitzung des Beratungsgremiums beim Bundesa…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Protokoll der 4. und 5. Sitzung des Beratungsgremiums beim Bundesarchiv [#293204]
Datum
3. März 2024 22:41
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der 4. und 5. Sitzung des Beratungsgremiums beim Bundesarchiv“ vom 23.11.2023 (#293204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott

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Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihre Nachfrage vom 03.03.2024 und teile Ihnen mit, dass Ihr Antr…
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Betreff
AW: Protokoll der 4. und 5. Sitzung des Beratungsgremiums beim Bundesarchiv [#293204]
Datum
4. März 2024 10:21
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihre Nachfrage vom 03.03.2024 und teile Ihnen mit, dass Ihr Antrag vom 23.11.2023 bearbeitet wurde. Ausweislich der Postzustellungsurkunde erfolgte die Zustellung des Bescheides an die in der Signatur des Antrages genannten Postanschrift am 29.11.2023. Mit freundlichen Grüßen