Protokoll der Besprechung der Verkehrsingenieurinnen und -ingenieuren der Bezirksregierungen und des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom Mai 2023

das Protokoll der Besprechung der Verkehrsingenieurinnen und -ingenieuren der Bezirksregierungen und des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom Mai 2023.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2023
  • Frist
    17. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Protokoll der Besprechung der Verkehrsingenieurinnen und -ingenieuren der Bezirksregierungen und des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom Mai 2023 [#294955]
Datum
15. Dezember 2023 12:50
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Protokoll der Besprechung der Verkehrsingenieurinnen und -ingenieuren der Bezirksregierungen und des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom Mai 2023.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 294955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294955/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Ulrich Schmidt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der Besprechung der Verkehrsingenieurinnen und -ingenieu…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Protokoll der Besprechung der Verkehrsingenieurinnen und -ingenieuren der Bezirksregierungen und des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom Mai 2023 [#294955]
Datum
17. Januar 2024 06:46
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der Besprechung der Verkehrsingenieurinnen und -ingenieuren der Bezirksregierungen und des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom Mai 2023“ vom 15.12.2023 (#294955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt

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Bezirksregierung Düsseldorf
2024-01-18 IFG NRW Antrag vom 15.12.2023 Sehr geehrter Herr Schmidt, vorab bitte ich die verspätete Rückmeldung a…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
2024-01-18 IFG NRW Antrag vom 15.12.2023
Datum
18. Januar 2024 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Schmidt, vorab bitte ich die verspätete Rückmeldung aufgrund von Krankheit und Elternzeit zu entschuldigen. nach § 4 Abs. 1 Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, soweit keine Ausnahmetatbestände der §§ 6 ff. IFG NRW in Form von öffentlichen oder privaten Belangen entgegenstehen. Gem. § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. In Ihrem Antrag nach dem IFG NRW vom 15.12.2023 beantragen Sie die Niederschrift der der Dienstbesprechung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Verkehrsingenieurinnen und -ingenieuren der Bezirksregierungen und des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen am 16./17. Mai 2023. Beigefügt erhalten Sie die beantragte Niederschrift. Hinweis: Sie haben die Möglichkeit der Anrufung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen