Protokoll der Diskussion um ›Blackfacing‹ im Vorfeld der donnerstäglichen Sendung von »SchleichFernsehen«

Anfrage an: Bayerischer Rundfunk

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gegenüber haben Sie verlautbaren lassen, es habe im Vorfeld um die Ausstrahlung der Sendung »SchleichFernsehen« am vergangenen Donnerstag eine rege Diskussion gegeben. Ich möchte Sie gerne bitten, mir das Protokoll dieser Sitzung zukommen zu lassen. Namen und andere personenbezogene Daten können Sie gerne schwärzen – es geht mir um die argumentative Auseinandersetzung, die schlussendlich dazu geführt hat, sich für die Ausstrahlung zu entscheiden. Das RND-Zitat mit Quellenangabe gebe ich unten entsprechend an.

Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Stellungnahme zu den Prämissen bitten, aufgrund derer Sie zu der Entscheidung kommen, Kabarassisten wie Schleich eine Öffentlichkeit zu verschaffen. Wie vereinbaren Sie als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Ihren gesetzlich verankerten Bildungsauftrag mit einem satirischen Humor – denn darauf scheinen Sie hinaus zu wollen – der auf dem Rücken von sowieso marginalisierten und von Rassismus betroffenen Personengruppen auszutragen? Geben Sie mir bitte Einsicht, nach welchen Prinzipien Sie in Ihrer Redaktion verfahren, um Minderheiten zu schützen und für ein diverses Bild von Gesellschaft einzutreten. Denn Schleich scheint – unabhängig von der Verhandlung, was Satire dürfen soll und kann – seine Pointe auf der Diskrepanz aufbauen zu wollen, Schwarzsein und Bayrisch zusammen zu denken.

„Die Diskussionen zum Thema ›Blackfacing‹ und der damit verbundenen Problematik waren der Redaktion bewusst und deshalb wurde im Vorfeld der Sendung über diesen Beitrag intensiv mit Helmut Schleich diskutiert. In einem Satireformat muss dem Künstler aber auch ein bestimmter Freiraum für satirische Überhöhungen zugebilligt werden. Die künstlerische Freiheit ist ein hohes Gut, lotet aber manchmal auch Grenzen aus.“ (BR., zit. nach: URL: https://www.rnd.de/medien/rassismusvorwurfe-bayerischer-rundfunk-zeigt-blackfacing-in-satiresendung-schleichfernsehen-5IDMOQ6ASNBJPLYQQTX6HGRFIU.html, zul. einges. 3.4.21)

»Allerdings handelt es sich um Satire, und als Kabarettist ist es meine Aufgabe, Dinge überspitzt darzustellen. Ich habe mich schon vor längerer Zeit bewusst dafür entschieden, diese Strauß-Parodie so anzulegen« (Helmut Schleich, zit. nach ebd.)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gegenüber haben Sie verla…
An Bayerischer Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll der Diskussion um ›Blackfacing‹ im Vorfeld der donnerstäglichen Sendung von »SchleichFernsehen« [#217278]
Datum
3. April 2021 10:08
An
Bayerischer Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gegenüber haben Sie verlautbaren lassen, es habe im Vorfeld um die Ausstrahlung der Sendung »SchleichFernsehen« am vergangenen Donnerstag eine rege Diskussion gegeben. Ich möchte Sie gerne bitten, mir das Protokoll dieser Sitzung zukommen zu lassen. Namen und andere personenbezogene Daten können Sie gerne schwärzen – es geht mir um die argumentative Auseinandersetzung, die schlussendlich dazu geführt hat, sich für die Ausstrahlung zu entscheiden. Das RND-Zitat mit Quellenangabe gebe ich unten entsprechend an. Außerdem möchte ich Sie gerne um eine Stellungnahme zu den Prämissen bitten, aufgrund derer Sie zu der Entscheidung kommen, Kabarassisten wie Schleich eine Öffentlichkeit zu verschaffen. Wie vereinbaren Sie als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Ihren gesetzlich verankerten Bildungsauftrag mit einem satirischen Humor – denn darauf scheinen Sie hinaus zu wollen – der auf dem Rücken von sowieso marginalisierten und von Rassismus betroffenen Personengruppen auszutragen? Geben Sie mir bitte Einsicht, nach welchen Prinzipien Sie in Ihrer Redaktion verfahren, um Minderheiten zu schützen und für ein diverses Bild von Gesellschaft einzutreten. Denn Schleich scheint – unabhängig von der Verhandlung, was Satire dürfen soll und kann – seine Pointe auf der Diskrepanz aufbauen zu wollen, Schwarzsein und Bayrisch zusammen zu denken. „Die Diskussionen zum Thema ›Blackfacing‹ und der damit verbundenen Problematik waren der Redaktion bewusst und deshalb wurde im Vorfeld der Sendung über diesen Beitrag intensiv mit Helmut Schleich diskutiert. In einem Satireformat muss dem Künstler aber auch ein bestimmter Freiraum für satirische Überhöhungen zugebilligt werden. Die künstlerische Freiheit ist ein hohes Gut, lotet aber manchmal auch Grenzen aus.“ (BR., zit. nach: URL: https://www.rnd.de/medien/rassismusvorwurfe-bayerischer-rundfunk-zeigt-blackfacing-in-satiresendung-schleichfernsehen-5IDMOQ6ASNBJPLYQQTX6HGRFIU.html, zul. einges. 3.4.21) »Allerdings handelt es sich um Satire, und als Kabarettist ist es meine Aufgabe, Dinge überspitzt darzustellen. Ich habe mich schon vor längerer Zeit bewusst dafür entschieden, diese Strauß-Parodie so anzulegen« (Helmut Schleich, zit. nach ebd.) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217278 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217278/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bayerischer Rundfunk
Sehr Antragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben, uns zu schreiben. Wir nehmen Ihre Kritik er…
Von
Bayerischer Rundfunk
Betreff
AW: WG:Protokoll der Diskussion um ›Blackfacing‹ im Vorfeld der donnerstäglichen Sendung von »SchleichFernsehen« [#217278] BR:0217005668
Datum
9. April 2021 12:58
Status
Warte auf Antwort
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2,5 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich Zeit genommen haben, uns zu schreiben. Wir nehmen Ihre Kritik ernst. Die Diskussionen zum Thema 'Blackfacing' und der damit verbundenen Problematik waren der Redaktion bewusst und deshalb wurde im Vorfeld der Sendung über diesen Beitrag intensiv mit Helmut Schleich diskutiert. In einem Satireformat muss dem Künstler aber auch ein bestimmter Freiraum für satirische Überhöhungen zugebilligt werden. Die künstlerische Freiheit ist ein hohes Gut, lotet aber manchmal auch Grenzen aus. So auch bei der Parodie des Politikers Franz Josef Strauß. Von Anfang an bestand Klarheit darüber, dass es sich in dem Solo der von Helmut Schleich bereits vor Längerem eingeführten Kunstfigur 'Maxwell Strauß' ausdrücklich um eine Karikatur von Franz Josef Strauß handelt: als Kunstfigur ist diese nicht losgelöst vom Text zu beurteilen: Inhalt des Solos ist das autoritäre Machtverständnis der Kunstfigur Maxwell Strauß. Die Thematik des absolutistischen Machtdenkens wird im Laufe der Sendung mehrmals aufgegriffen und ist somit Bestandteil der Gesamtdramaturgie. Wir hoffen, dass Sie unsere Argumentation nachvollziehen können und danken Ihnen noch einmal für Ihr Engagement. Inwieweit ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht besteht, werden wir an die entsprechende Stelle klären. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerischer Rundfunk
»SchleichFernsehen« Sehr Antragsteller/in in Ergänzung der vorangegangenen Mail darf ich Ihnen mitteilen, dass di…
Von
Bayerischer Rundfunk
Betreff
»SchleichFernsehen«
Datum
27. April 2021 10:42
Status
Warte auf Antwort
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2,5 KB


Sehr Antragsteller/in in Ergänzung der vorangegangenen Mail darf ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen genannten Normen keine Anspruchsgrundlagen für die Herausgabe etwaiger Daten darstellen. Das BayDSG ist für den BR nicht anwendbar. Der im früheren Art. 20 BayRG enthaltene Verweis auf das BayDSG ist anlässlich der DS-GVO entfallen. Für Daten, die zu journalistischen Zwecken verarbeitet werden, ist das Datenschutzrecht ohnehin nur sehr eingeschränkt anwendbar. Journalistische Arbeit basiert zu einem guten Teil auf Redaktionsgeheimnis und Informantenschutz. Datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche sind damit grundsätzlich nicht vereinbar. Dementsprechend sieht Art. 85 DS-GVO vor, dass die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken in der nationalen Gesetzgebung speziell geregelt werden muss. Eine solche Regelung ist z. B. § 12 Medienstaatsvertrag, der nur bestimmte Teile der DS-GVO für anwendbar erklärt und im Umkehrschluss u. a. den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO ausschließt. Die anderen zitierten Normen, etwa des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes, sind ohnehin nicht einschlägig. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass etwaige interne Mitschriften nicht herausgegeben werden können. Mit besten Grüßen