Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10

das Protokoll der Gemeinderatssitzung Hassloch vom 01.10.2014.

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  • Datum
    30. Oktober 2014
  • Frist
    2. Dezember 2014
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Sebastian Kratz
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Protokol…
An Gemeindeverwaltung Haßloch Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]
Datum
30. Oktober 2014 21:50
An
Gemeindeverwaltung Haßloch
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Protokoll der Gemeinderatssitzung Hassloch vom 01.10.2014.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz
Gemeindeverwaltung Haßloch
Sehr geehrter Herr Kratz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie können die Sitzungsunterlagen und die Protokolle säm…
Von
Gemeindeverwaltung Haßloch
Betreff
AW: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]
Datum
31. Oktober 2014 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kratz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie können die Sitzungsunterlagen und die Protokolle sämtlicher öffentlicher Sitzungen des Gemeinderates der Gemeinde Haßloch und seiner Ausschüsse in unserem Ratsinformationssystem (RIS) einsehen, in das Sie über unsere Homepage gelangen. Sie finden dies unter www.hassloch.de unter der Rubrik Rathaus, dann weiter unter Politik - Ratsinformationssystem. Nach unserer Erfahrung finden sich die Bürgerinnen und Bürger dort recht gut zu Recht. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Jürgen Armbrust <<E-Mail-Adresse>> Tel. 06324/935-285). Er ist Ihnen dann gerne behilflich. Zu der von Ihnen konkret angefragten Sitzung finden Sie im RIS derzeit nur die Sitzungseinladung sowie die Vorlagen. Das Protokoll ist dort erst verfügbar, wenn es durch den Bürgermeister abschließend freigegeben ist. Ich gehe derzeit davon aus, dass dies im Laufe der nächsten Woche der Fall sein wird. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Kratz
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! In diesem Fall lassen Sie mir bitte das vorläu…
An Gemeindeverwaltung Haßloch Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: AW: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]
Datum
1. November 2014 02:49
An
Gemeindeverwaltung Haßloch
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! In diesem Fall lassen Sie mir bitte das vorläufige Protokoll bzw. die Mitschrift Ihrerseits zur Gemeinderatssitzung zuk ...ommen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 ... des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten ...für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätesten ...s bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 7893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Gemeindeverwaltung Haßloch
Sehr geehrter Herr Kratz, ich bitte um Verständnis dafür, dass wir ausschließlich das Protokoll und dieses aussch…
Von
Gemeindeverwaltung Haßloch
Betreff
AW: AW: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]
Datum
3. November 2014 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kratz, ich bitte um Verständnis dafür, dass wir ausschließlich das Protokoll und dieses ausschließlich in seiner endgültigen Fassung zur Verfügung stellen können. Wie bereits erwähnt, dürfte dies im Laufe der Woche erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss ihnen hier wiedersprechen. Laut §3 LIFG besteht mein auskunftsanspruch fü…
An Gemeindeverwaltung Haßloch Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: AW: AW: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]
Datum
9. November 2014 21:30
An
Gemeindeverwaltung Haßloch
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss ihnen hier wiedersprechen. Laut §3 LIFG besteht mein auskunftsanspruch für Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. amtliche Informationen alle dienstlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu; Da ihre Entwürfe und Notizen eindeutig teil dieses Vorgangs werden sollen, ist mein Auskunftsanspruch berechtigt. Des weiteren fehlt ihrer Antwort ein Rechtshilfsbelehren. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 7893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Gemeindeverwaltung Haßloch
Sehr geehrter Herr Kratz, zunächst bitten wir um Entschuldigung, dass wir aus terminlichen Gründen erst heute auf…
Von
Gemeindeverwaltung Haßloch
Betreff
AW: AW: AW: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]
Datum
18. November 2014 08:11
Status
Sehr geehrter Herr Kratz, zunächst bitten wir um Entschuldigung, dass wir aus terminlichen Gründen erst heute auf Ihre Nachricht antworten. Den Eingang Ihres Widerspruchs bestätigen wir Ihnen. Vor der Bearbeitung des Widerspruchs bitten wir um Ihre postalische Anschrift. Wir werden dann die Möglichkeit der Abhilfe prüfen. Sollte diese nicht möglich sein, werden wir Ihren Widerspruch der zuständigen Behörde zur Entscheidung vorlegen. Wir weisen bereits heute darauf hin, dass Sie für den Fall der Zurückweisung des Widerspruchs von dortiger Seite mit anfallenden Kosten zu rechnen haben. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte finden Sie meine Adresse anbei. Bevor Sie mir in irgendeinsterweise Kosten …
An Gemeindeverwaltung Haßloch Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: AW: AW: AW: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]
Datum
26. November 2014 12:08
An
Gemeindeverwaltung Haßloch
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte finden Sie meine Adresse anbei. Bevor Sie mir in irgendeinsterweise Kosten verursachen wollen und mich damit von meinem Recht auf Akteneinsicht abbringen wollen, werde ich selbstverständlich vorher erst den Landesinformationsfreiheitsbeauftragten einschalten. Ich mache Sie aber noch nachdringlicher darauf aufmerksam, dass eine Ablehnung des Antrags auf Informationsfreiheit *immer* kostenlos ist (vgl § 13 LIFG). Mehr noch mache ich Sie auf § 7 LIFG aufmerksam, dem Sie nicht gefolgt sind, insbesondere nicht bei der Rechtshelfsbelehrung, Frist und bei welcher Stelle ich wiederspruch einlegen kann. § 7 Ablehnung des Antrags (1) Die vollständige oder teilweise Ablehnung eines Antrags nach § 5 hat innerhalb der in § 5 Abs. 4 genannten Frist zu erfolgen und ist schriftlich zu begründen. Wurde der Antrag mündlich gestellt, ist eine schriftliche Begründung nur erforderlich, wenn der Antragsteller dies ausdrücklich verlangt. (2) Wird der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, ist dem Antragsteller auch mitzuteilen, ob die amtliche Information zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise zugänglich gemacht werden kann. der Antragsteller ist über die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Entscheidung sowie darüber zu belehren, bei welcher Stelle und innerhalb welcher Frist um Rechtsschutz nachgesucht werden kann. Auf die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, ist hinzuweisen. (3) Ist die Gewährung des Informationszugangs von der Einwilligung einer oder eines Dritten abhängig, gilt diese als verweigert, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Anfrage durch die Behörde vorliegt. (4) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn er offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde, insbesondere wenn die amtliche Information dem Antragsteller bereits zugänglich gemacht worden ist. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 7893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Kratz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gemeindeverwaltung Haßloch
Sehr geehrter Herr Kratz, vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Postadresse. Es steht nicht in unserer Absicht,…
Von
Gemeindeverwaltung Haßloch
Betreff
AW: AW: AW: AW: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]
Datum
26. November 2014 14:38
Status
Sehr geehrter Herr Kratz, vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Postadresse. Es steht nicht in unserer Absicht, Sie von der Geltendmachung Ihrer Rechte abzubringen. Sie selbst haben mit Ihrer ersten Kontaktaufnahme darum gebeten, Sie auf möglicherweise anfallende Kosten hinzuweisen. Dieser Bitte sind wir nachgekommen. Zur Klarstellung möchten wir darauf hinweisen, dass wir mit unserem Hinweis Kosten im Rahmen des Widerspruchsverfahrens angesprochen haben, nicht Kosten zur Ablehnung Ihres Antrages. Insoweit verweisen Sie zu Recht auf § 13 LIFG. Ihre Kritik zum mangelnden Hinweis der Rechtsbehelfsmöglichkeiten ist berechtigt. Da Sie von Ihrem Widerspruchsrecht jedoch Gebrauch gemacht haben, erübrigt sich eine Nachholung der Belehrung. Um Ihnen Gelegenheit zur Einschaltung des Landesinformationsfreiheitsbeauftragten zu geben, lassen wir die Bearbeitung Ihres Widerspruchs bis zum 12.12.2014 ruhen. Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt keine weitere Nachricht erhalten, werden wir Ihren Widerspruch weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verzichte vorerst gänzlichst auf die Bearbeitung meines Wiederspruchs und werd…
An Gemeindeverwaltung Haßloch Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]
Datum
26. November 2014 14:50
An
Gemeindeverwaltung Haßloch
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verzichte vorerst gänzlichst auf die Bearbeitung meines Wiederspruchs und werde dies über den Landesinformationsfreiheitsbeauftragten regeln. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 7893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Gemeindeverwaltung Haßloch
Sehr geehrter Herr Kratz, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie führen einerseits aus, dass Sie gänzlich auf die…
Von
Gemeindeverwaltung Haßloch
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]
Datum
26. November 2014 15:24
Status
Sehr geehrter Herr Kratz, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie führen einerseits aus, dass Sie gänzlich auf die Bearbeitung des Widerspruchs verzichten, dies allerdings nur vorerst. Dies erscheint uns widersprüchlich. Insoweit bitten wir Sie um eine kurze Klarstellung, ob Sie Ihren Widerspruch zurückziehen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Kratz
Sehr geehrte Damen und Herren, vorerst bedeutet, dass ich Sie informieren werde, wenn und ob ich den Wiederspruch…
An Gemeindeverwaltung Haßloch Details
Von
Sebastian Kratz
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: AW: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]
Datum
26. November 2014 15:27
An
Gemeindeverwaltung Haßloch
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vorerst bedeutet, dass ich Sie informieren werde, wenn und ob ich den Wiederspruch wieder aufnehmen möchte. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kratz Anfragenr: 7893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>