Protokoll der Hochschulwahlversammlung Kanzlerin 2023

das Protokoll der Hochschulwahlversammlung am 04.05.2023 zur Wahl der neuen Kanzlerin

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da…
An Bergische Universität Wuppertal Details
Von
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Betreff
Protokoll der Hochschulwahlversammlung Kanzlerin 2023 [#281317]
Datum
17. Juni 2023 00:06
An
Bergische Universität Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Protokoll der Hochschulwahlversammlung am 04.05.2023 zur Wahl der neuen Kanzlerin
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281317/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der Hochschulwahlversammlung Kanzlerin 2023“ vom 17.06.2…
An Bergische Universität Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokoll der Hochschulwahlversammlung Kanzlerin 2023 [#281317]
Datum
21. Juli 2023 18:53
An
Bergische Universität Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der Hochschulwahlversammlung Kanzlerin 2023“ vom 17.06.2023 (#281317) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bergische Universität Wuppertal
Sehr << Antragsteller:in >> mit der Beantwortung Ihre o.g. Anfrage wurde ich beauftragt. Leide…
Von
Bergische Universität Wuppertal
Betreff
AW: Protokoll der Hochschulwahlversammlung Kanzlerin 2023 [#281317]
Datum
26. Juli 2023 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit der Beantwortung Ihre o.g. Anfrage wurde ich beauftragt. Leider konnte nicht ermittelt werden, wo Ihre Anfrage vom 16.06.2023 gelandet ist; bedauerlicherweise jedenfalls nicht bei mir. Die verspätete Antwort muss ich daher entschuldigen. Zur Sache: Neben dem IFG NRW haben wir bei der Beantwortung Ihrer Frage insbesondere den § 12 Abs. 2 HG NRW zu beachten, den ich im Folgenden zitiere. Danach sind „1Sitzungen der Hochschulwahlversammlung grundsätzlich öffentlich. 2Das Nähere bestimmen die jeweiligen Geschäftsordnungen; die Geschäftsordnung der Hochschulwahlversammlung kann insbesondere vorsehen, dass die Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber und die darauf bezogene Aussprache nichtöffentlich erfolgen können. 3Personalangelegenheiten und Prüfungssachen sowie Habilitationsleistungen werden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. 4Entscheidungen in Personalangelegenheiten erfolgen in geheimer Abstimmung.“ Die Geschäftsordnung der Hochschulwahlversammlung enthält keine Ergänzungen oder Modifikationen dieser Rechtsgrundsätze. Entsprechend hat die Hochschulwahlversammlung am 09.05.2023 in einem öffentlichen und in einem nichtöffentlichen Teil getagt. Das Protokoll des öffentlichen Teil geht ihnen in der Anlage zu. Das Protokoll des nichtöffentlichen Teils darf hingegen aus unserer Sicht im Ergebnis aller Abwägungen nicht an die Öffentlichkeit herausgegeben werden; es handelt sich hier um die Protokollierung eines Personalfindungsprozesses, der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Vorstehendes gilt auch unter Hinweis auf § 9 IFG NRW, da mit der Veröffentlichung (z.T. besonders) schutzwürdige personenbezogene Daten offenbart würden, insbesondere Bewertungen zum Auftreten in der Bewerbungsphase der Bewerber*innen. Die geringe Anzahl der Bewerber*innen und ihre Zuordnung zu einem Geschlecht (männlich/weiblich/divers) erlaubt es insbesondere auch nicht, allein die (engeren) personenbezogenen Daten, wie z.B. die Namen, zu schwärzen, da auch mit dieser Maßnahme eine Zuordnung der übrigen Angaben zu einzelnen Personen ohne größere Schwierigkeiten möglich ist. Vorstehende Auskunft erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW i.V.m. VerwGebO IFG NRW gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen