Protokoll der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter 2022 und 2023

Die Protokolle der Sitzungen 2022 und 2023 der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter 2022 und 2023 [#273984]
Datum
24. März 2023 16:54
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Protokolle der Sitzungen 2022 und 2023 der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273984/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Antrag, hier eingegangen am 24. März 2023, ist heute an das hierfür …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Protokoll der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter 2022 und 2023 [#273984]
Datum
29. März 2023 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Antrag, hier eingegangen am 24. März 2023, ist heute an das hierfür zuständige Justizprüfungsamt am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht zur Prüfung weitergeleitet worden. Von dort erhalten Sie weitere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Ihr Antrag vom 24. März 2023 AZ: 2230 E - 10541 Sehr << Antragsteller:in >> anhängendes Schreiben üb…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Ihr Antrag vom 24. März 2023
Datum
20. April 2023 11:09
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
image001.png
55,9 KB
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3,8 KB


AZ: 2230 E - 10541 Sehr << Antragsteller:in >> anhängendes Schreiben übersende ich im Auftrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (I…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter 2022 und 2023“ [#273984]
Datum
25. April 2023 15:32
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/273984/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ohne substantielle Prüfung der zur Verfügung stehenden Stattgabemöglichkeiten gem. IZG-SH den Antrag auf Informationszugang ablehnt. Im Einzelnen: I. Sachverhalt Gemäß Presseberichterstattung kommen die Präsidenten der Justizprüfungsämter regelmäßig zu Konferenzen zusammen, um z.B. die Termine der Aufsichtsarbeiten der Ersten und Zweiten Juristischen (Staats-)Prüfung bundesweit zu koordinieren oder einheitliche Grundsätze für die Anerkennung von sog. Freisemestern zu erörtern. Der Antragsteller begehrt - ursprünglich gegenüber dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung - Zugang zu den vorhandenen Protokollen jener Konferenzen aus den Jahren 2022 und 2023. Das Ministerium hat den Antrag an das Justizprüfungsamt in Schleswig weitergeleitet, welches den Antrag abgelehnt hat. II. Rechtsauffassung 1. Ablehnungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 IZG-SH Das Justizprüfungsamt ist der Auffassung, dass die Herausgabe der Protokolle nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zu den anderen an der Konferenz beteiligten Länder, zumindest zu den mit Schleswig-Holstein am sog. "Klausurenring" beteiligten anderen Ländern, habe. Eine hinreichende Begründung, die über das Abschreiben der gesetzlichen Ablehnungsgründe des § 9 Abs. 1 Nr. 2 IZG-SH hinausgeht, bleibt das Justizprüfungsamt schuldig. Die Ablehnungsgründe des § 9 IZG-SH sind eng auszulegen; nicht jede kleine "Verstimmung" in den Beziehungen zwischen den Bundesländern kann genügen, damit eine Behörde sich der in einer demokratischen Gesellschaft erforderlichen Transparenz staatlichen Verwaltungshandelns verwehrt. Gemessen an den übrigen Ablehnungsgründen des § 9 IZG-SH geht es vielmehr um überragende Rechtsgüter etwa der öffentlichen Sicherheit oder individueller Grundrechte, die eine Einschränkung des Informationszugangs rechtfertigen könnten. Inwieweit (vermutlich) hauptsächlich organisatorische Absprachen der Prüfungsorganisation überhaupt die Beziehungen der Bundesländer untereinander nachteilig beeinflussen können, ist seitens des Antragstellers nicht ersichtlich, auch in Ermangelung substantiellen Vortrages seitens des Justizprüfungsamtes. Die beteiligten Bundesländer dürften allesamt eine Kopie der angefragten Protokolle in ihren Akten haben. Würden die Protokolle öffentlich und sich durch Kenntnis der Positionen einzelner Bundesländer zu konkreten Fragen der Prüfungsorganisation die öffentliche Meinung zu einzelnen Bundesländern ändern, so ist dies keinesfalls eine hinreichend nachteilige Auswirkung, die die Ablehnung des Antrages rechtfertigte; im Gegenteil, das IZG-SH zielt gerade darauf ab, dass die Öffentlichkeit sich eine fundierte, auf Fakten und Kenntnis über Verwaltungsabläufe basierende Meinung bildet. Auch der Verweis auf den sog. "Klausurenring" (gemeint ist wohl der Austausch von Sachverhalten der juristischen Staatsprüfungen zwischen den Bundesländern) legt nicht ausreichend substantiell die nachteiligen Auswirkungen auf die Beziehungen der Länder untereinander dar. Denn dass die Bundesländer untereinander die Sachverhalte und Aufgabenstellungen tauschen, ist öffentlich bekannt; das Bekanntwerden etwaige Verfahrensmodalitäten dieses Klausurenrings, die in den Protokollen enthalten sein könnten, kann nach Auffassung des Antragstellers ebenfalls keine nachteiligen Auswirkungen auf die Beziehungen zu den anderen beteiligten Ländern haben. 2. Ablehnungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 IZG-Sh Ebenso verhält es sich mit dem Ablehnungsgrund des § 9 Abs. 1 Nr. 3 IZG-SH. Das bloße Abschreiben des Gesetzestextes ist keine ausreichende Begründung. Inwieweit das Bekanntwerden von Protokollen die Meinungsbildung der Justizprüfungsämter beeinflusst, ist nicht ersichtlich; im Gegenteil, zahlreiche Petitionen von Jurastudenten und -studentinnen und Rechtsreferendaren und -referendarinnen haben nicht vermocht, gewünschte Reformen in der juristischen Ausbildung herbeizuführen. Bezüglich des Ablehnungsgrundes der "Vertraulichkeit von Beratungen" wird im Übrigen auf das Urteil des OVG Schleswig vom 23.07.2020 - 4 LB 45/17 - Bezug genommen. 3. Fehlende Abwägung und Beteiligung Im gleichen Urteil hat das OVG Schleswig klargestellt, dass die Darlegungslast die informationspflichtige Stelle trifft. Der Zweiseiter des Justizprüfungsamtes wird dem nicht gerecht; jedenfalls fehlt jegliche Abwägung mit dem öffentlichen Bekanntgabeinteresse. Indem das Justizprüfungsamt statuiert, es sei nicht dargelegt, dass das öffentliche Interesse an der beantragten Übersenden überwiegte, verkennt es das seit Änderung des IZG-SH geltende Regel-Ausnahme-Verhältnis, welches die Geheimhaltung von Informationen zur Ausnahme erklärt. Das Interesse an der Gleichbehandlung aller Prüflinge in allen Ländern wäre durch eine Bekanntgabe der Protokolle nicht gefährdet; dazu sind bereits die Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer zu unterschiedlich (in einigen Bundesländern sind nur unmarkierte Gesetzestexte als Hilfsmittel in den Staatsprüfungen zugelassen, in anderen dürfen die Hilfsmittel mit z.B. Unterstreichungen markiert sein; ebenso unterscheiden sich die Möglichkeiten des Verbesserungsversuches in der Ersten Juristischen Staatsprüfung zwischen den Bundesländern erheblich, von den unterschiedlichen Verhältnissen von schriftlichem zu mündlichem Teil ganz abgesehen). Zudem wären mit einer Veröffentlichung auf FragdenStaat.de die Protokolle für alle Prüflinge einsehbar; vorzugsweise würde das Justizprüfungsamt natürlich selbstständig die Protokolle im Transparenzportal veröffentlichen. Was genau an den Abläufen betreffend die juristischen Staatsprüfungen geheimzuhalten ist - bis auf die Prüfungsaufgaben bis zum Abschluss der jeweiligen Aufsichtsarbeit (bzw. der Sachverhalte der Vorträge in den Bundesländern, in denen ein Vortrag Teil der mündlichen Prüfung ist), versteht sich -, ist nicht erkennbar. Der Ablauf der Prüfungen an sich ist ebenso wenig geheim wie der Umstand, dass Prüfungsarbeiten in einigen Bundesländern per Post zwischen Prüfungsamt und Korrektoren verschickt werden (und verloren gehen). Wo nun die Gleichbehandlung aller Prüflinge in allen Ländern (!) gefährdet sei, ist beim besten Willen und selbst nach tiergehender Kommentarlektüre dem Antragsteller nicht ersichtlich. Gerade aufgrund der Berichterstattung nicht nur über die baldige Umgestaltung der Termine der Aufsichtsarbeiten der Ersten Juristischen Staatsprüfung durch Wegfall von Pausentagen, sondern auch über große Pensionierungswellen in der Justiz in den nächsten zehn Jahren, gibt es ein großes öffentliches Interesse nicht nur von Jurastudentinnen und -studenten, sondern der Öffentlichkeit insgesamt, über die Ausbildungs- und Prüfungsorganisation der künftigen Richter, Staatsanwälte, Anwälte und Verwaltungsspitzenbeamten frühzeitig Bescheid zu wissen; nur so kann die erforderliche demokratische Kontrolle der Verwaltung und der Rekrutierung von Entscheidungsträgern in Justiz und Verwaltung nachvollzogen werden. 4. Fehlende Prüfung der Teilfreigabe nach § 6 Abs. 3 IZG-SH Zudem hat das Justizprüfungsamt nicht nachvollziehbar dargelegt, inwieweit nicht eine Teilfreigabe der Protokolle, etwa durch Schwärzung bzw. Anonymisierung von Namen und Bundesländern oder - soweit überhaupt vorhanden - sich auf konkrete Prüfungsfragen beziehende Informationen, möglich wäre. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 273984.pdf - 2023-04-20_1-20230420100354.pdf - 2023-04-20_1-image001.png - 2023-04-20_1-image003.jpg Anfragenr: 273984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273984/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter 2022 und 2023“ [#273984]
Datum
26. April 2023 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die öffentliche Stelle hierzu um Stellungnahme gebeten. Das Sch…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter 2022 und 2023“ [#273984]
Datum
12. Mai 2023 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die öffentliche Stelle hierzu um Stellungnahme gebeten. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
20. Mai 2023
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
geschwärzt
717,4 KB
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Widerspruch << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Widerspruch << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Datum
5. Juli 2023 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
946,8 KB
image001.jpg
3,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie das Schreiben vom 4. Juli 2023 vorab per Mail. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Juli 2023 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich sehr für Ihre Vermittlung und das an das Justizprüfungsamt gericht…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter 2022 und 2023“ [#273984]
Datum
14. Juli 2023 19:52
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
s-namename04-07-2023.pdf
1,1 MB
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich sehr für Ihre Vermittlung und das an das Justizprüfungsamt gerichtete Schreiben vom 6. Juli. Die Stelle indes hat Ihrem Schreiben vorgegriffen und am 5. Juli bereits meinen Widerspruch zurückgewiesen. Den Widerspruchsbescheid füge ich Ihnen zur Kenntnis anbei. Da ich die in Ihrem Schreiben genannten Argumente teile, erwäge ich, Klage gegen den Widerpruchsbescheid prüfen zu lassen. Jedoch wäre es sicherlich im Sinne einer transparenten, bürgernahen Verwaltung (und würde die Gerichte entlasten), wenn das Justizprüfungsamt sich dem Verfahren nochmal annimmt, insbesondere Ihr Schreiben vom 6. Juli berücksichtigt und dadurch zu der Überzeugung gelangt, den Widerspruchsbescheid aufzuheben. Ich habe dies dem Justizprüfungsamt bereits mitgeteilt; möglicherweise sehen aber auch Sie eine Gelegenheit, die Behörde entsprechend zu einer Überprüfung zu bewegen. Vielen Dank und freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - s-namename04-07-2023.pdf Anfragenr: 273984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273984/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen werden Sie ebenfalls das Schreiben des ULD vom 6. Juli 2023 erhalten ha…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter 2022 und 2023“ [#273984]
Datum
14. Juli 2023 20:03
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen werden Sie ebenfalls das Schreiben des ULD vom 6. Juli 2023 erhalten haben. Angesichts der darin vorgetragenen Auffassung, die im Widerspruchsbescheid zeitlich nicht berücksichtigt wurde, bitte ich Sie im Sinne einer transparenten und bürgernahen Verwaltung zu prüfen, Ihren Widerspruchsbescheid noch vor Eintritt der Bestandskraft entsprechend anzupassen. So käme meines Erachtens unter anderem in Betracht, dass das Justizprüfungsamt Schleswig-Holstein auszugsweise Zugang zu jenen Protokollteilen gewährt, die von Justizprüfungsamt (bzw. seinen Vertretern und Vertreterinnen) stammen. Bei diesen Bestandteilen sind weder Bedenken anderer Bundesländer gegen den Informationszugang zu erwarten, noch würde es an der Verfügungsberechtigung fehlen. Da ich zudem das angesprochene Schreiben des Justizprüfungsamtes an die Landesbeauftragte für Informationszugang vom 14. Juni 2023, auf das Sie Bezug nehmen, bislang nicht erhalten habe, wäre es sehr freundlich, wenn Sie es mir zukommen ließen. Nur so kann ich den Bescheid in Gänze nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273984/
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Mail vom 14.06.2023 Sehr << Antragsteller:in >> als Anlagen erhalten Sie die Schreiben vom 14.06.2023…
image001.jpg
3,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> als Anlagen erhalten Sie die Schreiben vom 14.06.2023 und 19.07.2023 zugesandt. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> inzwischen habe ich auch eine Rückmeldung erhalten, die Sie im Anhang fi…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Protokoll der Konferenz der Präsidenten der Justizprüfungsämter 2022 und 2023“ [#273984]
Datum
26. Juli 2023 12:08
Status
geschwärzt
683,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> inzwischen habe ich auch eine Rückmeldung erhalten, die Sie im Anhang finden. Auch wenn ich diese weiterhin nicht zu 100% teile, so ist die Argumentation zumindest grundsätzlich möglich bzw. es gibt m.E. auch in der Rechtsprechung hierzu keine eindeutige Position. Sollten Sie tatsächlich den Klageweg beschreiten, wäre ich sehr an dem Ergebnis interessiert. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen