Sehr
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leider konnte ich Ihnen bisher nicht antworten, da ich beruflich und privat stark beansprucht wurde.
Nun zu Ihrer Gegenfrage auf mein Anliegen. Ich wundere mich sehr darüber, da eine öffentliche Sitzung ja per se ein öffentliches Interesse impliziert oder sehen Sie das etwa anders?
Informationsfreiheit ist in unserem Land ein hohes Gut und bezeichnet das Prinzip, dass grundsätzlich alle Unterlagen öffentlicher Stellen für jeden zugänglich sind. Eine persönliche Betroffenheit desjenigen der Informationen haben möchte oder auch nur eine Antragsbegründung sind laut Informationsfreiheitsgesetz, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, nicht erforderlich.
Auch sieht man bei der Landesregierung offenbar keine Probleme und veröffentlicht die Protokolle ihrer Sitzungen online.
In der SVV vom 20.09.2021 wurde von der AFD Fraktion der Antrag zur Durchfü+hrung eines Bürgerentscheides über die Abwahl des damaligen Bürgermeisters der Stadt Zehdenick eingebracht und von allen Fraktionen beschlossen worden. Nur die zwei fraktionslosen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind diesem nicht gefolgt.
Die diesem Antrag zugrundeliegenden Begründungen sind von enormen öffentlichen Interesse insbesondere für die ca. 11.500 wahlberechtigten Bürger:Innen der Stadt. Immerhin wurde der letzte partei- und fraktionslose Bürgermeister mit den Stimmen von 3.373 von ihnen gewählt. Der CDU-Kandidat kam in der Stichwahl auf 987 Stimmen.
Die Möglichkeit der Teilnahme an Stadtverordnetenversammlungen ist schon aufgrund der genutzten Räumlichkeiten sehr beschränkt insofern greift das Argument nicht, dass Jeder daran teilnehmen kann.
Die Einrichtung von Liveübertragungen wurde ja bereits aus Kostengründen mehrheitlich von den Stadtverordneten verhindert. Warum eigentlich, wenn für den Abriss eines Gebäudes im Haushaltsentwurf 2022 bereits 750.000,00 EUR hingegen –offenbar problemlos- eingeplant wurden?
Die Informationen der örtlichen Presse zu diesem Thema sind unzureichend.
Jede/r Bürger:In der Stadt sollte sich daher vor der Wahl eines neuen Bürgemeisters am 13.02.2022 ein umfassendes Bild machen können.
Immerhin hat die SPD-Fraktion, die wieder einen Kandidaten für diese Wahl stellt, diesem Antrag, der zum Rücktritt des bisherigen Bürgermeisters führte, geschlossen zugestimmt. Die Begründung ist daher von öffentlichem Interesse.
Ich gehe nunmehr davon aus, dass der Beantwortung meiner Frage nichts im Wege steht.
Meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2021 inkl. Anlagen“ vom 08.12.2021 (#234865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
PS: Sollten Sie nur einer privaten e-Mailadresse antworten nutzen Sie bitte diese:
<<E-Mail-Adresse>>
Anfragenr: 234865
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/234865/