Protokoll der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2021 inkl. Anlagen

Anfrage an: Zehdenick

das Protokoll der öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten vom 20.09.2021 zu. Ebendo die öffentlich vom Stadtverordnetenvorsteher verlesene Begündung.

Ergebnis der Anfrage

Folgendes wurde mir geantwortet:
am 16. Dez.
Details
Sehr geehrte Frau Meier,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.12.2021, dessen Eingang ich hiermit bestätige.

Bitte teilen Sie mir im Rahmen des § 6 AIG Ihr konkretes Offenbarungsinteresse in der Sache mit.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Raik Winterhak
Sachbearbeiter Kommunales

Stadt Zehdenick
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Tel.: 03307-4684-121
Fax : 03307-4684-119
E-Mail: R.Winterhak@zehdenick.de

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich mich lediglich vor Justizia offenbaren muß bzw. ich eine in der Kirche erfahren kann-mit viel Glück-.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Zehdenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2021 inkl. Anlagen [#234865]
Datum
8. Dezember 2021 14:11
An
Zehdenick
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Protokoll der öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten vom 20.09.2021 zu. Ebendo die öffentlich vom Stadtverordnetenvorsteher verlesene Begündung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234865/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Zehdenick
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.12.2021, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Bitte te…
Von
Zehdenick
Betreff
AW: Protokoll der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2021 inkl. Anlagen [#234865]
Datum
16. Dezember 2021 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.12.2021, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Bitte teilen Sie mir im Rahmen des § 6 AIG Ihr konkretes Offenbarungsinteresse in der Sache mit. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sehr << Anrede >> leider konnte ich Ihnen bisher nicht antworten, da ic…
An Zehdenick Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokoll der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2021 inkl. Anlagen [#234865]
Datum
25. Januar 2022 12:52
An
Zehdenick
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr << Anrede >> leider konnte ich Ihnen bisher nicht antworten, da ich beruflich und privat stark beansprucht wurde. Nun zu Ihrer Gegenfrage auf mein Anliegen. Ich wundere mich sehr darüber, da eine öffentliche Sitzung ja per se ein öffentliches Interesse impliziert oder sehen Sie das etwa anders? Informationsfreiheit ist in unserem Land ein hohes Gut und bezeichnet das Prinzip, dass grundsätzlich alle Unterlagen öffentlicher Stellen für jeden zugänglich sind. Eine persönliche Betroffenheit desjenigen der Informationen haben möchte oder auch nur eine Antragsbegründung sind laut Informationsfreiheitsgesetz, das am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist, nicht erforderlich. Auch sieht man bei der Landesregierung offenbar keine Probleme und veröffentlicht die Protokolle ihrer Sitzungen online. In der SVV vom 20.09.2021 wurde von der AFD Fraktion der Antrag zur Durchfü+hrung eines Bürgerentscheides über die Abwahl des damaligen Bürgermeisters der Stadt Zehdenick eingebracht und von allen Fraktionen beschlossen worden. Nur die zwei fraktionslosen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind diesem nicht gefolgt. Die diesem Antrag zugrundeliegenden Begründungen sind von enormen öffentlichen Interesse insbesondere für die ca. 11.500 wahlberechtigten Bürger:Innen der Stadt. Immerhin wurde der letzte partei- und fraktionslose Bürgermeister mit den Stimmen von 3.373 von ihnen gewählt. Der CDU-Kandidat kam in der Stichwahl auf 987 Stimmen. Die Möglichkeit der Teilnahme an Stadtverordnetenversammlungen ist schon aufgrund der genutzten Räumlichkeiten sehr beschränkt insofern greift das Argument nicht, dass Jeder daran teilnehmen kann. Die Einrichtung von Liveübertragungen wurde ja bereits aus Kostengründen mehrheitlich von den Stadtverordneten verhindert. Warum eigentlich, wenn für den Abriss eines Gebäudes im Haushaltsentwurf 2022 bereits 750.000,00 EUR hingegen –offenbar problemlos- eingeplant wurden? Die Informationen der örtlichen Presse zu diesem Thema sind unzureichend. Jede/r Bürger:In der Stadt sollte sich daher vor der Wahl eines neuen Bürgemeisters am 13.02.2022 ein umfassendes Bild machen können. Immerhin hat die SPD-Fraktion, die wieder einen Kandidaten für diese Wahl stellt, diesem Antrag, der zum Rücktritt des bisherigen Bürgermeisters führte, geschlossen zugestimmt. Die Begründung ist daher von öffentlichem Interesse. Ich gehe nunmehr davon aus, dass der Beantwortung meiner Frage nichts im Wege steht. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2021 inkl. Anlagen“ vom 08.12.2021 (#234865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS: Sollten Sie nur einer privaten e-Mailadresse antworten nutzen Sie bitte diese: <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 234865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234865/

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Zehdenick
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den öffentlichen Teil der Niederschrift der Stadtverordnetenversa…
Von
Zehdenick
Betreff
AW: Protokoll der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2021 inkl. Anlagen [#234865]
Datum
27. Januar 2022 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den öffentlichen Teil der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung Zehdenick am 20.09.2021. Die vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung verlesene gemeinsame Erklärung der Unterzeichnenden des Antrages zur Einleitung eines Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Zehdenick liegt der Verwaltung nicht vor und wurde auch nicht als Anlage der Niederschrift beigefügt. Die Inhalte der verlesenen Erklärung entnehmen Sie bitte der Niederschrift, siehe TOP 6, Seite 2 ff. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dem sog. "Abwahlantrag" nicht um einen Antrag der AfD-Fraktion handelte; der Antrag wurde auch nicht von der AfD-Fraktion eingebracht. Der Antrag zur Einleitung eines Bürgerentscheides über die Abwahl des Bürgermeisters ist ein von 20 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung Zehdenick unterzeichneter Antrag gewesen. Mit freundlichen Grüßen