Protokoll der Pressekonferenz vom Mittwoch dem 17. Februar 2021 um 15:00Uhr

Das Protokoll der Pressekonferenz vom 17. Februar 2021 um 15:00 Uhr zum Thema der Studie zur Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sowie die dazugehörigen Studiendaten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Februar 2021
  • Frist
    20. März 2021
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Yannick Stein
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Yannick Stein
Betreff
Protokoll der Pressekonferenz vom Mittwoch dem 17. Februar 2021 um 15:00Uhr [#213025]
Datum
17. Februar 2021 22:06
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll der Pressekonferenz vom 17. Februar 2021 um 15:00 Uhr zum Thema der Studie zur Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sowie die dazugehörigen Studiendaten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein Anfragenr: 213025 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213025/ Postanschrift Yannick Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Yannick Stein
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhalten zuständigkeitshalber die im Bezirksamt Mitte von Berlin, Bürgeramtsor…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
WG: Protokoll der Pressekonferenz vom Mittwoch dem 17. Februar 2021 um 15:00Uhr [#213025]
Datum
18. Februar 2021 16:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhalten zuständigkeitshalber die im Bezirksamt Mitte von Berlin, Bürgeramtsordner, eingegangene Email zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung. Die Zuständigkeit liegt aus meiner Sicht in Ihrem Bereich. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrter Herr Stein, auf Ihre Anfrage vom 17.02.2021 teile ich Ihnen mit, dass über die Pressekonferenz von 1…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Protokoll der Pressekonferenz vom Mittwoch dem 17. Februar 2021 um 15:00Uhr [#213025]
Datum
11. März 2021 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stein, auf Ihre Anfrage vom 17.02.2021 teile ich Ihnen mit, dass über die Pressekonferenz von 17.02.2021 kein Protokoll geführt wurde. Die Studie selbst können Sie hier abrufen https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/cml-studie/cml-studie.html Mit freundlichen Grüßen