Protokoll der Sitzung des akademischen Senats

Das gesammte Protokoll der Sitzung des akademischen Senats, auf das in diesem Artikel im dritten Absatz bezug genommen wird.
https://www.wsws.org/de/articles/2020/02/13/iyse-f13.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll der Sitzung des akademischen Senats [#260943]
Datum
16. Oktober 2022 14:43
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das gesammte Protokoll der Sitzung des akademischen Senats, auf das in diesem Artikel im dritten Absatz bezug genommen wird. https://www.wsws.org/de/articles/2020/02/13/iyse-f13.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260943/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der Sitzung des akademischen Senats“…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokoll der Sitzung des akademischen Senats [#260943]
Datum
19. November 2022 14:40
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Protokoll der Sitzung des akademischen Senats“ vom 16.10.2022 (#260943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.10.2022 und dem darin enthaltenden An…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Protokoll der Sitzung des akademischen Senats [#260943]
Datum
16. Februar 2023 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.10.2022 und dem darin enthaltenden Antrag nach § 3 IFG Berlin. Mit Ihrer E-Mail haben Sie einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft betreffend der Sitzung des Akademischen Senats vom 11.02.2022 gestellt. Sie baten um Übersendung des gesamten Protokolls der Sitzung, auf die in dem von Ihnen verlinkten Artikel Bezug genommen wird. Anbei übersenden wir Ihnen das Protokoll der 384. Sitzung des Akademischen Senates der Humboldt-Universität zu Berlin vom 11.02.2020. Das in dem von Ihnen verlinkten Artikel angesprochene Thema wurde unter Top 9 "Verschiedenes" im nichtöffentlichen Teil der Sitzung besprochen. Das als Anlage 7 bezeichnete Protokoll zu Top 9 behandelt demzufolge Themen, die explizit unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert wurden. Insbesondere handelt es dabei um eine Angelegenheit mit personellem Bezug, die bereits aus diesem Grunde nicht im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden konnte (siehe § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Akademischen Senats). Einem Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen bzw. Einsicht in diese steht, aufgrund einer damit einhergehenden Veröffentlichung personenbezogener Daten, § 6 Abs. 1 IFG Berlin entgegen. Der Auskunftsanspruch ist zudem aus dem Grunde zu versagen, da Unterlagen eines Entscheidungsprozesses ohnehin nicht an Dritte herauszugeben sind. Denn nach der Wertung des IFG unterfallen Unterlagen, die den Prozess der Willensbildung innerhalb einer Behörde oder zwischen mehreren Behörden betreffen, einem gesonderten Schutz, nach dem die Herausgabe gemäß § 10 Abs. 4 IFG zu versagen ist. Ein Anspruch auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 1 VIG ist nicht gegeben, da das VIG vorliegend nicht anwendbar ist. Kosten nach § 16 IFG werden nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch die Präsidentin Frau Prof. Dr. Julia von Blumenthal, Unter den Linden 6, 10099 Berlin, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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