Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16.10.2022 und dem darin enthaltenden
Antrag nach § 3 IFG Berlin.
Mit Ihrer E-Mail haben Sie einen Antrag auf Akteneinsicht bzw.
Aktenauskunft betreffend der Sitzung des Akademischen Senats vom
11.02.2022 gestellt. Sie baten um Übersendung des gesamten Protokolls
der Sitzung, auf die in dem von Ihnen verlinkten Artikel Bezug genommen
wird.
Anbei übersenden wir Ihnen das Protokoll der 384. Sitzung des
Akademischen Senates der Humboldt-Universität zu Berlin vom 11.02.2020.
Das in dem von Ihnen verlinkten Artikel angesprochene Thema wurde unter
Top 9 "Verschiedenes" im nichtöffentlichen Teil der Sitzung besprochen.
Das als Anlage 7 bezeichnete Protokoll zu Top 9 behandelt demzufolge
Themen, die explizit unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert
wurden.
Insbesondere handelt es dabei um eine Angelegenheit mit personellem
Bezug, die bereits aus diesem Grunde nicht im öffentlichen Teil der
Sitzung behandelt werden konnte (siehe § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung
des Akademischen Senats). Einem Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen
bzw. Einsicht in diese steht, aufgrund einer damit einhergehenden
Veröffentlichung personenbezogener Daten, § 6 Abs. 1 IFG Berlin
entgegen.
Der Auskunftsanspruch ist zudem aus dem Grunde zu versagen, da
Unterlagen eines Entscheidungsprozesses ohnehin nicht an Dritte
herauszugeben sind. Denn nach der Wertung des IFG unterfallen
Unterlagen, die den Prozess der Willensbildung innerhalb einer Behörde
oder zwischen mehreren Behörden betreffen, einem gesonderten Schutz,
nach dem die Herausgabe gemäß § 10 Abs. 4 IFG zu versagen ist.
Ein Anspruch auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 1 VIG ist nicht gegeben, da
das VIG vorliegend nicht anwendbar ist.
Kosten nach § 16 IFG werden nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch bei der Humboldt-Universität zu Berlin,
vertreten durch die Präsidentin Frau Prof. Dr. Julia von Blumenthal,
Unter den Linden 6, 10099 Berlin, erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen