Protokoll der Sitzung des ARD-Programmbeirates 582

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- das Protokoll der Sitzung des ARD-Programmbeirates 582 (Juni 2014)
- sowie Protokolle späterer Sitzungen, sofern das Thema "Ukraine-Berichterstattung" thematisiert wurde
Namen können geschwärzt werden.

Falls die Kommission nicht für diese IFG-Anfrage rechtlich zuständig ist, so bitte ich um die Weiterleitung dieser Anfrage an eine zuständige Behörde aus Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder Berlin weiterzuleiten. Natürlich sollte diese Behörde die Informationspflicht gemäß § 9 Rundfunkstaatsvertrag ggü. der zuständigen Rundfunktanstalt geltend machen können. Der Antrag soll dann in das länderrechtlich zutreffende Informationsfreiheits- bzw. Transparanzgesetz "umgewandelt" werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,
Aras Abbasi

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Oktober 2014
  • Frist
    25. November 2014
  • Ein:e Follower:in
Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Protok…
An Kommission für Zulassung und Aufsicht Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Protokoll der Sitzung des ARD-Programmbeirates 582 [#7838]
Datum
22. Oktober 2014 15:03
An
Kommission für Zulassung und Aufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Protokoll der Sitzung des ARD-Programmbeirates 582 (Juni 2014) - sowie Protokolle späterer Sitzungen, sofern das Thema "Ukraine-Berichterstattung" thematisiert wurde Namen können geschwärzt werden. Falls die Kommission nicht für diese IFG-Anfrage rechtlich zuständig ist, so bitte ich um die Weiterleitung dieser Anfrage an eine zuständige Behörde aus Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder Berlin weiterzuleiten. Natürlich sollte diese Behörde die Informationspflicht gemäß § 9 Rundfunkstaatsvertrag ggü. der zuständigen Rundfunktanstalt geltend machen können. Der Antrag soll dann in das länderrechtlich zutreffende Informationsfreiheits- bzw. Transparanzgesetz "umgewandelt" werden. Mit freundlichen Grüßen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi
Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Protokoll der Sitzung des ARD-Programmbei…
An Kommission für Zulassung und Aufsicht Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Protokoll der Sitzung des ARD-Programmbeirates 582 [#7838]
Datum
30. November 2014 12:46
An
Kommission für Zulassung und Aufsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Protokoll der Sitzung des ARD-Programmbeirates 582" vom 22.10.2014 (#7838) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 7838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Protokoll der Sitzung des ARD-Programmbeirates 582" [#7838]
Datum
12. Dezember 2014 14:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7838 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich habe bis jetzt keine Empfangsbestätigung erhalten, noch wurde meine Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 7838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Dezember 2014 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB

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