Protokoll der Sitzung des Transparenzbeirats-RLP vom 26. Februar 2024

Das Protokoll der Sitzung des Transparenzbeirats-RLP vom 26. Februar 2024. Ich habe gesehen, dass Sie das Protokoll der vorigen Sitzung auch bereits veröffentlicht haben (https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/oeffentliche-sitzung-des-transparenzbeirats-am-26-februar-2024/), und konnte aber das Protokoll der genannten Sitzung (noch) nirgendwo finden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Protokoll der Sitzung des Tran…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokoll der Sitzung des Transparenzbeirats-RLP vom 26. Februar 2024 [#303064]
Datum
13. März 2024 20:05
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll der Sitzung des Transparenzbeirats-RLP vom 26. Februar 2024. Ich habe gesehen, dass Sie das Protokoll der vorigen Sitzung auch bereits veröffentlicht haben (https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/oeffentliche-sitzung-des-transparenzbeirats-am-26-februar-2024/), und konnte aber das Protokoll der genannten Sitzung (noch) nirgendwo finden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303064/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0004#2024/0014-0104 LfDI.0002 Ihre Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügt…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0004#2024/0014-0104 LfDI.0002 Ihre Anfrage
Datum
26. März 2024 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
403,3 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 900-0004#2024/0014-0104 LfDI.0002 Ihre Anfrage [#303064] Ihr Az.: 900-0004#2024/0014-0104 LfDI Sehr <&l…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 900-0004#2024/0014-0104 LfDI.0002 Ihre Anfrage [#303064]
Datum
22. April 2024 00:05
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: 900-0004#2024/0014-0104 LfDI Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort und die Bereitstellung des Protokolls, und bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort. Ich möchte Sie bitten, mir noch sämtliche weitere Materialien zu TOP 3 Schwerpunktthema „Identitätsoffenlegung bei Informationszugangsanträgen“ zu übersenden, insbesondere weitere womöglich existierende Protokolle, Handouts, Vorbereitungsmaterialien etc. Hierzu verweise ich auf die Rechtsprechung des BVerwG, wonach nur der Prozess der Meinungsfindung als solches von vom Ablehnungsgrund der behördlichen Beratungen (hier § 15 TranspG) geschützt ist, und nur insoweit, als dadurch Meinungsverschieden zwischen Behörden bekannt würden (Darüber hinaus ist Schutzgut des § 3 Nr. 3 IFG der Prozess der Entscheidungsfindung (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 – 7 C 34/17 –, juris Rn. 13; BeckOK IFG § 3 Rn. 126). Zugleich bin hilfsweise ich der Auffassung, dass nach der jüngsten Entscheidung des BVerwG (https://www.bverwg.de/de/pm/2024/10) eine wesentliche Änderung der Rechtslage stattgefunden haben dürfte, die die gegenständlichen Beratungen hinfällig macht mit der Folge, dass selbige ihre Schutzwürdigkeit verlieren, weil keine nachteiligen Auswirkungen iSd § 15 TranspG ersichtlich wären. Besten Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303064/

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0004#2024/0014-0104 LfDI.0004 Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Da…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0004#2024/0014-0104 LfDI.0004 Antwort
Datum
25. April 2024 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
516,2 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen